Rechtssatz: In der Gebrauchsanweisung für den Alkomat der Firma D. heißt es u.a. zur Fehlermeldung "Probe nicht verwertbar": "Die geräteinterne Vergleichsmessung mit zweitem Meßsystem weicht zu stark ab. Die Messung ist zu wiederholen und der Proband ist nach möglichen Fremdsubstanzen zu befragen". Unter Hinweis auf die Ausführungen in der Betriebsanleitung für den gegenständlichen Alkomaten bedeutet dies, daß der betreffende Gendarmeriebeamte beim Aufscheinen von "Probe nicht verwertbar" ... mehr lesen...
Rechtssatz: Von Alkohol beeinträchtigt ist eine Personen jedenfalls dann, wenn ihr Blutalkoholgehalt 0,8 Promille oder darüber beträgt oder einen Atemalkoholgehalt von 0,4 mg/l oder darüber aufweist. Ist ein solcher Alkoholgehalt festgestellt worden, so ist die Einwendung einer Person, sie sei bei einem Blutalkoholgehalt von 0,8 Promille oder einem Atemalkoholgehalt von 0,4 mg/l oder darüber nicht von Alkohol beeinträchtigt, unerheblich (unwiderlegliche gesetzliche Vermutung, der die Fahru... mehr lesen...
Rechtssatz: Ob eine Straße eine Straße mit öffentlichem Verkehr ist, ist nach ihrer Benützung und nicht nach den Besitz- und Eigentumsverhältnissen am Straßengrund zu beurteilen. Entscheidend ist die Bestimmung für den allgemeinen Gebrauch, dh die Widmung. Es handelt sich um eine Straße mit öffentlichem Verkehr, wenn diese weder abgeschrankt noch als Privatstraße gekennzeichnet ist, noch auf dieser auf die Beschränkung des öffentlichen Verkehrs hinweisende Tafeln aufgestellt sind. Solches ... mehr lesen...
Rechtssatz: Laut Alkomatverordnung ist der Alkomat der Herstellerfirma Siemens AG mit der Gerätebezeichnung M 52052/A 15 für die Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt geeignet, da er nach den Bestimmungen des Maß- und Eichgesetzes die Eichfähigkeit besitzt. mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde der Berufungswerberin zur Last gelegt, sie habe ihrem Ehemann Gerhard M vorsätzlich die Begehung einer Verwaltungsübertretung erleichtert, da sie ihm am 18.3.1997 um 21.19 Uhr ihren Pkw, KZ: LI 2WCG auf der S 6, 8700 Leoben, Km 81,500, in Fahrtrichtung St. Michael zur Verwendung überlassen habe, obwohl sich Gerhard M in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befand und ihr dies auch bekannt gewesen wäre und dadurch ein... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein vorsätzliches Erleichtern des Lenkens eines PKW in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand nach § 7 VStG liegt nicht vor, wenn die Zulassungsbesitzerin ihrem alkohol-beeinträchtigten Gatten das Lenken ihres Fahrzeuges nur wegen einer lange vor der Tat abgeschlossenen zivilrechtlichen Vereinbarung überlassen hatte, wonach die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug völlig und uneingeschränkt dem Gatten übertragen wurde. Im Gegensatz zu einem Fahrlässigkeitsdelikt, für welche... mehr lesen...
Rechtssatz: Derjenige, der sich auf einen Nachtrunk beruft, hat die Menge des solcherart konsumierten Alkohols konkret zu behaupten und zu beweisen, wobei zusätzlich, in Anbetracht der Wichtigkeit dieses Umstandes davon auszugehen ist, daß er auf einen allfälligen Nachtrunk bei erster sich bietender Gelegenheit - von sich aus - hingewiesen wird. mehr lesen...
Rechtssatz: Der Alkomat der Firma Siemens, Fertigungsnummer E 02977, geeicht, macht ordnungsgemäß bedient Beweis über den Atemluftalkoholgehalt des Lenkers eines Fahrzeuges. mehr lesen...
