Norm
MRG §30 Abs2 Z6 BRechtssatz
Selbst die Benützung mehrerer Wohnungen erfüllt noch nicht den Kündigungstatbestand, solange der Mittelpunkt der Lebenshaltung zumindest zum Teil in der aufgekündigten Wohnung liegt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0079252Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.10.2020