RS UVS Niederösterreich 2001/06/18 Senat-WU-01-0156

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Veröffentlicht am 18.06.2001
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Rechtssatz

Die durch das Verbotszeichen nach § 52 lit a Z 10a StVO festgesetzte Geschwindigkeitsbeschränkung (erlaubte Höchstgeschwindigkeit) wird nicht durch ein nachfolgendes Hinweiszeichen ?Ortstafel? außer Kraft gesetzt.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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