Rechtssatz: Österreich hat zum Art 5 der EMRK, BGBl 1958/210, einen Vorbehalt eingelegt, daß die Bestimmungen dieses Artikels mit der Maßgabe angewendet werden, "daß die in den Verwaltungsverfahrensgesetzen, BGBl 1950/172, vorgesehenen Maßnahmen des Freiheitsentzuges unter der in der österreichischen Bundesverfassung vorgesehenen nachprüfenden Kontrolle durch den Verwaltungsgerichtshof oder den Verfassungsgerichtshof unberührt bleiben". Nach der Rechtsprechung der Europäischen Menschenrech... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Vorliegen einer Suchtgiftbeeinträchtigung im Sinne des § 5 Abs 1 StVO kann nur auf der Grundlage eines im Einzelfall zu erstattenden ärztlichen Gutachtens, indem eine Suchtgiftbeeinträchtigung festgestellt wird, die ein solches Ausmaß erreicht hat, daß der Fahrzeuglenker nicht mehr in der Lage war, das Fahrzeug zu beherrschen und die Verkehrsregeln zu beachten, als erwiesen angenommen werden. Der alleinige Vorwurf, der Beschuldigte hat ein Fahrzeug in einem durch Suchtgift ... mehr lesen...
Rechtssatz: In Anbetracht der Wichtigkeit des Nachtrunks für die Beweisführung der Alkoholisierung, ist davon auszugehen, daß auf diesen Umstand bei erster sich bietender Gelegenheit der Beschuldigte von sich aus hinweist. Überdies hat derjenige, der sich auf einen Nachtrunk beruft, die Menge des solcherart konsumierten Alkohols konkret zu behaupten und zu beweisen. (VwGH 26.1.1996, 95/02/289). mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 99 Abs.1b StVO 1960 begeht eine Verwaltungsübertretung und ist zu bestrafen, wer sich bei Vorliegen der im § 5 bezeichneten Voraussetzungen weigert, seine Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen. Gemäß § 5 Abs.2 2. Satz Z1 leg.cit. sind besonders geschulte und von der Behörde hiezu ermächtigte Organe der Straßenaufsicht berechtigt, die Atemluft von Personen, die verdächtig sind, in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigten Zustand ein Fahrzeug gelenkt zu... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 5 Abs 1 StVO 1960 darf, wer sich in einem durch Alkohol beeinträchtigen Zustand befindet, ein Fahrzeug weder lenken noch in Betrieb nehmen. Bei einem Alkoholgehalt des Blutes von 0,8 Promille oder darüber oder einem Alkoholgehalt der Atemluft von 0,4 mg/l oder darüber, gilt der Zustand einer Person jedenfalls als von Alkohol beeinträchtigt. Wird im Beweisverfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat der Beweis erbracht, daß der Beschuldigte weniger als 0,8 Promille Al... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird beim Beschuldigten am 7.8.1996 eine Atemluftalkoholuntersuchung (Alkomat) durchgeführt, welche positiv verlief (0,51 bzw 0,52 mg/l) und wird am gleichen Tag eine Blutabnahme vorgenommen und ein BAK von 0,88 bzw 0,87 Promille festgestellt, und kommt eine ca sieben Monate nach der Anhaltung neuerlich an der Blutprobe vorgenommene Nachuntersuchung zu einem Ergebnis von 0,78 Promille bzw 0,73 Promille, so bleibt der Beschuldigte verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich, weil d... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten zur Last gelegt, er habe am 03 02 1997 gegen 16 10 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW in einem durch Suchtgift beeinträchtigten Zustand an einer bestimmten Stelle der B 61 gelenkt. Wegen Übertretung des § 99 Abs 1 lit a iVm § 5 Abs 1 StVO wurde eine Geldstrafe von S 10 000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen) verhängt. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung rechtfertigt sich der Beschuldigte im wesent... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird dem Beschuldigten im
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses ausdrücklich zur Last gelegt, er habe um 21.52 Uhr des 2.2.1997 an der näher bezeichneten Örtlichkeit ein Fahrzeug in alkoholbeeinträchtigtem Zustand gelenkt, der Beschuldigte aber aufgrund des Akteninhaltes erwiesenermaßen zu diesem Zeitpunkt ein Fahrzeug nicht lenkte, ist das Verwaltungsstrafverfahren einzustellen (Einstellung des Verfahrens). mehr lesen...
