Norm: MRG §30 Abs2 Z8 MRG §30 Abs2 Z9 MRG §31 Abs1 MRG § 30 heute MRG § 30 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/2001 MRG § 30 gültig von 01.03.1991 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 68/1991 M... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z8 MRG §30 Abs2 Z9 MRG §31 Abs1 MRG § 30 heute MRG § 30 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/2001 MRG § 30 gültig von 01.03.1991 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 68/1991 M... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z8MRG §30 Abs3
Rechtssatz: Für den Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 8 MRG ist der Bedarf des Miteigentümers, dem aufgrund einer Benützungsregelung die alleinigen Nutzungs- und Verfügungsrechte über eine Wohnung zukommen, als maßgebend anzusehen. Entscheidungstexte 5 Ob 188/19m Entscheidungstext OGH 20.02.2020 5 Ob 188/19m ... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z14
Rechtssatz: Wirtschaftliche Abbruchreife ist gegeben, wenn der voraussichtliche Erhaltungsaufwand der nächsten 10 Jahre für das Miethaus durch die zu erzielenden Mietzinse unter Berücksichtigung einer Mietzinsanhebung gemäß §§ 18, 19 MRG nicht gedeckt werden kann. Entscheidungstexte 6 Ob 199/18k Entscheidungstext OGH 24.01.2019 6 Ob 199/18k Veröff: SZ 2019/... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z4 DMRG §30 Abs2 Z4 B
Rechtssatz: Eine „Verwertung“ iSd § 30 Abs 2 Z 4 zweiter Fall MRG liegt auch darin, dass eine Wohnung bis zum Zeitpunkt der Zustellung der Aufkündigung – etwa über eine Internet?Buchungsplattform – ständig zur jederzeitigen tage?, wochen? oder monatsweisen Untervermietung angeboten und bei gegebener Nachfrage auch tatsächlich vermietet wird; dies gilt auch dann, wenn die Untervermietung tatsächlich nicht... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z4 F
Rechtssatz: Für die Beurteilung, ob eine unverhältnismäßig hohe Gegenleistung iSd § 30 Abs 2 Z 4 zweiter Fall MRG vorliegt, sind die vom Hauptmieter aufgrund mehrerer paralleler Teiluntervermietungen erzielten Erlöse insgesamt heranzuziehen. Entscheidungstexte 3 Ob 13/18k Entscheidungstext OGH 21.02.2018 3 Ob 13/18k Veröff: SZ 2018/14 ... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z5
Rechtssatz: Im gerichtlichen Aufkündigungsverfahren nach § 30 Abs 2 Z 5 MRG sind die Eintrittsvoraussetzungen für jede potenziell eintrittsberechtigte Person konkret zu prüfen. Die gerichtliche Prüfung wird dabei durch die Einwendungen begrenzt. Sie erfasst nicht auch dritte Personen, deren mögliche Eintrittsrechte nicht zum Gegenstand der Einwendungen gemacht werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z5
Rechtssatz: Ein besonderer Grund, der für die Notwendigkeit eigener Mietrechte eines Minderjährigen spricht, kann auch darin gelegen sein, dass ein allenfalls bestehender familienrechtlicher Wohnungsanspruch nicht durchsetzbar ist. Entscheidungstexte 4 Ob 16/18h Entscheidungstext OGH 20.02.2018 4 Ob 16/18h European... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z6 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 30 MRG Abs 2 Z 6 A Allgemeines B regelmäßige Verwendung C dringendes Wohnbedürfnis/ schutzwürdiges Interesse D relevanter Zeitpunkt E Sonstiges European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123835 Im RIS seit 08.10.2008 Zuletzt aktualisiert am 31.05.2012 mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z7 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 30 MRG Abs 2 Z 7 A Allgemeines B regelmäßige Verwendung C gleichwertige geschäftliche Betätigung D relevanter Zeitpunkt E Sonstiges European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123836 Im RIS seit 08.10.2008 Zuletzt aktualisiert am 11.09.2013 mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z4 ÜbsMRG §30 Abs2 Z4 Info
