Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber folgender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Tatzeit: 23.12.2007 um 15.35 Uhr Tatort: Gemeindegebiet von Nikolsdorf, B 100 Drautal Straße (Landesstraße-Freiland), Strkm 97,776; Fahrzeug: Lastkraftwagen, Volkswagen 70T-Kasten, Kennzeichen XY; Sie haben im angeführten Bereich die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 11 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren ... mehr lesen...
Beachte VwGH 18.04.1994, 94/03/0002, und 23.07.1999, 98/02/0386 Rechtssatz: Der Beschuldigte hat die Auffassung vertreten, die für das Ortsgebiet geltende Geschwindigkeitsbeschränkung sei für ihn damals nicht verbindlich gewesen, weil er das Hinweiszeichen ?Ortstafel? von Ludesch auf der betreffenden Fahrt nicht passiert habe. Diesem Umstand kommt jedoch im gegenständlichen Fall keine Bedeutung zu. Maßgebend ist vielmehr, ob ein Straßenstück objektiv gesehen zum Straßennetz innerhalb... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber spruchgemäß folgender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Tatzeit: 05.09.2007, 07.45 Uhr Tatort: Gemeinde Kals am Großglockner, B 108 bei km 6,700 n Fahrtrichtung 9900 Lienz Fahrzeug: Personenkraftwagen, XY 1. Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 11 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. 2. Sie haben die auf Freilandstraße... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber Folgendes vorgeworfen: ?Sie haben am 06.01.2008 um/von 15.23 Uhr als Lenker/in des KFZ mit dem behördlichen Kennzeichen XY in/auf Innsbruck, Egger-Lienz-Straße gegenüber Hafengelände, Richtung Osten die im Ortsgebiet erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 17 km/h überschritten. Die Eich- und Messtoleranz wurde bereits berücksichtigt.? Dadurch habe er gegen § 20 Abs 2 StVO in Verbindung mit § 99 Abs 3 lit a StVO vers... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Tatzeit: 09.06.2006, um 17.31 Uhr Tatort: Gemeindegebiet von St. Veit iD, auf der L 25 Defereggental Straße, bei km 9,761; Fahrzeug: Motorrad, XY Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h in erheblichem Ausmaß, nämlich um mehr als ein Drittel der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, überschritten.? Dem Beschuldigten wurde eine Ver... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe am 7.1.2006 um 00.30 Uhr in G, P, in Höhe Nr. 124, als Lenker des Pkw (Taxi) mit dem Kennzeichen die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h erheblich überschritten, da Sie die P, am rechten der beiden vorhandenen Fahrstreifen für die betreffende Fahrtrichtung, in Richtung Westen fahrend, eine Geschwindigkeit von 100 km/h einhielten, wobei diese Geschwindigkeit vom nichtgeeichten Tachometer beim... mehr lesen...
Rechtssatz: Besonders gefährliche Verhältnisse nach § 99 Abs 2 lit c StVO liegen nicht alleine deshalb vor, weil bei einer erhebliche Überschreitung der im Ortsgebiet zulässigen Höchstgeschwindigkeit zur Nachtzeit eine Kreuzung passiert wird. Zum Tatzeitpunkt herrschte kein starker Verkehr, die Fahrbahn war zweispurig und die Straße beleuchtet. Schneeglätte, eine unübersichtliche Kurve oder starker Verkehr waren nicht feststellbar. Auch der leichte Nieselregen führte wegen der über dem Gef... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten vorgeworfen er habe am 25.05.2006 um 16.12 Uhr in 6020 Innsbruck, auf der Egger-Lienz-Straße fahrend, 294,1 Meter östlich der Kreuzung Innrain ? Egger-Lienz-Straße in Fahrtrichtung Westen als Lenker des PKW mit dem Kennzeichen XY die im Ortsgebiet erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 41 km/h überschritten. Dadurch habe der Beschuldigte eine Verwaltungsübertretung gemäß § 20 Abs 2 StVO begangen und wurde über i... mehr lesen...
