Norm: MRG §30 Abs2 Z3 Fall1 B
Rechtssatz: Erheblich nachteiliger Gebrauch liegt vor, wenn ein Mieter sein schon bisher mit keiner ausreichenden Feuchtigkeitsisolierung ausgestattet gewesenes Badezimmer durch - ohne Baubewilligung durchgeführte - Umbauten auf einen weiteren Raum ausdehnt dort - wieder ohne entsprechende Feuchtigkeitsisolierung - eine Badewanne installiert und dadurch die Gefahr der Durchfeuchtung der Träme wesentlich erhöht wird... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z3 Fall1 B
Rechtssatz: Erheblich nachteiliger Gebrauch liegt auch vor, wenn die die Substanzgefährdung wesentlich erhöht wird. Entscheidungstexte 1 Ob 562/94 Entscheidungstext OGH 30.05.1994 1 Ob 562/94 9 Ob 187/01t Entscheidungstext OGH 28.11.2001 9 Ob 187/01t Auch ... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z10
Rechtssatz: Dringender Bedarf im Sinne des §30 Abs 2 Z 10 MRG liegt schon dann vor, wenn Arbeiter und Angestellte eines Unternehmens, der eine größere Zahl von Wohnungen für seine Angehörigen zur Verfügung hat, vorhanden sind, die noch nicht Zweckwohnungen Unterkunft gefunden haben, dort aber untergebracht werden sollen. Maßgeblich ist nur, ob der Betriebsinhaber zur Erreichung oder Erleichterung seiner wirtschaftlichen Z... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs1 BMRG §30 Abs2 Z10
Rechtssatz: Wenn eine gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft für ein Unternehmen ein Bestandrecht für Werksangehörige des Unternehmens vereinbart und ein solches Bestandobjekt für Zwecke des Unternehmens benötigt wird, kommt der Sachverhalt bis auf die mangelnde Indentität zwischen Vermieter und Dienstgeber jenem des Tatbestandes nach § 30 Abs 2 Z 10 MRG gleich, sodaß ein Kündigungsgrund nach § 30 Abs 1 MRG an... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z3 G
Rechtssatz: Dem Mieter soll die Verantwortung für das Verhalten der mit ihm in Hausgemeinschaft lebenden Personen (nur) dann nicht auferlegt werden, wenn er davon keine Kenntnis hatte und infolgedessen dagegen auch nicht einschreiten konnte. War der Mieter aber in der Lage einzuschreiten, kann er sich nicht auf sein Unvermögen oder etwa darauf berufen, dass er alle ihm zu Gebote stehenden bzw ihm nach der Sachlage zumutb... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z3 Fall3 D
Rechtssatz: Richtet sich die strafbare Handlung ausschließlich gegen eine im gekündigten Bestandobjekt wohnende Person und sind andere Mieter nicht vorhanden, dann ist der Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 3 3. Fall MRG nicht gegeben. Entscheidungstexte 2 Ob 580/93 Entscheidungstext OGH 09.12.1993 2 Ob 580/93 ... mehr lesen...
Norm: MRG §14 Abs3MRG §30 Abs2 Z5 E
Rechtssatz: Herrschte zwischen dem Mieter und dem für den Hauseigentümer auftretenden Hausverwalter bei Abschluß des Mietvertrages Einvernehmen darüber, daß nicht der an einem anderen Ort wohnhafte Mieter in der gemieteten Wohnung wohnen wird, sondern daß er diese Wohnung nur zur Wohnversorgung seiner Kinder während ihres Studiums anmietet, kommt von vornherein die Führung eines gemeinsamen Haushaltes der Kin... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z1MRG §33 Abs2ZPO §502 Abs4 Z1 HIII4ZPO §508a
Rechtssatz: Dem Rechtsanwender ist bei Beurteilung eines bestimmten Verhaltens als grobes Verschulden an der nicht rechtzeitigen Zahlung des Mietzinses ein gewisser Beurteilungsspielraum eingeräumt. Entscheidungstexte 5 Ob 528/93 Entscheidungstext OGH 09.11.1993 5 Ob 528/93 7 Ob 1... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z4 DMRG §30 Abs2 Z4 E
Rechtssatz: Bei Weitergabe der gemieteten Wohnung an eine eintrittsberechtigte Person muß diese - neben den weiteren Voraussetzungen des § 14 Abs 3 MRG - auch ein dringendes Wohnbedürfnis haben, um dem Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 4 MRG wirksam entgegentreten zu können (SZ 62/200; MietSlg 41332). Entscheidungstexte 7 Ob 1633/93 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z3 B
Rechtssatz: Durch ein einmaliges Offenlassen eines Wasserhahns im Verlauf einer jahrelangen Benützung wird der Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 3 MRG nicht verwirklicht. Entscheidungstexte 8 Ob 1642/93 Entscheidungstext OGH 14.10.1993 8 Ob 1642/93 2 Ob 23/13s Entscheidungstext OGH 21.02.2013 2 Ob 23/13s Vgl ... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z7 C
