RS OGH 1994/3/24 6Ob648/93

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Veröffentlicht am 24.03.1994
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Norm

MRG §30 Abs1 B
MRG §30 Abs2 Z10

Rechtssatz

Wenn eine gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft für ein Unternehmen ein Bestandrecht für Werksangehörige des Unternehmens vereinbart und ein solches Bestandobjekt für Zwecke des Unternehmens benötigt wird, kommt der Sachverhalt bis auf die mangelnde Indentität zwischen Vermieter und Dienstgeber jenem des Tatbestandes nach § 30 Abs 2 Z 10 MRG gleich, sodaß ein Kündigungsgrund nach § 30 Abs 1 MRG angenommen werden kann.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Arbeitgeber

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0070212

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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