Norm
MRG §30 Abs2 Z4 HRechtssatz
Die Kündigungsgründe des § 30 Abs 2 Z 4 MRG sind auch dann gegeben, wenn zum Zeitpunkt der Zustellung der Kündigung an den Hauptmieter dieser die Räumungsklage gegen den Untermieter wegen Mietzinsrückstands bereits eingebracht hatte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0070676Zuletzt aktualisiert am
16.02.2009