Rechtssatz: Die Nichteinhaltung der vorgesehenen Wartezeit bedeutet nicht automatisch die Nichverwertbarkeit des erzielten Meßergebnisses des Alkomaten. Dies besonders deshalb, weil bei Vorliegen eines Restalkohols der Alkomat am Display als Fehlfunktion "RSt" angezeigt hätte. mehr lesen...
Rechtssatz: Der Hinweis des Beschuldigten, das Alkomatergebnis sei dergestalt unrichtig, weil vom Zeitpunkt des letzten Alkoholkonsums, der Anhaltung und bis zur Messung der Atemluft auf Alkoholgehalt mittels Alkomat die nach den Verwendungsrichtlinien vorgesehene Wartezeit nicht eingehalten worden sei, exkulpiert nicht, da selbst bei Vorliegen dieses Sachverhaltes der Alkomat kein Meßergebnis liefert, sondern am Display "Rest" anzeigt, wenn die Atemluft des Berufungswerbers bei Durchführ... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine wenngleich nicht gesetzmäßige Blutabnahme zum Zweck der Bestimmung des Blutalkoholgehaltes unterliegt nicht dem Beweisverwertungsverbot, wenn der Beschuldigte dieser bei voller Dispositions- und Diskretionsfähigkeit freiwillig zugestimmt hat. Aus diesem Grund mußte der Beschuldigte, der körperlich offenbar sehr wohl in der Lage gewesen wäre, eine Überprüfung der Atemluft auf Alkoholgehalt durchzuführen, auch nicht zur Atemalkoholmessung aufgefordert werden und war es auch ... mehr lesen...
Rechtssatz: Da der Verfassungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 5.12.1996, G 9/6 ua die Wortfolge "in Abs 2, 2a, 2b, 3 oder 4 bezeichnete" in § 99 Abs 6 lit c der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl Nr 159 idgF der 19. StVO-Novelle, BGBl Nr 518/1994 als verfassungswidrig aufgehoben und unter Bezugnahme auf Art 140 Abs 7 B-VG ferner ausgesprochen hat, daß die genannten Gesetzesbestimmungen auch in jenen Rechtssachen nicht mehr anzuwenden sind, die am 5.12.1996 bei einem Unabhängigen Verwaltungss... mehr lesen...
Begründung: Mit angefochten Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten wie folgt zur Last gelegt: "Der Beschuldigte hat am 30.9.1995 um 18.50 Uhr in Wien, F-Str das Kfz W-16 gelenkt und war an einem VU mit Sachschaden ursächlich beteiligt und hat es unterlassen ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizei bzw Gendarmeriedienststelle von dem VU zu verständigen 2) hat er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden." Wegen der im
Spruch: genannten Normen wurden Geldstrafen von zu... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Tatbestand nach § 5 Abs 1 StVO ist nicht nur bei Feststellung eines Alkoholgehaltes des Blutes von 0,8 g/l oder darüber bzw. der Atemluft von 0,4 mg/l oder darüber, sondern auch - ohne Rücksicht auf die Höhe des Alkoholgehaltes des Blutes bzw. der Atemluft - bei Vorliegen einer derartigen Beeinträchtigung durch Alkohol als erfüllt anzusehen, bei der der Lenker infolge seiner körperlichen und geistigen Verfassung ein Fahrzeug nicht zu beherrschen oder die zum Lenken eines Fa... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe es als diensthabender Arzt einer öffentlichen Krankenanstalt (Klinik Innsbruck) unterlassen, die dem Herrn HM am 8.6.1995 gegen 02.10 Uhr auf Verlangen abgenommene Blutprobe ohne unnötigen Aufschub der nächsten Polizeidienststelle zu übermitteln. Dem Beschuldigten wurde eine Verwaltungsübertretung nach §5 Abs8 StVO zur Last gelegt und wurde über ihn gemäß §99 Abs3 lita StVO eine Geldstrafe in der Höhe von... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Turnusarzt ist ein ,diensthabender Arzt" nach §5 Abs8 StVO. Schlagworte Alkomattest, Blutabnahme durch Turnusarzt, Ärztegesetz mehr lesen...
