RS UVS Kärnten 1997/12/17 KUVS-K1-1425/4/97

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Veröffentlicht am 17.12.1997
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Laut Alkomatverordnung ist der Alkomat der Herstellerfirma Siemens AG mit der Gerätebezeichnung M 52052/A 15 für die Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt geeignet, da er nach den Bestimmungen des Maß- und Eichgesetzes die Eichfähigkeit besitzt.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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