Norm
MRG §30 Abs2 Z4 GRechtssatz
Mit der Gestattung der vorübergehenden Untervermietung der Bestandräume hat die Bestandgeberin noch nicht auf die Geltendmachung des Kündigungsgrundes nach § 30 Abs 2 Z 4 MRG für den Fall der dauernden Weitergabe und der Widmungsänderung verzichtet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0070638Zuletzt aktualisiert am
25.09.2008