Rechtssatz: Wenn es in der Sphäre des Messbeamten liegt, dass eine Anhaltung unterbleibt, im Falle einer solchen jedoch eine Organmandatstrafe vorgesehen wäre und auch angeboten worden wäre, ist im Strafverfahren aus Gründen des Sachlichkeitsgebotes eine derartige Ermäßigung des Strafausspruches geboten. mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber wie folgt zur Last gelegt: ?Sie haben am 14.05.2005 um 11.59 Uhr als Lenker des Motorrades **** auf der Packer Straße (B 70), in Fahrtrichtung Völkermarkt, 1.) in Griffen vom Kreisverkehr bis zur Tafel "Ortsende Griffen", Gemeinde Griffen, Bezirk Völkermarkt, die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h im Ortsgebiet erheblich überschritten. 2.) ab der Tafel "Ortsende Griffen" von StrKm 115.519 bis StrKm 115.718, Gemein... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine im Zuge der Nachfahrt mit einem Polizeifahrzeug vorgenommene Geschwindigkeitsschätzung ist grundsätzlich ein zulässiges Beweismittel. Voraussetzung hiefür ist u.a., dass das Nachfahren in etwa gleichbleibendem Abstand auf einer entsprechend langen Strecke erfolgt. Behandlung der Beschwerde abgelehnt, VwGH 11.8.2006, Zahl: 2006/02/0185-4 Schlagworte Geschwindigkeitsüberschreitung, Schätzung, Nachfahrt, Beweismittel, zulässiges, Abstand, gleichbleibender mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachfolgender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Tatzeit: 17.06.2005, 19.34 Uhr Tatort: Nauders, auf der Reschenbundesstraße B 180, bei km 45,327 in Fahrtrichtung Italien Fahrzeug: Personenkraftwagen, XY Der Beschuldigte, H. G., geb. XY, wohnhaft in S., XY-Straße, hat die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 65 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereist zu Ih... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Beschuldigten spruchgemäß nachfolgender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Tatzeit: 07.08.2004 um 20.48 Uhr Tatort: B 179, km 42.635 Fahrzeug: Personenkraftwagen, XY Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 64 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.? Dadurch habe sie eine Verwaltungsübertretung nach § 20 Abs 2 StVO begangen, weshalb über sie ... mehr lesen...
Mit dem Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 12.01.2005 um 14.14 Uhr in der Gemeinde K, A, B, StrKm, Richtung G als Lenker des PKW mit dem behördlichen Kennzeichen die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 49 km/h überschritten, wobei die in Betracht kommende Messtoleranz bereits zu seinen Gunsten abgezogen wurde. Wegen Verletzung des § 20 Abs 2 StVO wurde über ihn daher gemäß § 99 Abs 3 lit. a StVO eine Ge... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Ortsgebiet (das ist nach § 2 Abs 1 Z 15 StVO das Straßennetz innerhalb der Hinweiszeichen "Ortstafel" und "Ortsende") bedarf für die Gültigkeit der im Ortsgebiet zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h einer entsprechenden Verordnung. Ein nicht auffindbarer Verordnungsakt bewirkt, dass von der Existenz einer solchen Verordnung nicht ausgegangen werden kann (vgl VwGH 16.9.1983, 83/02/0026). In diesem Sinne kann von keiner ausreichenden Verordnung des Ortsgebietes A. au... mehr lesen...
