RS UVS Tirol 2002/01/22 2001/16/123-4

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.01.2002
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Rechtssatz

Die großflächige Auftragung des Prothesenhaftklebers Fitty-Dent kann zur Verfälschung des Messwertes einer Alkomatmessung führen, auch wenn die Auftragung durch den Berufungswerber mehr als 15 Minuten vor dem Meßzeitpunkt erfolgt. Der Grund der Verfälschung ist nicht eingrenzbar.

Schlagworte
Auftragung, Prothesenhaftklebers, Fitty-Dent, Verfälschung, Messwertes
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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