RS UVS Tirol 1996/11/13 18/154-1/1996

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Veröffentlicht am 13.11.1996
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Rechtssatz

Ein Turnusarzt ist ein ,diensthabender Arzt" nach §5 Abs8 StVO.

Schlagworte
Alkomattest, Blutabnahme durch Turnusarzt, Ärztegesetz
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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