Norm
MRG §29Rechtssatz
Stirbt der Nutzungsberechtigte im zeitlichen Geltungsbereich des § 20 WGG 1979 idF des 1.WÄG, so hat die Genossenschaft das Fehlen nach § 14 Abs 3 MRG eintrittsberechtigter Personen mit Kündigung nach § 30 Abs 2 Z 5 MRG, nicht aber mit Räumungsklage geltend zu machen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0070086Zuletzt aktualisiert am
16.02.2009