Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 20.04.2000 um 11.38 Uhr in B a d M, K Höhe Haus Nr. als Lenker des Personenkraftwagens die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 15 km/h überschritten, wobei die in Betracht kommende Messtoleranz bereits zu seinen Gunsten abgezogen wurde. Wegen Verletzung des § 52a Z 10a StVO wurde über ihn daher gemäß § 99 Ab... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine verordnete Geschwindigkeitsbeschränkung nach § 52 lit a z 10a StVO gilt mangels Zonenverordnung nur für den bestimmten Straßenzug in der betreffenden Fahrtrichtung. Soll die Beschränkung auch in davon abzweigende Straßenzüge hineinreichen, muss dies folglich durch entsprechende Straßenverkehrszeichen zum Ausdruck kommen. Wurde im Ortsgebiet ein einzelner Straßenzug mit 30 km/h beschränkt und zweigt davon eine Sackgasse ohne weiteres Beschränkungszeichen " 30 km/h" ab, gilt... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe am 26.02.2001 um 16.46 Uhr als Lenker des Kraftfahrzeuges mit dem behördlichen Kennzeichen I-XY in Zirl, Seefelder Straße B 177, bei km 0,705 in Richtung Seefeld die auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 41 km/h überschritten. Dadurch habe der Beschuldigte eine Verwaltungsübertretung gemäß § 20 Abs 2 StVO begangen und wurde gemäß § 99 Abs 3 lit a StVO eine Geldstrafe in... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine unmittelbar nach Verlassen der Autobahnabfahrt festgestellte Geschwindigkeitsübertretung ist dem Tatbestand des § 20 Abs 2 StVO und nicht dem Tatbestand des § 52a Z10a StVO 1960 zu unterstellen,da die Übertretung auf einer Freilandstraße gesetzt wurde. Hinweis auf die sinngemäß anzuwendene Judikatur des VwGH vom 24.4.2981, Zl 1553/80. Schlagworte Verlassen, Autobahnabfahrt, Geschwindigkeitsübertretung, Tatbestand mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft X erkannte den Beschuldigten mit Straferkenntnis vom **.**.****, Zl. 3-*****-**, als Lenker des PKW mit dem Kennzeichen N*-**** der Übertretung des § 20 Abs 2 in Verbindung mit § 99 Abs 3 lit a StVO für schuldig und verhängte über ihn gemäß § 99 Abs 3 lit a StVO eine Geldstrafe in der Höhe von S 2.500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 2 Tage), weil er am **.**.****, um 14,37 Uhr, im Ortsgebiet S******** auf der LS 2***, 189 m von der Kreuzung LS 2*** mit der J***********... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 2 Abs 1 Z 15 StVO gilt im Sinne dieses Bundesgesetzes als Ortsgebiet das Straßennetz innerhalb der Hinweiszeichen ?Ortstafel? (§ 53 Z 17a) und ?Ortsende? (§ 53 Z 17b) Liegt die Strecke, die der Berufungswerber passierte, im verbauten Gebiet des Straßennetzes eines Ortsgebietes, so begeht der Berufungswerber eine Verwaltungsübertretung nach § 20 Abs 2 StVO, unabhängig davon, ob er ein Hinweiszeichen ?Ortstafel? tatsächlich passierte oder nicht. mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe am 01.04.2001 um 09.06 Uhr den Pkw mit dem amtlichen Kennzeichen B-(D) in Finkenberg auf der Tuxer Landesstraße L6 bei Strkm. 5,5 gelenkt und dabei im Ortsgebiet die gesetzlich zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 43 km/h überschritten. Er habe dadurch die Bestimmung des § 20 Abs 2 der StVO verletzt. Gemäß § 99 Abs 3 lit a StVO wurde über den Berufungswerber eine Geldstrafe in der Höhe von 290,69... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wird der Beschuldigten vorgeworfen, sie habe am 12.8.2000 um 16:56 Uhr als Lenkerin des Kraftfahrzeuges mit dem behördlichen Kennzeichen SL-225AC, im Lamprechtshausen, auf der B 156 ? Lamprechtshausener Straße, auf Höhe Straßenkilometer ca. 24,7, in Fahrtrichtung Lamprechtshausen, die im Ortsgebiet von Arnsdorf zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 37 km/h überschritten. Wegen dieser Verwaltungsübertretung gemäß § 20 Abs 2 iVm § ... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach ständiger höchstgerichtlicher Judikatur kommt als Tatort für eine Verwaltungsübertretung nach § 20 Abs 2 StVO, welche nur während der Fahrt begangen werden kann, niemals ein bestimmter Punkt, sondern nur eine bestimmte Fahrtstrecke in Betracht. Daraus folgt, dass bei der angelasteten Geschwindigkeitsüberschreitung (Überschreitung der im Ortsgebiet zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 37 km/h) die vom Beschuldigten behauptete Tatortdiskrepanz von 90 Metern, noch nicht dem Ko... