Hält der Täter den Bestohlenen für verstorben, obwohl dieser nur bewusstlos und daher objektiv in Bedrängnis nach § 128 Abs 1 Z 1 StGB ist, liegt bezüglich des schweren Diebstahls ein Tatbildirrtum vor. Das Grunddelikt nach § 127 StGB ist jedoch in beiden Fä... mehr lesen...
Diebstahlsfähig sind grundsätzlich nur Sachen, die einen wirtschaftlichen Tauschwert haben und auf einem zumindest teilweise legalen Markt vertreten sind.Reisepässe, Führerscheine und Bankomatkarten sind nicht Tatobjekt des § 127 StGB, da für diese zum einen kein leg... mehr lesen...
Ob das Opfer die gefährliche Drohung auch als solche wahrnimmt, spielt keine Rolle, da § 107 Abs 1 StGB ein Tätigkeitsdelikt ist. Es genügt wenn die gefährliche Drohung mit der Absicht (§ 5 Abs 2 StGB) ausgesprochen wurde einen anderen in Furcht und Unruhe zu verse... mehr lesen...
Bei der Erpressung muss die Drohung im Gegensatz zum Raub nach § 142 Abs 1 StGB keine gegenwärtige Gefahr für Leib und Leben beeinhalten. Es genügt eine gefährliche Drohung nach § 74 Abs 1 Z 5 StGB.Wer einem anderen also mit einem unrechtmäßigem Bereicheru... mehr lesen...
Hierbei ist folgendes zu beachten. § 143 ist eine Qualifikation des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB. Er weist eine weitaus höhere Strafdrohung als das Grunddelikt auf. Abs 1: Der Grund, warum eine höhere Strafdrohung bei Verwendung einer Waffe vorliegt, ist laut Lehre, dass das ... mehr lesen...
Beim Raub bricht der Täter einen Sachbehauptungswillen des Opfers. Kommt das Überraschungsmoment dem Sachbehauptungswillen zuvor, liegt Diebstahl und kein Raub vor. Gerissene Träger an der Handtasche eines Opfers, lassen klar die Bildung eines Sachbehauptungswillen erkennen, der du... mehr lesen...
Für eine Erfüllung des Tatbestandes nach § 135 Abs 1 StGB kommt es nicht darauf an, dass das Opfer zum Zeitpunkt der Tathandlung Gewahrsam an der Sache hat, sondern vielmehr ist damit gemeint, dass die Sache so entzogen werden soll, dass sie keinen Weg mehr in das Gewahrsam des ... mehr lesen...
Die Erfüllung des Tatbestandes setzt voraus, dass es sich um ein Fahrzeug handelt, das zur Beförderung von Personen gedacht ist.Handelt der Täter mit Zueignungs- und unrechtmäßigem Bereicherungsvorsatz (§ 127 StGB), so ist § 136 StGB (als Aushilfstatbestand) ma... mehr lesen...
Die Hilfeleistung nach § 95 Abs 1 StGB muss "offensichtlich erforderlich sein".Ist für einen Laien erkennbar, dass das vermeintliche Opfer bereits tot ist (Kopf abgetrennt), muss keine Hilfeleistung mehr stattfinden.Allerdings muss der Täter auch in einer für das Opf... mehr lesen...
§ 94 StGB ist ein sogenanntes echtes Unterlassungsdelikt, das stets nur durch ein Unterlassen, jedoch nie durch ein Tun begangen werden kann.§ 2 StGB hat mit diesem absolut nichts zu tun und ist daher auch nicht damit in Verbindung zu bringen.Bei § 94 StGB hat der Täter die Ve... mehr lesen...
Die schwere Körperverletzung eines anderen in § 91 Abs 1 StGB ist eine sogenannte objektive Bedingung der Strafbarkeit, auf die sich der Vorsatz des Täters nicht beziehen muss, damit er wegen § 91 Abs 1 StGB bestraft werden kann. Es genügt wenn aus seiner (vorsätzlic... mehr lesen...
Der Rechtfertigungsgrund des § 90 StGB kommt zum Tragen, wenn die Körperverletzung einem ethisch annerkannt wertvollen Zweck entspricht (Nierenspende).Der Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Spenders erfüllt den Tatbestand des § 87 Abs 1 und Abs 2 erster Fall S... mehr lesen...
Der Titel des § 81 StGB lautet seit 01.01.2016 "Grob fahrlässige Tötung"Hat der Täter ein Verhalten gesetzt, bei dem für ihn der Eintritt eines Rechtsgutsschadens mit besonders hoher Wahrscheinlichkeit zu befürchten und vorherzusehen war (§ 6 Abs 3 StG... mehr lesen...
§ 79 StGB ist ein schuldrelevantes Sonderdelikt. Die Privilegierung kommt nur der Mutter zu Gute (siehe § 14 Abs 2 StGB).Der Tatbestand weist objektivierte Schuldmerkmale auf. Entscheidend ist, wann die Tathandlung geschah („während der Geburt oder solange die Mutter noch unt... mehr lesen...
Bei § 78 StGB leistet der Täter einen Beteiligung (§ 12 StGB) an der Tötungshandlung eines anderen, die dieser jedoch selbst vornimmt. Es handelt sich um ein Beteiligungsdelikt, bei dem der Getötete die finale Tötungshandlung vornimmt. Wer aber eine unmündige Pe... mehr lesen...
Bei § 77 StGB setzt der Getötete im Vergleich zu § 78 die finale Tötungshandlung nicht selbst. Er lässt sich durch die Hand eines anderen Töten.§ 77 StGB ist somit ebenfalls eine Privilegierung des § 75 StGB, da bloß die darin aufgezeigten schuldmilde... mehr lesen...
§ 64 Abs 1 StGB bezeichnet sogenannte "Katalogtaten". Für den Fall eines Sachverhalts mit Auslandsberührung und der Frage nach einer österrichischen Strafkompetenz, ist zunächst zu eruieren, ob eine Katalogtat vorliegt oder nicht. Wird das Vorliegen einer solche... mehr lesen...
§ 63 StGB spricht vom sogenannten Flaggenprinzip, das nach der Rechtsprechung in gewissen Fällen gegenüber dem Territorialprinzip subsidiär ist. mehr lesen...
§ 62 StGB spricht vom sogenannten Territorialitätsprinzip (oder Territorialprinzip). Es gilt grundsätzlich das Recht des Staates in dem die Straftat begangen wurde. mehr lesen...
§ 61 Satz 2 StGB ist die sogenannte lex mitius (milderes Recht) Regel (siehe § 1 StGB). mehr lesen...