RS UVS Kärnten 1997/09/23 KUVS-1126/3/97

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Veröffentlicht am 23.09.1997
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Rechtssatz

Der Alkomat der Firma Siemens, Fertigungsnummer E 02977, geeicht, macht ordnungsgemäß bedient Beweis über den Atemluftalkoholgehalt des Lenkers eines Fahrzeuges.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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