Mit dem Straferkenntnis betreffend die Übertretung nach dem KFG, Zahl VK-2026-2004, vom 24.2.2005 wurde der Berufungswerberin Nachstehendes vorgeworfen: Tatzeit: 19.6.2004 um 20.50 Uhr Tatort: L 69, km 11.481 Fahrzeug: Einspuriges Motorrad, XY Sie haben als Zulassungsbesitzerin des Motorrades, Kennzeichen XY, trotz schriftlicher Aufforderung der Bezirkshauptmannschaft Reutte vom 27.7.2004 nicht binnen zwei Wochen der Behörde Auskunft darüber erteilt, wer das Fahrzeug zu oben genannten ... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf legte dem Berufungswerber im angefochtenen Straferkenntnis zur Last, am 12 09 2004 um 14 30 Uhr als Lenker des Personenkraftwagens mit dem Kennzeichen *** auf der S 31 im Gemeindegebiet von Kalkgruben auf Höhe des Strkm 66,699 bei der Fahrt in Richtung Weppersdorf die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h überschritten zu haben, weil er mit einer Geschwindigkeit von 117 km/h gefahren sei. Wegen Verletzung des § 20 Abs 2 S... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Wortfolge im Tatvorwurf betreffend der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit, die sich als unrichtig herausgestellt hatte, war ersatzlos zu entfernen, weil es sich nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshof um kein notwendiges Tatbestandsmerkmal einer Übertretung nach § 20 Abs 2 StVO handelt. Aus diesem Grund hatte die vorgenommene Reduktion allerdings auch keine Auswirkung auf die Kostenentscheidung. Es konnte nicht von einem teilweisen Obsiegen des Berufungswerbers ge... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei Feststellung der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit ist bei Radarmessungen die für das verwendete Radarmessgerät vorgesehene Messtoleranz (hier: 5 %) zu berücksichtigten. Dies ergab bei einer gemessenen Geschwindigkeit von 123 km/h eine tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit von 116,85 km/h. Von einer tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit von 117 km/h war entgegen der Ansicht der Bezirkshauptmannschaft nicht auszugehen, weil dies zwar eine mathematisch korrekte Rundung ... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten nachfolgender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Tatzeit: 14.09.2004 um 16.33 Uhr Tatort: Gemeinde Schönberg im Stubaital, auf der Stubaitalstraße B 183, bei km 96.850, in Fahrtrichtung Ortszentrum Schönberg Fahrzeug: Einspuriges Motorrad, XY 1. Sie haben die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 45 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.? De... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Auswechslung der Tat liegt nicht vor, wenn die Berufungsbehörde bloß ein Tatbestandsmerkmal der dem Beschuldigten angelasteten Verwaltungsübertretung richtig stellt, sofern innerhalb der Verfolgungsverjährungsfrist des § 31 Abs 2 VStG eine entsprechende Verfolgungshandlung hinsichtlich dieses Merkmales erfolgt ist. Das Vorliegen dieser Voraussetzung ist jedoch zu verneinen, wenn eine Anzeige hinsichtlich einer vom Beschuldigten am 8.6.2002 bei Bkm 173,400 und Bkm 173.200 b... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, am 22.08.2003 um 17.50 Uhr in XY auf der B198 bei km 38,142 in Richtung XY mit dem Motorrad mit dem amtlichen Kennzeichen XY als Lenker eines Fahrzeuges im Ortsgebiet um 31 km/h schneller als 50 km/h gefahren zu sein, wobei die Geschwindigkeitsübertretung mittels Messgerät festgestellt und die Messtoleranz bereits berücksichtigt wurde. Dadurch habe der Berufungswerber gegen § 20 Abs 2 und § 99 Abs 3 lit a St... mehr lesen...
