RS OGH 1992/10/27 5Ob1591/92, 5Ob284/02d, 7Ob137/13t, 3Ob249/13h, 3Ob164/18s, 5Ob8/19s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.10.1992
beobachten
merken

Norm

MG §19 Abs2 Z11 C1
MRG §14 Abs3
MRG §30 Abs2 Z4 E

Rechtssatz

Gemeinsamer Haushalt setzt ein auf Dauer berechnetes gemeinsames Wohnen und Wirtschaften voraus (Würth - Zingher, Mietrecht und Wohnrecht 19.Auflage § 14 MRG RdZ 15 mit weiteren Nachweisen). "Auf Dauer" heißt aber nicht immerwährend, sondern soll das Eintrittsrecht nur für den Fall ausschließen, dass der gemeinsame Haushalt von vornherein nur für eine konkret festgelegte Zeit beabsichtigt ist (siehe MietSlg 22396). Die Absicht, solange in der Wohnung zu bleiben, bis eine andere (bessere, schönere, geeigneter erscheinende etc) Wohnung gefunden ist, schließt auf Dauer berechnetes Wohnen und Wirtschaften mit dem Rechtsvorgänger des Eintrittsberechtigten nicht aus.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 1591/92
    Entscheidungstext OGH 27.10.1992 5 Ob 1591/92
  • 5 Ob 284/02d
    Entscheidungstext OGH 11.03.2003 5 Ob 284/02d
    auch; nur: Gemeinsamer Haushalt setzt ein auf Dauer berechnetes gemeinsames Wohnen und Wirtschaften voraus. "Auf Dauer" heißt aber nicht immerwährend, sondern soll das Eintrittsrecht nur für den Fall ausschließen, dass der gemeinsame Haushalt von vornherein nur für eine konkret festgelegte Zeit beabsichtigt ist. (T1)
  • 7 Ob 137/13t
    Entscheidungstext OGH 04.09.2013 7 Ob 137/13t
    nur: Ein gemeinsamer Haushalt besteht in einem auf Dauer berechneten gemeinsamen Wohnen und Wirtschaften. (T2)
  • 3 Ob 249/13h
    Entscheidungstext OGH 22.01.2014 3 Ob 249/13h
    nur T2
  • 3 Ob 164/18s
    Entscheidungstext OGH 21.09.2018 3 Ob 164/18s
    nur T2
  • 5 Ob 8/19s
    Entscheidungstext OGH 25.04.2019 5 Ob 8/19s
    nur T2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0069741

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

09.07.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten