Rechtssatz: Der Verfahrensgrundsatz, daß die Verwaltungsstrafbehörde von Amts wegen vorzugehen hat, befreit die Partei nicht von der Verpflichtung zur Ermittlung des maßgeblichen Sachverhaltes beizutragen. Die Verwaltungsstrafbehörde kann ohne Verletzung von Verfahrensvorschriften aus dem Untätigbleiben des Zulassungsbesitzers im Verwaltungsstrafverfahren gegenüber dem Vorwurf eines bestimmten strafbaren Verhaltens im Rahmen ihrer freien Beweiswürdigung den Schluß ableiten, der Zulassungsb... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung (hier: 84 km/h statt 50 km/h) mußte der Berufungswerber die Verwirklichung des strafbaren Tatbestandes ernstlich für möglich halten und sich offensichtlich mit ihr abgefunden haben, sodaß bedingter Vorsatz vorliegt. mehr lesen...
Rechtssatz: Den Organen der Sicherheitswache ist grundsätzlich ein Urteil darüber zuzubilligen, ob ein Kraftfahrzeug die zulässige Höchstgeschwindigkeit in erheblichem Maße überschreitet. Eine Wegstrecke von knapp 100 Metern reicht nach den Erfahrungen jedenfalls aus, um die Geschwindigkeit eines sich nähernden und an dem Beobachter vorbeifahrenden Kraftfahrzeug zu schätzen. Im Wesen einer Schätzung liegt es, daß der genaue Wert nicht angegeben werden kann. Die Behandlung der Beschwerde ge... mehr lesen...
Rechtssatz: Mißt der Anzeigeerstatter mit einem Lasergerät 6.001 aus einer Meßentfernung von 67 m, wobei der Meßpunkt innerhalb des beschilderten Ortsgebietes lag, eine Geschwindigkeit von 77 km/h, so macht dies Beweis über die eingehaltene Fahrgeschwindigkeit. mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Murau vom 30.1.1995, GZ: 15.1 1993/2428 wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe am 12.6.1993 um 11.20 Uhr in Wildbad Einöd auf der B 83 bei StrKm 11,20 als Lenker des Fahrzeuges mit dem Kennzeichen W... die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 22 km/h überschritten. Dadurch habe er eine Verwaltungsübertretung gemäß § 20 Abs 2 StVO begangen und wurde über ihn von der belangten Behörde eine Geldstrafe von S 600,--... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Berichtigung der Tatortbezeichnung einer Übertretung nach § 20 Abs 2 StVO von -B 83, Strkm - 11,20 - auf -B 83, Strkm 18,227- ist zulässig, wenn der richtige Tatort in der Anzeige enthalten war, die Anzeige vom Berufungswerber (nach entsprechendem Ersuchen) innerhalb der Verfolgungsverjährungsfrist zusammen mit der Aufforderung zur Rechtfertigung in Form einer Kopie übernommen wurde, sowie wenn wegen der ebenfalls - 11.20 - Uhr lautenden Tatzeit auf eine Verwechslung des Ta... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Schutzzweck der Bestimmung des § 20 Abs 2 der Straßenverkehrsordnung 1960 liegt darin, alle Gefahren im Straßenverkehr zu vermeiden, die eine erhöhte Geschwindigkeit mit sich bringt. Geschwindigkeitsbeschränkungen dienen der leichteren und sicheren Meisterung gefährlicher Verkehrslagen, insbesondere durch die dadurch bedingte Verkürzung der Reaktions- und Bremswege. Durch Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit verschärft der Fahrzeuglenker die Verkehrslage inso... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Geschwindigkeitsmessung mit dem Hand-Verkehrsgeschwindigkeitsmeßgerät Laser LTI 20.20 TS/KM Nr 4338, welches gültig bis 31.12.1995 geeicht ist, aus einer Entfernung von 347 m macht vollen Beweis über die eingehaltene Geschwindigkeit. mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 20 Abs.2 StVO 1960 darf der Lenker eines Fahrzeuges, sofern die Behörde nicht eine geringere Höchstgeschwindigkeit erläßt, (§ 43 Abs.1) oder eine höhere Geschwindigkeit erlaubt (§ 43 Abs.4) auf Autobahnen nicht schneller als 130 km/h fahren. Gemäß § 1 lit.c der auf Grund des § 43 Abs.1 u. 2 lit.a StVO 1960, BGBl. Nr. 159/1960 erlassenen Verordnung, BGBl. Nr. 527 v. 2.11.1989, beträgt in der Zeit von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr die erlaubte Höchstgeschwindigkeit für Pkws ("de... mehr lesen...
Rechtssatz: Zum Grundsatz der Amtswegigkeit des Verwaltungsstrafverfahrens korrespondiert eine Verpflichtung der Partei zur Mitwirkung bei der Ermittlung des maßgebenden Sachverhalts. Ein Beschuldigter kommt aber seiner Mitwirkungspflicht dann nicht nach, wenn er es unterläßt, nähere überprüfbare Umstände über die Existenz und den angeblichen Aufenthalt der von ihm als Lenker des Fahrzeuges zur fraglichen Zeit namhaft gemachten Person zur Tatzeit in Österreich bekanntzugeben. Dieser Mitwir... mehr lesen...