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 30 MRG Abs 2 Z 4 A Allgemeines B gänzliche oder teilweise Weitergabe C Unternehmensveräußerung/ -nachfolge D dringender Bedarf/ schutzwürdiges Interesse E Eintrittsberechtigte Personen F Untervermietung gegen unverhältnismäßig hohe Gegenleistung G Verzicht/ Zustimmung H Sonstiges Informationen zu MRG §30 Abs2 Z4 Verweisungen: zu E siehe insb auch §§ 30 A... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z5 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 30 MRG Abs 2 Z 5 A Allgemeines B Eintrittsberechtigte Personen C dringendes Wohnbedürfnis D Verfahrensrechtliches (insb. Passivlegitimation) E Sonstiges European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123834 Im RIS seit 08.10.2008 Zuletzt aktualisiert am 31.05.2012 mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z8 ÜbsMRG §30 Abs2 Z9 ÜbsMRG §30 Abs2 Z8 InfoMRG §30 Abs2 Z9 Info
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 30 MRG Abs 2 Z 8 und Z 9 A Dringender Eigenbedarf 1 Begriff 2 Einzelfälle 3 maßgeblicher Zeitpunkt B selbstverschuldeter Eigenbedarf C Interessenabwägung D Ersatzräume (Z 9) E Verfahrensrechtliches F Sonstiges Informationen zu MRG §30 Abs2 Z8 und Z9: Um die Fälle der Eigenbedarfskündigung vollständig zu ... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z8 ÜbsMRG §30 Abs2 Z9 ÜbsMRG §30 Abs2 Z8 InfoMRG §30 Abs2 Z9 Info
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 30 MRG Abs 2 Z 8 und Z 9 A Dringender Eigenbedarf 1 Begriff 2 Einzelfälle 3 maßgeblicher Zeitpunkt B selbstverschuldeter Eigenbedarf C Interessenabwägung D Ersatzräume (Z 9) E Verfahrensrechtliches F Sonstiges Informationen zu MRG §30 Abs2 Z8 und Z9: Um die Fälle der Eigenbedarfskündigung vollständig zu ... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z3 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 30 MRG Abs 2 Z 3 A. Allgemeines B. Erheblich nachteiliger Gebrauch C. Unleidliches Verhalten D. Strafbare Handlungen E. Verschulden F. Relevanter Zeitpunkt/ Verhaltensänderung nach Aufkündigung G. Verhalten Dritter (zB Ehegatte) H. Sonstiges European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123832 Im RIS ... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z3 Fall1ABGB §1118 Fall1
Rechtssatz: Wenn eine Gefährdung der Substanz des Hauses und seiner Holzdecken wegen der fehlenden Feuchtigkeitsabdichtung unterhalb des vom Mieter einst errichteten Bades nur unter bestimmten Gegebenheiten nicht auszuschließen ist, die aber nie vorlagen, ist der Kündigungsgrund des nachteiligen Gebrauchs nicht verwirklicht. Nach vielen Jahren trat infolge Rohrbruchs in der Wand, nicht aber durch die ... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs1 BMRG §30 Abs2 Z11MRG §32 Abs1
Rechtssatz: Bei der Kündigung nach der Generalklausel des § 30 Abs 1 MRG aus qualifiziertem öffentlichen Interesse trifft den kündigenden Vermieter - ebenso wie bei der Kündigung wegen (einfachen) öffentlichen Interesses nach §30 Abs2 Z 11 MRG - die Pflicht zur Ersatzbeschaffung. Entscheidungstexte 3 Ob 185/07p Entscheidungstext OGH 2... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z8 FMRG §30 Abs3
Rechtssatz: Ein Vermieter kann den Kündigungsgrund gemäß §30 Abs 2 Z 8 MRG nach §30 Abs3 letzter Satz MRG bereits dann geltend machen, wenn er zumindest zur Hälfte Miteigentümer der Liegenschaft mit dem Miethaus ist und auf seinen Eigentumserwerb die Sperrfrist nach §30 Abs3 zweiter Satz MRG nicht (mehr) anzuwenden ist. Daran ändert der Umstand nichts, wenn als kündigende Partei auch der andere Hälfteeigentüm... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z3
Rechtssatz: Schimmelbildung. Die Frage der Substanzgefährdung ist bei vertragskonformer Nutzung der Wohnung im Kündigungsverfahren nicht zu erörtern. Das vom Vermieter gewünschte Lüftungs- und Beheizungsverhalten ist grundsätzlich den Bedürfnissen eines Wohnungsmieters nach kühlen oder warmen Räumen hintanzustellen. Das Aufhängen gewaschener Wäsche oder die Ausstattung mit Vorhängen gehört zum üblichen Wohnverhalten. Schon... mehr lesen...