Rechtssatz: Verwendet der Mieter ein ursprünglich ganztägig geöffnetes Verkaufslokal nur mehr als Geschäftslokal, in welchem Waren gelagert sind und das manchmal über längere Zeit überhaupt nicht aufgesucht wird, manchmal zwei bis dreimal in der Woche, manchmal auch täglich, so etwa im Winter, wenn nachzusehen ist, ob die Heizung funktioniert, oder wenn Kunden in das Geschäftslokal geführt werden, um Waren gezeigt oder v... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z4 H
Rechtssatz: Die Kündigungsgründe des § 30 Abs 2 Z 4 MRG sind auch dann gegeben, wenn zum Zeitpunkt der Zustellung der Kündigung an den Hauptmieter dieser die Räumungsklage gegen den Untermieter wegen Mietzinsrückstands bereits eingebracht hatte. Entscheidungstexte 2 Ob 577/93 Entscheidungstext OGH 30.09.1993 2 Ob 577/93 ... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z9 A2
Rechtssatz: Dringender Eigenbedarf an einem Geschäftslokal einer Mutter, die zwei Kinder im Alter von elf und zwölf Jahren zu betreuen hat und auf Grund ihres Alters (einundfünfzig Jahre) am Arbeitsmarkt keine realistische Chance hat, unselbständig erwerbstätig zu werden, aber auf Grund der angespannten wirtschaftlichen Lage einer selbständigen Tätigkeit nachgehen muß und dafür das Geschäftslokal, das im selben Haus wie... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z5 C
Rechtssatz: Kein dringendes Wohnbedürfnis eines Eintrittsberechtigten, der selbst auf Grund eines befristeten Mietvertrages über Wohnung verfügt, wenn dieser Mietvertrag beim Tod des bisherigen Mieters noch vier Jahre weiterläuft. Entscheidungstexte 6 Ob 559/93 Entscheidungstext OGH 01.07.1993 6 Ob 559/93 Veröff: WoBl 1993,227 ... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z7 C
Rechtssatz: Weder geänderte Öffnungszeiten noch ein anderes "Zielpublikum" haben für sie alleine zur Folge, dass die geschäftliche Betätigung nicht gleichwertig ist (hier: Textilgeschäft wird nunmehr als Verleih von Videokassetten betrieben). Entscheidungstexte 8 Ob 512/93 Entscheidungstext OGH 22.04.1993 8 Ob 512/93 ... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z4 Fall1 BMRG §30 Abs2 Z4 Fall1 H
Rechtssatz: Im Fall eines vertraglich vereinbarten zeitlich beschränkten Rechtes auf die gänzliche Untervermietung ist maßgeblicher Zeitpunkt für die prognostische Beurteilung, ob der Mieter den Mietgegenstand für sich oder eintrittsberechtigte Personen in naher Zukunft dringend benötigt wird, jener, in dem erstmals eine unzulässige gänzliche Weitergabe des Mietgegenstandes vorliegt. Ein Eint... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs1 BMRG §30 Abs2 Z4 B
Rechtssatz: Der Tatbestand des § 30 Abs 2 Z 4, zweiter Satz MRG setzt die teilweise Weitergabe einer Wohnung bei nicht regelmäßiger Verwendung der nicht weitergegebenen Teile der Wohnung voraus. Ebenso wie bei der teilweisen Weitergabe von zu Geschäftszwecken vermieteten Räumen in Verbindung mit der Nichtbenützung der nicht weitergegebenen (WoBl 1992/13) kann auch die Kombination von Weitergabe und Nichtben... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z7 CMRG §30 Abs3
Rechtssatz: Die Vereinbarung, daß die Geschäftsräumlichkeiten ausschließlich zur Führung eines Konzertbüros verwendet werden dürfen und Zuwiderhandeln einen Vertragsauflösungsgrund bzw Kündigungsgrund darstellt, ist rechtsunwirksam. Entscheidungstexte 8 Ob 636/92 Entscheidungstext OGH 26.11.1992 8 Ob 636/92 Veröff: RZ 1994/29 S 89 ... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z11 C1MRG §14 Abs3MRG §30 Abs2 Z4 E
Rechtssatz: Gemeinsamer Haushalt setzt ein auf Dauer berechnetes gemeinsames Wohnen und Wirtschaften voraus (Würth - Zingher, Mietrecht und Wohnrecht 19.Auflage § 14 MRG RdZ 15 mit weiteren Nachweisen). "Auf Dauer" heißt aber nicht immerwährend, sondern soll das Eintrittsrecht nur für den Fall ausschließen, dass der gemeinsame Haushalt von vornherein nur für eine konkret festgelegte Zeit bea... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z6 B
