RS OGH 1992/4/29 3Ob537/92

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Veröffentlicht am 29.04.1992
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Norm

MRG §30 Abs2 Z4 G

Rechtssatz

Mit der Gestattung der vorübergehenden Untervermietung der Bestandräume hat die Bestandgeberin noch nicht auf die Geltendmachung des Kündigungsgrundes nach § 30 Abs 2 Z 4 MRG für den Fall der dauernden Weitergabe und der Widmungsänderung verzichtet.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0070638

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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