Rechtssatz: Scheiterte der von der Behörde unternommene Versuch, mit dem vom Beschuldigten als Zulassungsbesitzer eines Pkw namhaft gemachten Fahrzeuglenker in Kontakt zu treten und legte der Beschuldigte auch keine weiteren Beweismittel vor, welche untermauerten, dass er zum Tatzeitpunkt nicht Lenker des auf ihn zugelassenen Fahrzeuges war, so ist aufgrund der erhöhten Mitwirkungspflicht des Fahrzeughalters bei der Lenkerermittlung davon auszugehen, dass er das Fahrzeug zum Tatzeitpunkt g... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerber für schuldig erkannt, er habe am 2.9.2000 um 11.14 Uhr den PKW mit dem Kennzeichen XY in Reith b.K. auf der L 202, Straßenkilometer 1.466,60 in Fahrtrichtung Kitzbühel gelenkt und habe im Ortsgebiet die gesetzliche zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 47 km/h überschritten (Messtoleranz von 3 km bzw 3 Prozent berücksichtigt). Er habe dadurch die Rechtsvorschrift des § 20 Abs 2 StVO verletzt und wurde über ihn gemäß §... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Umstand, dass vom Meldungsleger vor Ort hinsichtlich der vorgenommenen Gerätefunktionskontrollen nur handschriftliche Aufzeichnungen gemacht werden, erschüttert die Verwertbarkeit der mit dem geeichten Laser-Verkehrsgeschwindigkeitsmessgerät erzielten Ergebnisse nicht. Geht aus den Verwendungsbestimmungen eines Laser-Verkehrsgeschwindigkeitsmessgerätes hervor, dass das Gerät als fehlerhaft gilt und nicht verwendet werden darf, wenn die in den Verwendungsbestimmungen angefüh... mehr lesen...
Rechtssatz: Die von der Behörde erster Instanz im Zusammenhang mit der angelasteten Geschwindigkeitsübertretung angenommene Geschwindigkeit von 168 km/h konnte im Ermittlungsverfahren nicht erwiesen werden. Zum einen hat es die Behörde erster Instanz unterlassen, von der durch Tachometermessung festgestellten Durchschnittsgeschwindigkeit von 177 km/h die nach den Verwendungsbestimmungen für das elektronische Geschwindigkeitsmessgerät (Tachometer) der Bauart ProViDa wegen des Fehlens einer ... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird der Berufungswerber wegen Verwaltungsübertretungen nach §§ 18 Abs. 1 und 20 Abs. 2 StVO gemäß § 99 Abs. 2 lit c StVO rechtskräftig bestraft und ergibt die erforderliche Wertung des Verhaltens des Berufungswerbers, dass er für die gewählte Fahrgeschwindigkeit einen zu geringen Tiefenabstand zum Vorderfahrzeug einhielt, die Tatbegehung zur Nachtzeit erfolgte und die festgestellte Alkoholisierung und die dadurch erheblich reduzierte Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit beg... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Landeck wurde dem Berufungswerber spruchgemäß nachstehender Sachverhalt vorgeworfen: ?Tatzeit: 08.12.2003,15.15 Uhr Tatort: Pettneu, auf der Stanzertaler Landesstraße, L-68, bei km 6.764, in Richtung Osten Fahrzeug: PKW, XY Der Beschuldigte, S. E., geb XY, wohnhaft in St. A. a. A., XY-Straße, hat die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 40 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu se... mehr lesen...
Rechtssatz: Hat die Erstinstanz dem Berufungswerber innerhalb der sechsmonatigen Verfolgungsverjährungsfrist die richtige Tatzeit vorgehalten, so vermag der Umstand, dass zwischen dem
Spruch: und der
Begründung: eines angefochtenen Straferkenntnisses ein Widerspruch bezüglich der Tatzeit besteht, die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Straferkenntnisses nicht zu begründen, zumal nur der
Spruch: Bindungswirkung entfaltet. Schlagworte Verfolgungsverjährung, Tatzeit, richtiger Vorhalt der T... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe als Lenker des Kraftfahrzeuges mit dem behördlichen Kennzeichen XY am 10.10.2003 auf der Inntalautobahn (A 12), Richtung Westen 1. um 10.14 Uhr bei Kilometer 56,500 Gemeindegebiet von Kolsass die durch Straßenverkehrszeichen im dortigen Bereich erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 49 km/h überschritten und 2. um 10.16 Uhr bei Kilometer 60,500 im Gemeindegebiet von Wattens die auf Autobahnen erl... mehr lesen...