Rechtssatz: Besonders gefährliche Verhältnisse im Sinne des § 99 Abs 2 lit c StVO liegen bei einer Übertretung nach § 20 Abs 2 StVO (Überschreitung der im Ortsgebiet zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 56 km/h) vor, wenn die Tat im verbauten Teil des Ortsgebietes, bei Ein- und Ausfahrten sowie Gegenverkehr begangen wird. Allerdings einschränkend UVS Stmk 21.9.1993, UVS 30.8-80/93, wonach besonders gefährliche Verhältnisse bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung im Ortsgebiet um 51 km/h ni... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Geschwindigkeitsmessung mit Laserpistole LR 90-235/P Nr E03 macht unter Berücksichtigung der Meßfehlergrenze vollen Beweis über die eingehaltene Geschwindigkeit. mehr lesen...
Rechtssatz: Wenn der Berufungswerber (Zulassungsbesitzer in der BRD, Übertretung nach § 20 Abs 2 StVO) sich damit verantwortet, daß er zum Tatzeitpunkt im Fahrzeug geschlafen habe und daher nicht angeben könne, welche der drei von ihm genannten Personen das Fahrzeug gelenkt habe, so ist der Berufungswerber mit diesem Verweis sicherlich nicht seiner Mitwirkungspflicht im Verfahren nachgekommen. Die Verantwortung des Berufungswerber, es hätte einer dieser drei Personen das Fahrzeug gelenkt, ... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Lenkereigenschaft einer in Deutschland wohnhaften Person (Übertretung nach § 20 Abs 2 StVO) kann als Zulassungsbesitzer und Benützer des beanstandeten Kraftfahrzeuges als erwiesen angesehen werden, wenn dieser (nachdem er seine Lenkereigenschaft anfangs gar nicht ausschloß) zwar angegeben hatte, sein Fahrzeug einem österreichischen Staatsbürger namens Kurt überlassen zu haben, aber (trotz Hinweis auf seine Mitwirkungspflicht) nicht in der Lage war, den vollständigen Namen u... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Verwaltungsstrafbehörde kann ohne Verletzung von Verfahrensvorschriften aus dem Untätigbleiben des deutschen Zulassungsbesitzers im österreichischen Verwaltungsstrafverfahren gegenüber dem Vorwurf eines bestimmten strafbaren Verhaltens im Rahmen ihrer freien Beweiswürdigung den Schluß ableiten, der Zulassungsbesitzer selbst sei der Täter gewesen, wobei es im übrigen nicht relevant ist, ob es zu einer auf § 103 Abs 2 KFG 1967 gestützten Lenkeranfrage gekommen ist. mehr lesen...
Rechtssatz: Die Geschwindigkeitsmessung mit einem Verkehrsgeschwindigkeitsmesser der Bauart MU VR 6Fa mit der Fertigungsnummer 514 der Herstellerfirma Multanova AG, welcher auch geeicht ist, macht unter Berücksichtigung der Toleranzgrenzen vollen Beweis über die eingehaltene Geschwindigkeit und ist ein Einfluß von Regen auf das vom Verkehrsgeschwindigkeitsmeßgerät festgestellte Meßergebnis auszuschließen, da sich die Antenne des Gerätes in der geschützten Radarkabine befindet. Zwar ist das... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Ablesen der Geschwindigkeit von einem am nachfahrenden Dienstkraftrad befindlichen, geeichten Tachometer macht abzüglich 10 km/h Toleranz vollen Beweis über die eingehaltene Geschwindigkeit des vorausfahrenden Fahrzeuges. mehr lesen...
Rechtssatz: Die Behörde kann, wenn sich der Zulassungsbesitzer unter Verletzung seiner Mitwirkungspflicht auf ein bloßes - durch keine konkrete Behauptung untermauertes - Leugnen verlegt, den Schluß ziehen, er selbst sei der Täter gewesen. mehr lesen...
Rechtssatz: Fährt der Meldungsleger mit einem Dienstmotorrad, welches einen geschwindigkeitslaservergleichsmessenden Tacho besitzt, auf einer Distanz von zirka 300 Meter nach und schließt in der Folge das Dienstmotorrad 60 Meter auf das Fahrzeug des Beschuldigten auf, so macht die auf diese Weise festgestellte Geschwindigkeit abzüglich der Toleranzgrenze vollen Beweis über die eingehaltene Geschwindigkeit des Beschuldigten. mehr lesen...
Rechtssatz: Der Verfahrensgrundsatz, daß die Verwaltungsstrafbehörde von amtswegen vorzugehen hat, befreit die Partei nicht von der Verpflichtung zur Ermittlung des maßgebenden Sachverhaltes beizutragen (VwGH vom 26.5.1989, Zahl: 89/18/0043). Die Verwaltungsstrafbehörde kann ohne Verletzung von Verfahrensvorschriften aus dem Untätigbleiben des Fahrzeughalters im Verwaltungsstrafverfahren gegenüber dem Vorwurf eines bestimmten strafbaren Verhaltens im Rahmen ihrer freien Beweiswürdigung den... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Nachfahren in gleichbleibendem Abstand in Verbindung mit dem Ablesen der Geschwindigkeit vom Tachometer des nachfahrenden Dienstkraftfahrzeuges stellt ein tauchgliches und zulässiges Beweismittel zur Ermittlung der gefahrenen Geschwindigkeit dar. mehr lesen...