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Beschuldigten vorgeworfen, sie habe am 16.02.2001 um 13.50 Uhr auf der Inntalautobahn A 12 bei km 64,0 im Gemeindegebiet von Volders den PKW mit dem Kennzeichen IL-6 gelenkt 1) und die auf Autobahnen gesetzlich zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 30 km/h überschritten. 2) und beim Hintereinanderfahren zum nächsten vor ihr fahrenden Fahrzeug nicht einen solchen Abstand eingehalten, der es ihr ermöglicht hätte, ihr Fahrzeug anzuhalt... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft X erkannte den Rechtsmittelwerber mit Straferkenntnis vom 5.12.2000, Zl. 3-*****-00, einer Übertretung gemäß den §§ 20 Abs 2 in Verbindung mit 99 Abs 3 lit a, jeweils StVO 1960, für schuldig und verhängte über den Genannten eine Geldstrafe von S 500,-- sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Stunden. Gemäß § 64 Abs 2 des Verwaltungsstrafgesetzes wurde der Kostenbeitrag für das erstinstanzliche Verfahren mit 10 % der Primärgeldstrafe, das sind S 50,--, bestimmt.... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 46 AVG kommt alles als Beweismittel in Betracht, was zur Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes geeignet und nach Lage des einzelnen Falles zweckdienlich ist (Grundsatz der ?Unbeschränktheit der Beweismittel?). Es ist demnach kein Grund ersichtlich, dass eine von einer Privatperson im Auftrag einer Gemeinde durchgeführte ?automatische Überwachung?, zB mittels eines Radargerätes, zur Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes nicht geeignet sein sollte. Sofern das ... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Sie haben am 05.05.2000 um 18.15 Uhr in Ri. Schattwald auf der B199, StrKm 15.600 den LKW m. schw. Höchstgeschwindigkeit., Kennz. OA- gelenkt 1. und die beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, dessen höchstes zulässiges Gesamtgewicht das Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt, wenn die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten nachstehender Sachverhalt spruchgemäß zur Last gelegt: ?Sie haben am 04.07.1999 um 16:25 Uhr in Forchach auf der B 198 bei StrKm 62,948 in Richtung Weißenbach fahrend das Motorrad mit dem amtlichen Kennzeichen G. gelenkt und haben dort die auf Freilandstraßen gesetzlich zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 58 km/h überschritten.? Er habe dadurch die Rechtsvorschrift des § 20 Abs2 StVO verletzt und wurde daher eine Gel... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft X hat Herrn Ing. G****** R****** mit Straferkenntnis vom 23.4.2***, Zl. 3-***-**, für schuldig befunden, dass er am 6.1.2***, 16,40 Uhr, auf der L ****, 306 m vor Strkm 3,4, im Ortsgebiet von 2*** S********/L************, in Fahrtrichtung M**********/L************, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges im Ortsgebiet schneller als die erlaubte Höchstgeschwindigkeit gefahren ist. Es wurde eine Geschwindigkeit von 113 km/h gemessen. Wege... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Z***** hat Herrn W***** R*** mit Straferkenntnis vom 29.5.2***, Zl. 3-***-**, für schuldig befunden, dass er am 5.2.2***, 14,35 Uhr, auf der B **, nächst Strkm 34,8, im Ortsgebiet von K************, Fahrtrichtung P********, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Personenkraftwagens die auf Grund des angebrachten Vorschriftszeichens "Geschwindigkeitsbeschränkung" erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h überschritten hat. Es wurde eine Geschwindigkeit ... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Verwendung des Laser-Verkehrsgeschwindigkeitsmessgerätes ist auch bei Regen möglich. Es existiert keine Verwendungsbestimmung, die diese Verwendung untersagt. Durch den Regen kann es dazu kommen, dass das Messgerät nicht mehr ausreichend reflektiertes Lasersignal zur Auswertung bekommt, wodurch eine Messwertbildung unter Ausgabe eines Messergebnisses unterbunden wird; stattdessen erfolgt eine Fehlermeldung. Es kann also so lange auch im Regen gemessen werden, so lange der R... mehr lesen...