Norm: ABGB §521 EABGB §1479MRG §30 Abs2 Z6 E
Rechtssatz: Eine bestimmte hohe Qualität oder Intensität der Ausübung der persönlichen Dienstbarkeit des Wohnungsgebrauchs innerhalb der Verjährungsfrist ist zur Vermeidung der Verjährung des Rechts nicht erforderlich. Daher wird ein Wohnungsgebrauchsrecht immer dann ausgeübt, wenn der Berechtigte die Wohnräume im Rahmen seiner jeweiligen Bedürfnisse benützt. Eine Beurteilung der Rechtsausübung in an... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z4 Fall1 D
Rechtssatz: Der Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 4 erster Fall MRG ist nicht verwirklicht, sofern das Bestandobjekt - wegen eines zukünftigen dringenden Bedarfs des Hauptmieters - nicht der Hortung mehrerer Wohnungen dienen soll, es der Hauptmieter bis zum Abschluss seiner Berufsausbildung durch weiterführende Studien für die nach den Studienplänen vorgesehene und nach praktischen Erfahrungen gewöhnlich erforderlic... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z8 FMRG §30 Abs3 Satz2
Rechtssatz: § 30 Abs 3 2. Satz MRG ist teleologisch dahin zu reduzieren, dass die zehnjährige Sperrfrist dann nicht gilt, wenn der Rechtsvorgänger des Kündigenden bereits wegen Eigenbedarfs nach § 30 Abs 2 Z 8 MRG hätte kündigen können. Entscheidungstexte 1 Ob 293/03z Entscheidungstext OGH 10.02.2004 1 Ob 293/03z Veröff: SZ 2004/21 ... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs1 BMRG §30 Abs2 Z4 B
Rechtssatz: Nur für den Sonderfall einer der gänzlichen Weitergabe nach §30 Abs2 Z 4 Satz 2 MRG grundsätzlich gleichgestellten teilweisen Weitergabe der Bestandräume bei Nichtbenutzung des nicht weitergegebenen Teils kommt bei Geschäftsräumen der Kündigungsgrund nach der Generalklausel des §30 Abs1 MRG in Betracht, weil der Gesetzgeber auf die Kombination von Weitergabe und Nichtbenützung bei Geschäftsräuml... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z6 C
Rechtssatz: Der Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 6 MRG ist auch dann gegeben, wenn der zur Untervermietung berechtigte Mieter das Mietobjekt über längere Zeit leerstehen läßt, um sich für die Zukunft die Möglichkeit einer lukrativen Untervermietung offenzuhalten. Er kann sich auch nicht darauf berufen, das Objekt wäre wegen seines abgewohnten Zustands unvermietbar gewesen, wenn er etwa zwei Jahre lang keine Schritte zur ... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z3 Fall3 D
Rechtssatz: Nicht im sechsten Abschnitt des StGB geregelte Tatbestände stellen nicht den Zugriff auf das Eigentum (bzw auf das Vermögen) unter Strafe und sind daher nicht geeignet, den Kündigungsgrund des §30 Abs2 Z3 3.Fall MRG zu verwirklichen. Entscheidungstexte 9 Ob 93/03x Entscheidungstext OGH 08.10.2003 9 Ob 93/03x ... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z8 litb C
Rechtssatz: Die Interessenabwägung entfällt analog auch bei vermieteten Wohnungen die im Stockwerkseigentum des Vermieters stehen. Entscheidungstexte 2 Ob 90/02b Entscheidungstext OGH 21.05.2003 2 Ob 90/02b 1 Ob 293/03z Entscheidungstext OGH 10.02.2004 1 Ob 293/03z Veröff: SZ 2004/21 ... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z12
Rechtssatz: Die geplante Expansion eines Unternehmens stellt ein wichtiges Interesse des Untervermieters im Sinne des § 30 Abs 2 Z 12 MRG dar. Im Kündigungsstreit kann aber die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit der geplanten Erweiterung nicht beurteilt werden. Wenn der Untervermieter eine solche Expansion plant und sie nicht nur (oder überwiegend) dazu dient, das Untermietverhältnis zu beenden - die Kündigungalso rechtsmissb... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z8 FMRG §30 Abs3
Rechtssatz: Die zehnjährige Sperrfrist des §30 Abs 3 Satz 2 MRG für die Eigenbedarfskündigung gilt nur für Häuser bzw. Eigentumswohnungen, die im Zeitpunkt des Erwerbes bereits vermietet waren, nicht aber für solche, die erst später vermietet wurden. Entscheidungstexte 6 Ob 9/02w Entscheidungstext OGH 12.09.2002 6 Ob 9/02w ... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z8 EMRG §30 Abs2 Z9 EMRG §32 Abs1
Rechtssatz: Mit einem nach § 32 Abs 1 MRG gefällten Zwischenurteil, das im
Spruch: das Vorliegen des Kündigungsgrundes nach § 30 Abs 2 Z 9 MRG - vorbehaltlich der Ersatzbeschaffung - feststellt und in den Entscheidungsgründen den vom Vermieter primär geltend gemachten Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 8 MRG ausdrücklich verneint, wird mit bindender Rechtskraftwirkung auch über diesen Kündigungs... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z8 EMRG §30 Abs2 Z9 EMRG §32 Abs1
Rechtssatz: Mit einem nach § 32 Abs 1 MRG gefällten Zwischenurteil, das im
Spruch: das Vorliegen des Kündigungsgrundes nach § 30 Abs 2 Z 9 MRG - vorbehaltlich der Ersatzbeschaffung - feststellt und in den Entscheidungsgründen den vom Vermieter primär geltend gemachten Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 8 MRG ausdrücklich verneint, wird mit bindender Rechtskraftwirkung auch über diesen Kündigungs... mehr lesen...