Rechtssatz: Die Geschwindigkeitsmessung mittels "Police-Pilot" - bei diesem Gerät handelt es sich um eine Videokamera, die mit einem Rechner gekoppelt ist und hat der Beifahrer im Dienstkraftfahrzeug die Möglichkeit, die Filmaufnahme über einen Monitor zu beobachten. Am Videofilm scheinen das Datum die Uhrzeit, die Durchschnittsgeschwindigkeit des Dienstkraftwagens, die momentane Geschwindigkeit des Dienstkraftwagens sowie der PKW, dem man nachfährt, auf; das Gerät "Provida" weist neben ei... mehr lesen...
Rechtssatz: Unterläuft ein Verstoß gegen die Regeln des § 48 StVO, liegt ein Kundmachungsmangel vor, der zur Rechtswidrigkeit der Verordnung führt. Vorschriftswidrig angebrachte Straßenverkehrszeichen sind sohin nicht gehörig kundgemachte Straßenverkehrszeichen. Durch diese Bestimmung wurde der Grundsatz aufgestellt, daß Straßenverkehrszeichen auf der rechten Straßenseite anzubringen sind und Ausnahmen von diesem Grundsatz im Gesetz ausdrücklich vorgesehen sein müssen. Ein durch Verordnung... mehr lesen...
Rechtssatz: Erklärt der Beschuldigte in seiner Berufung ..."er könne die Person des tatsächlichen Lenkers des in Rede stehenden Kraftfahrzeuges deswegen nicht angeben, weil er gemeinsam mit einer Gruppe weiterer Motorradfahrer auf einer Ausflugs- bzw Testfahrt gewesen sei, wobei die Fahrer nicht nur mit dem eigenen Sozius bei der Führung der Motorräder abgewechselt hätten, sondern auch untereinander die Motorräder teilweise getauscht hätten. Im übrigen hätten sich auch Verwandte, bezüglich... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Laser-Verkehrsgeschwindigkeitsmesser stellt grundsätzlich ein taugliches Mittel zur Feststellung einer von einem Fahrzeug eingehaltenen Geschwindigkeit dar (VwGH-Erkenntnis vom 2.3.1994, Zahl: 93/03/0238). Ebenso wie bei der Radarmessung (vgl ua das Erkenntnis des VwGH vom 30.10.1991, Zahl: 91/03/0154) ist auch einem mit der Geschwindigkeitsmessung mittels eines Laser-Verkehrsgeschwindigkeitsmessers betrauten Beamten aufgrund seiner Schulung die ordnungsgemäße Verwendung de... mehr lesen...
Rechtssatz: Sind bei einem Radarphoto für die photogrammetrische Auswertung die notwendigen fixen Größen: Die Zeit zwischen den einzelnen Bildern (0,5 Sekunden), die gemessene Geschwindigkeit, die Verkleinerung der Kennzeichenbreite und die Verkleinerung des Abstandes zwischen Fahrzeug und Bildrand rechts, gegeben, so macht diese Auswertung nach Abzug der 10 %igen Abweichung vollen Beweis über das die Messung auslösende Fahrzeug und die durch dieses Fahrzeug eingehaltene Geschwindigkeit. ... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei einem Ortsgebiet handelt es sich um das Straßennetz innerhalb der Hinweiszeichen "Ortstafel" und "Ortsende" (§§ 53 Abs 1 Z 17a und Z 17b leg cit). Diese Zeichen umgrenzen das verbaute Gebiet. Ein Fahrzeuglenker darf die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschreiten. Schließen sich an die Ortstafel am rechten Fahrbahnrand Wohnhäuser mit davorliegenden Gärten, welche teilweise durch eine Hecke eingezäunt bzw umrandet sind und auch am linken Fahrbahnrand me... mehr lesen...
Begründung: Das Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Leopoldstadt, Zl Pst 6203-L/94, vom 12.1.1995, enthält folgenden
Spruch: "Sie haben am 5.5.1994 um 08.37 Uhr in Wien, S-straße in Rtg stadteinwärts als Lenker des Krades W-55 die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h erheblich überschritten. Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschriften verletzt: §20/2 StVO Wegen dieser Verwaltungsübertretungen werden über Sie folgende Strafen ve... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine extrem hohe Geschwindigkeitsüberschreitung stellt einen Erschwerungsgrund dar. mehr lesen...
Rechtssatz: Sind im Anschluß an eine Ortstafel sowohl rechts als auch links der Fahrbahn mehrere Gebäude auszunehmen, so ist damit die örtliche Zusammengehörigkeit mehrerer Bauwerke leicht erkennbar und daher auch die im Ortsgebiet einzuhaltende Geschwindigkeitsbeschränkung für einen Kraftfahrzeuglenker verbindlich. mehr lesen...