Rechtssatz: Beweispflichtig für das Fehlen einer regelmäßigen Verwendung ist der Vermieter. Entscheidungstexte 1 Ob 596/92 Entscheidungstext OGH 25.08.1992 1 Ob 596/92 Veröff: WoBl 1993,139 3 Ob 552/95 Entscheidungstext OGH 30.08.1995 3 Ob 552/95 10 Ob 516/95 ... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z6 C
Rechtssatz: Hat der Vermieter die nicht (regelmäßige) Benützung nachgewiesen, ist es Sache des Mieters, zu beweisen, dass er in nächster Zukunft in die Wohnung zurückkehren wird, die Nichtbenützung also eine absehbare nur vorübergehende Unterbrechung darstellt. Entscheidungstexte 6 Ob 561/92 Entscheidungstext OGH 09.07.1992 6 Ob 561/92 ... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z6 BMRG §30 Abs2 Z6 C
Rechtssatz: Selbst die Benützung mehrerer Wohnungen erfüllt noch nicht den Kündigungstatbestand, solange der Mittelpunkt der Lebenshaltung zumindest zum Teil in der aufgekündigten Wohnung liegt. Entscheidungstexte 4 Ob 1560/92 Entscheidungstext OGH 07.07.1992 4 Ob 1560/92 Veröff: ImmZ 1992,297 1 Ob 63... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z6 B
Rechtssatz: Eine regelmäßige Verwendung der Wohnung ist anzunehmen, wenn der Mieter die aufgekündigte Wohnung wenigstens während eines beachtlichen Zeitraums im Jahr als wirtschaftlichen und familiären Mittelpunkt ausnützt. Entscheidungstexte 4 Ob 1560/92 Entscheidungstext OGH 07.07.1992 4 Ob 1560/92 Veröff: ImmZ 1992,297 ... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z6 C
Rechtssatz: Die bloße Möglichkeit einer anderweitigen Befriedigung des Wohnbedürfnisses eines Wohnungsmieters reicht zur Erfüllung des Kündigungstatbestandes des § 30 Abs 2 Z 6 MRG nicht aus. Entscheidungstexte 4 Ob 1560/92 Entscheidungstext OGH 07.07.1992 4 Ob 1560/92 Veröff: ImmZ 1992,297 3 Ob 2275/96x Ents... mehr lesen...
Norm: MRG §29MRG §30 Abs2 Z5 DMRG §30 Abs2 Z5 EWGG 1979 idF 1.WÄG §20
Rechtssatz: Stirbt der Nutzungsberechtigte im zeitlichen Geltungsbereich des § 20 WGG 1979 idF des 1.WÄG, so hat die Genossenschaft das Fehlen nach § 14 Abs 3 MRG eintrittsberechtigter Personen mit Kündigung nach § 30 Abs 2 Z 5 MRG, nicht aber mit Räumungsklage geltend zu machen. Entscheidungstexte 5 Ob 119/91 ... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z4 B
Rechtssatz: Unter "Weitergabe" im Sinne dieser Gesetzesstelle ist jede entgeltliche oder unentgeltliche Gebrauchsüberlassung zu verstehen, sohin auch und gerade eine Untervermietung. Entscheidungstexte 3 Ob 537/92 Entscheidungstext OGH 29.04.1992 3 Ob 537/92 1 Ob 639/94 Entscheidungstext OGH 27.01.1995 1 Ob ... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z4 G
Rechtssatz: Mit der Gestattung der vorübergehenden Untervermietung der Bestandräume hat die Bestandgeberin noch nicht auf die Geltendmachung des Kündigungsgrundes nach § 30 Abs 2 Z 4 MRG für den Fall der dauernden Weitergabe und der Widmungsänderung verzichtet. Entscheidungstexte 3 Ob 537/92 Entscheidungstext OGH 29.04.1992 3 Ob 537/92 ... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z3 G
Rechtssatz: Geht das unleidliche Verhalten von einem Angehörigen des Mieters aus, trifft die Behauptungslast und Beweislast dafür, daß Abhilfe nicht möglich war, den Mieter (MietSlg 31368), wenn deren Unmöglichkeit nicht offenkundig ist. Entscheidungstexte 3 Ob 1521/92 Entscheidungstext OGH 08.04.1992 3 Ob 1521/92 3 Ob 1... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z3 Fall1 B
Rechtssatz: Der Kündigungsgrund nach § 30 Abs 2 Z 3 erster Fall MRG setzt einen nachteiligen Gebrauch von einem in § 1 Abs 1 MRG aufgezählten Mietgegenstand voraus, wozu allerdings auch feste Einbauten und dergleichen zählen. Vom Vermieter beigestellte Einrichtungsgegenstände werden ausdrücklich neben den Begriff des Mietgegenstandes im Sinne der Bestimmung des § 1 Abs 1 MRG gestellt, sodaß es sich verbietet sie se... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z6 BMRG §30 Abs2 Z6 C
Rechtssatz: Der Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 6 MRG setzt in gewisser Abweichung zum Gesetzestext das Fehlen einer regelmäßigen Verwendung zu Wohnzwecken (durch wen immer - SZ 23/214) und den Mangel eines dringenden Wohnbedürfnisses des Mieters oder eintrittsberechtigter Personen voraus. Wenn daher eine regelmäßige Verwendung zu Wohnzwecken (noch dazu durch eintrittsberechtigte Personen) erfolgt, ist ... mehr lesen...