RS OGH 1994/5/30 1Ob562/94, 9Ob187/01t

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Veröffentlicht am 30.05.1994
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Norm

MRG §30 Abs2 Z3 Fall1 B

Rechtssatz

Erheblich nachteiliger Gebrauch liegt auch vor, wenn die die Substanzgefährdung wesentlich erhöht wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0070436

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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