Rechtssatz: Wenn der Messstrahl gleichmäßig über eine öffnungslose, ebene Mauer (keine Vorsprünge, Türen etc) geschwenkt wird und immer nur diese Mauer anstrahlt, so kann es dazu kommen, dass durch die Serie von Einzelmessungen eine gleichmäßige Veränderung der Messdistanz gemessen wird. Dies würde vom Messgerät als Geschwindigkeit ausgelegt. Dazu muss aber der gesamte Messstrahl (auf 100 m Entfernung ca 30 cm Durchmesser) immer diese Mauer erreichen, und muss der Schwenkvorgang gleichmäßi... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH befreit der Verfahrensgrundsatz, dass die Verwaltungsbehörde von Amts wegen vorzugehen hat, die Partei nicht von der Verpflichtung, zur Ermittlung des maßgebenden Sachverhaltes beizutragen. Die Verwaltungsstrafbehörde kann, ohne Verletzung von Verfahrensvorschriften, aus einem Untätigbleiben des Zulassungsbesitzers in einem Strafverfahren gegenüber dem Vorwurf eines bestimmten strafbaren Verhaltens, im Rahmen der freien Beweiswürdigung zu ... mehr lesen...
Mit dem gegenständlichen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kufstein vom 13.02.2001 zur ZI IVc/ST- 13957/99 wurde dem Berufungswerber nachfolgender Sachverhalt spruchgemäß vorgeworfen: ?Sie haben am 12.09.1999 um 15.00 Uhr als Lenker des KKW, Kennzeichen XXX, in Wörgl, A 12, Km 16,5, in Richtung Innsbruck 1. zu einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen wäre. 2. ein Fahrzeug rechts überholt, obwohl n... mehr lesen...
Rechtssatz: Beim Vorhalt des nicht ausreichenden Abstandes iS des § 18 Abs 1 StVO zu einem vorausfahrenden Fahrzeug sind Feststellungen über die Fahrgeschwindigkeit und den dabei eingehaltenen Abstand für eine Unterbrechung der Verfolgungsverjährung notwendig. Das Nachfahren des Privatanzeigers mit überhöhter Geschwindigkeit hinter dem Beschuldigten ist kein geeignetes Beweismittel für die angebliche Geschwindigkeitsüberschreitung iS des § 20 Abs 2 StVO. Schlagworte Nachfahren, Privat... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe als Lenker des Motorrades mit dem Kennzeichen HH-XX, am 28.10.2000 in Forchach auf der B 198 bei km 62,741 in Richtung Weißenbach die auf Freilandstraßen gesetzlich zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 53 km/h überschritten. Der Berufungswerber habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 20 Abs 2 StVO begangen. Über den Berufungswerber wurde gemäß § 99 Abs 3 lit a StVO eine Geldstrafe in d... mehr lesen...
