Norm
MRG §30 Abs2 Z3 Fall1 BRechtssatz
Erheblich nachteiliger Gebrauch liegt auch vor, wenn die die Substanzgefährdung wesentlich erhöht wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0070436Zuletzt aktualisiert am
25.09.2008