Rechtssatz: Der Beschuldigte als diensthabender Arzt ist nach erfolgter Blutabnahme gehalten dafür Sorge zu tragen, daß die Blutprobe der nächstgelegenen Polizei- oder Gendarmeriedienststelle ohne unnötigen Aufschub übermittelt wird. Mit der Vorgangsweise des Beschuldigten, nämlich die Anweisung an den Alkoholisierten, die Blutprobe am nächsten Morgen auf die Gerichtsmedizin zu bringen, wird keineswegs der dem Beschuldigten nach §5 Abs8 StVO auferlegten Verpflichtung entsprochen. Schla... mehr lesen...
Rechtssatz: Derjenige, der sich auf einen Nachtrunk beruft, hat die Menge des solcherart konsumierten Alkohols konkret zu behaupten und zu beweisen. mehr lesen...
Rechtssatz: Verursacht der Beschuldigte zwei Verkehrsunfälle und wird er wegen des zweiten Verkehrsunfalles rechtskräftig verwaltungsstrafrechtlich wegen § 5 Abs 1 StVO verurteilt, und ist im Verfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat nicht erweislich, daß der Beschuldigte auch beim ersten Verkehrsunfall in alkoholisiertem Zustand sein Fahrzeug lenkte, so ist aus dem Grundsatz "in dubio pro reo" mit Einstellung des Verfahrens vorzugehen (Einstellung des Verfahrens). mehr lesen...
Begründung: Am 8.7.1995 um 02.35 Uhr wurde der Lenker des PKW's, Marke Porsche 911, mit dem Kennzeichen W-03 in Wien, R-Straße, von Polizeibeamten zu einer Lenker- und Fahrzeugkontrolle angehalten. Dabei haben - so heißt es in der Anzeige - Symptome einer Beeinträchtigung durch Alkoholeinwirkung festgestellt werden können (lallende Sprache, unsicherer Gang, gerötete Bindehäute ..). Aufgrund dieser Symptome sei der Lenker aufgefordert worden, sich einer Atemalkoholuntersuchung mit dem Alkom... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde vom 30.08.1995 wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 05.06.1995, um 16.45 Uhr, im Ortsgebiet St. Johann bei Herberstein, auf der Gemeindestraße vor dem Haus Nr. 12, in Fahrtrichtung Landesstraße 409, als Lenker, das Fahrzeug mit dem Kennzeichen HB - 6 CBJ in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt. Wegen Verletzung der Rechtsvorschriften des § 99 Abs 1 lit a iVm § 5 Abs 1 StVO wurde über den Berufungsw... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Kosten für das Alkomatmundstück sind seit Inkrafttreten der 19. Novelle zur Straßenverkehrsordnung am 1.10.1994 auch bei einer festgestellten Alkoholbeeinträchtigung nach § 5 Abs 1 StVO nicht mehr vorzuschreiben (siehe § 5 a Abs 2 StVO, wonach die Kosten dieser Untersuchungen (nur) noch nach den Bestimmungen des Gebührenanspruchsgesetzes vorzuschreiben sind). Schlagworte Alkomat Brauslagen mehr lesen...