Rechtssatz: Weicht der Aufstellungsort der Ortstafel von der erlassenen Verordnung um 13,5 m ab, ist von einer nicht gesetzmäßigen Kundmachung der zugrundeliegenden Verordnung auszugehen und kann daher eine Überschreitung der im Ortsgebiet höchstzulässigen Geschwindigkeit dem Beschuldigten verwaltungsstrafrechtlich nicht zur Last gelegt werden. Wie der VwGH etwa in seinem Erkenntnis vom 3.Juli 1986, Zl: 86/02/0038 zur Bestimmung des § 44 Abs 1 erster Satz StVO ausgeführt hat, ist dieser Vo... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde über den Rechtsmittelwerber wegen Übertretung des § 20 Abs 2 iVm § 99 Abs 3 lit a eine Geldstrafe von S 500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 18 Stunden) verhängt. Der Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses lautet wie folgt: ?Sie haben als Fahrzeuglenker folgende Verwaltungsübertretung begangen: Zeit....: 6. August 2000 um 11,18 Uhr Ort.....: Ortsgebiet von M***** auf der ***** nächst StrKm ***,*** bei der Fahrt in Richtung H***** (Radarmess... mehr lesen...
Rechtssatz: Die durch das Verbotszeichen nach § 52 lit a Z 10a StVO festgesetzte Geschwindigkeitsbeschränkung (erlaubte Höchstgeschwindigkeit) wird nicht durch ein nachfolgendes Hinweiszeichen ?Ortstafel? außer Kraft gesetzt. mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Reutte vom 18.04.2000 zu Zl 3c-ST-30534/99 wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Sie haben am 10.04.1999 um 18.31 in Pflach auf der B314 bei km 42,644 in Richtung BRD den Pkw mit dem amtlichen Kennzeichen FT- gelenkt 1. und die auf Freilandstraßen gesetzlich zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 51 km/h überschritten. Dem Beschuldigten wurde eine Übertretung nach § 20 Abs2 StVO zur Last g... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 20.01.2000 zur ZI 3c-ST-31843/99 der Bezirkshauptmannschaft Reutte wurde dem Berufungswerber nachstehender Sachverhalt spruchgemäß zur Last gelegt: ?Sie haben am 19.06.1999 um 13.50 Uhr in Heiterwang auf der B 314, StrKm 30.641 den PKW, Kennzeichen AA-, gelenkt 1. und im Ortsgebiet die gesetzlich zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 17 km/h überschritten 2. und auf einer Straßenstrecke, die durch das Vorschriftszeichen ?Überholen verb... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wird dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe Verwaltungsübertretungen nach 1) § 52 lit. c Ziffer 24 iVm § 99 Abs. 3 lit. a Straßenverkehrsordnung (StVO) 2) § 52 lit. a Ziffer 11a iVm § 99 Abs. 3 lit. a Straßenverkehrsordnung (StVO) 3) § 20 Abs. 2 iVm § 99 Abs. 3 lit. a Straßenverkehrsordnung (StVO) 4) § 20 Abs. 2 iVm § 99 Abs. 3 lit. a Straßenverkehrsordnung (StVO) 5) § 52 lit. c Ziffer 24 iVm § 99 Abs. 3 lit. a Straßenverkehrsordnung (StVO)... mehr lesen...
Rechtssatz: Dass das nachfahrende Gendarmeriefahrzeug über einen bloß serienmäßigen Tachometer verfügte, vermag an der Zulässigkeit dieser Beweisaufnahme nichts ändern, wenn es sich um eine deutliche Geschwindigkeitsüberschreitung handelt. Im vorliegenden Fall wurden vom Meldungsleger laut Anzeige in den angeführten Ortsgebieten Geschwindigkeiten von 80 bzw 90 km/h festgestellt (Die Strafbehörde erster Instanz hat von den in der Anzeige angeführten Geschwindigkeiten im Tatvorwurf des Straf... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtshofes erfordert es das Konkretisierungsgebot des § 44a Z 1 VStG hinsichtlich der Tatzeitangabe, dass die Tatzeit relativ genau umschrieben wird. Der Gerichtshof erachtete hinsichtlich der Tatzeitangabe die Voranstellung der Worte "ca." und "gegen" als nicht rechtswidrig und erachtete auch eine im Bereich weniger Minuten liegende tatsächliche oder mögliche Ungenauigkeit bei der Angabe der Tatzeit noch als vertretbar, um einen Besc... mehr lesen...