Norm
MRG §30 Abs2 Z4 DRechtssatz
Bei Weitergabe der gemieteten Wohnung an eine eintrittsberechtigte Person muß diese - neben den weiteren Voraussetzungen des § 14 Abs 3 MRG - auch ein dringendes Wohnbedürfnis haben, um dem Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 4 MRG wirksam entgegentreten zu können (SZ 62/200; MietSlg 41332).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0070493Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.11.2018