Die Tötungshandlung muss den Umständen und der Art nach geeignet sein, den gewünschten Taterfolg herbeizuführen.Konkurrenzen: Die auf die Tötung eines anderen abstellenden und dadurch mitverwiklichten Verletzungsdelikte (§§ 83 ff StGB) sind materiell subsidi&aum... mehr lesen...
Echte Konkurrenz zwischen § 84 Abs 2 und § 269 Abs 1 StGB ist möglich, da ähnlich wie bei der Nötigung nach § 105 StGB eine aus dem Widerstand resultierende Körperverletzung des Beamten nicht vom im § 269 Abs 1 normierten Tatbildmerkmal "Gewalt" k... mehr lesen...
§ 270 Abs 1 StGB ist gegenüber § 269 Abs 1 und § 84 Abs 2 StGB materiell subsidiär und gelangt nur zur Anwendung, wenn aus dem tätlichen Angriff auf den Beamten keine Körperverletzung nach § 83 StGB entstanden ist (diesfalls wäre das Verhalten nach &se... mehr lesen...
Bei Abs 1 handelt der Täter mit Verletzungsvorsatz.Bei Abs 2 handelt der Täter mit Misshandlungsvorsatz. Misshandlung ist jede (physische) Einwirkung auf den Körper eines anderen, die Unwohlsein herbeiführt, aber als solche allein noch keine Verletzung zur Folge hat (Schupfen,... mehr lesen...
Eine durch die Nötigung entstandene Körperverletzung nach § 83 StGB wird vom Tatbildmerkmal "Gewalt" nicht konsumiert und steht in echter Idealkonkurrenz. mehr lesen...
Beim gewerbsmäßigen schweren Betrug begeht der Täter öfter hintereinander einen schweren Betrug nach § 147 Abs 1 oder Abs 2 StGB. Er setzt also wiederholt Täuschungshandlungen, die zum Beispiel jeweils einen so hohen Schaden zur Folge haben, das jedes Mal die Schade... mehr lesen...
§ 51 Abs 1 Ziff 9 lautet richtig: Schusswaffen nicht gemäß § 16b sicher verwahrt mehr lesen...
Eine Freiheitsentziehung verlangt in der Regel eine Mindestdauer von 10 Minuten. Der Tatbestand kann aber auch schon früher erfüllt sein, wenn die Tathandlung der Art nach so ausfällt, dass das Tatopfer die Entziehung seiner persönlichen Freiheit unmissverständlich fr&uum... mehr lesen...
Glaubt der Täter die Handlung, die er begangen hat sei gänzlich straflos, so ist von einem direkten Verbotsirrtum die Rede.Weiß der Täter hingegen, dass seine Tat grundsätzlich strafbar ist, irrt er aber über das Vorliegen eines (nach seiner Vorstellung existierende... mehr lesen...
Der Täter verantwortet hier die sogenannte passive Bestechung (siehe auch § 307 StGB). mehr lesen...
Es handelt sich hier um die sogenannte aktive Bestechung. mehr lesen...
§ 302 StGB ist ein Sonderdelikt. Nur ein Beamter (§ 74 Abs 1 Z 4 StGB) kann es begehen.Fehlt die Beamteneigenschaft zum Tatzeitpunkt, liegt aber ein voller Tatentschluss des Täters vor, so ist Versuch (§ 15 StGB) mit Tauglichkeitsproblem zu prüfen. mehr lesen...
Die Strafbarkeit der Verabredung zu einem Delikt nach § 277 Abs 1 StGB tritt gegenüber der Begehung oder dem Versuch eines solchen Delikts aufgrund materieller Subsidiarität zurück. mehr lesen...
Um das Delikt der Urkundenfälschung ausreichend erläutern zu können, sollte zunächst geklärt werden, was eine Urkunde ist. Nach der Legaldefinition des § 74 Abs 1 Z 7 StGB ist eine Urkunde eine Schrift, die errichtet worden ist, um ein Recht oder ein Rechtsverh&... mehr lesen...
Mit "mutwillig" nach § 222 Abs 3 StGB ist nicht das Wort "vorsätzlich" gemeint. Vielmehr ist damit gemeint, dass es strafbar ist, wenn ein Wirbeltier von jemandem aus freier Gesinnung heraus und ohne erkennbaren Grund (zum Beispiel als Nahrung) getötet wird. mehr lesen...
Im Gegensatz zu § 201 Abs 1 StGB genügt für eine Erfüllung des Tatbestandes sowohl eine gefährliche Drohung iSd § 74 Abs 1 Z 5 StGB als auch Sachgewalt. mehr lesen...
In Kodizes fehlen seit Jahren die §§ 86-88 GOG. Leider ist das bis dato nicht angemerkt! mehr lesen...
Das Verabreichen von KO Tropfen erfüllte laut OGH das Tatbildmerkmal "Gewalt". Auch, wenn dies nicht der Fall wäre, könnte man den anschließenden Missbrauch am Opfer problemlos unter § 205 Abs 1 StGB subsumieren. Die Strafdrohungen sind deckungsgleich.Fas... mehr lesen...
Es gilt das Prinzip der mutmaßlichen Einwilligung nach Abs 2, wonach vermutet wird, dass ein dringend behandlungsbedürftiger Patient, der aufgrund seines (unfallbedingten) Zustandes nicht mehr in der Lage ist sich mitzuteilen, eher behandelt als nicht behandelt werden möchte.Die T... mehr lesen...