Norm: MRG §30 Abs2 Z6 A
Rechtssatz: Durch die Verweisung auf die eintrittsberechtigten Personen gemäß § 14 Abs 3 MRG beim Kündigungsgrund der Z 6 des § 30 Abs 2 MRG wird bloß der Personenkreis in gleicher Weise wie in dessen Z 5 bestimmt. Entscheidungstexte 3 Ob 502/92 Entscheidungstext OGH 11.03.1992 3 Ob 502/92 4 Ob 1598/95 En... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z7 BMRG §30 Abs2 Z7 C
Rechtssatz: Der Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 7 MRG setzt des Fehlen einer regelmäßig geschäftlichen Tätigkeit entweder in der vereinbarten Form und Intensität oder wenigstens in einer gleichwertigen Form voraus (Würth in Rummel; RdZ 34 zu § 30 MRG, MietSlg 40466 mit weiteren Nachweisen). Entscheidungstexte 7 Ob 634/91 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z7 D
Rechtssatz: Verwendet ein Mieter die Bestandräumlichkeiten nicht zu dem vereinbarten geschäftlichen Zweck, sondern hat er den Geschäftsbetrieb stillgelegt, ist für die Beurteilung der Erfüllung des Kündigungstatbestandes der Zeitpunkt der Aufkündigung maßgebend. Nur zur Beurteilung des Mangels eines schutzwürdigen Interesses ist auch die Sachlage heranzuziehen, wie sich bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster I... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z8 A1
Rechtssatz: Dringender Eigenbedarf ist keineswegs nur bei schwerer, ja lebensbedrohender gesundheitlicher Schädigung des Vermieters oder seiner Angehörigen zu bejahen. Wenn die Aufrechterhaltung eines bestehenden Zustandes die Gefahr einer leichten Verschlechterung des ohnedies schon bedenklichen gesundheitlichen Zustandes eines Menschens mit sich bringt, jedenfalls aber eine Stabilisierung oder Gesundung verhindert, li... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z8 B
Rechtssatz: Wenn die Wohnung für einen Dritten (Deszedenten) benötigt wird, richtet sich ein allfälliges Selbstverschulden nach dessen Verhältnissen. Entscheidungstexte 8 Ob 581/91 Entscheidungstext OGH 20.02.1992 8 Ob 581/91 Veröff: WoBl 1993,15 (Call) 1 Ob 507/95 Entscheidungstext OGH 25.04.1994 ... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z8 B
Rechtssatz: Ein Selbstverschulden am Eigenbedarf ist zu verneinen, wenn der Bedarf erst nach der Vermietung einer Wohnung entstanden ist. Entscheidungstexte 8 Ob 581/91 Entscheidungstext OGH 20.02.1992 8 Ob 581/91 Veröff: WoBl 1993,15 (Call) 6 Ob 637/93 Entscheidungstext OGH 22.12.1993 6 Ob 637... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z8 B
Rechtssatz: Die Vorhersehbarkeit eines Wohnbedarfes wegen eines allfälligen Studiums eines Kindes in mehr als fünf Jahren ist zu wenig konkret, als daß die zwischenzeitige Vermietung ein Selbstverschulden begründen könnte. Entscheidungstexte 8 Ob 581/91 Entscheidungstext OGH 20.02.1992 8 Ob 581/91 Veröff: WoBl 1993,15 (Call) ... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z8 B
Rechtssatz: Die Behauptungslast und Beweislast für das Verschulden des Vermieters an seinem Eigenbedarf trifft den Mieter. Entscheidungstexte 8 Ob 581/91 Entscheidungstext OGH 20.02.1992 8 Ob 581/91 Veröff: WoBl 1993,15 (Call) 1 Ob 507/95 Entscheidungstext OGH 25.04.1995 1 Ob 507/95 ... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z3 B
Rechtssatz: Verwendung des zum Betrieb eines Cafehauses vermieteten Mietgegenstandes zur Ermöglichung der Prostitution (Barbetrieb mit Animierdamen) - erheblich nachteiliger Gebrauch infolge Rufschädigung des Vermieters. Entscheidungstexte 5 Ob 501/92 Entscheidungstext OGH 18.02.1992 5 Ob 501/92 Veröff: EvBl 1992/134 S 585 = WoBl 1992,157 ... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z3 H
Rechtssatz: Verspätete Geltendmachung dieses Kündigungsgrundes durch Erben bei bewußter Fälschung eines Testamentes durch Mieter (Legat des Bestandgegenstandes). Entscheidungstexte 4 Ob 1516/92 Entscheidungstext OGH 18.02.1992 4 Ob 1516/92 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0070269 ... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z3 C
Rechtssatz: Hat die Klägerin den Mietvertrag ungeachtet dessen abgeschlossen, daß ihr bekannt war, daß insbesondere auch Parteienverkehr mit psychisch behinderten Personen stattfinden werde, muß sie mit einem gewissen Ausmaß an Störungen und Unannehmlichkeiten rechnen und dieses auch hinnehmen. Entscheidungstexte 7 Ob 628/91 Entscheidungstext OGH 28.11.1991 ... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z3 Fall2 C
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des OGH ist unleidliches Verhalten auch in laufenden Versuchen des Mieters, seine Benützungsrecht auf nicht in Bestand genommene Räume oder Gegenstände auszudehnen, zu erblicken. (Hier: Benützung des Dachbodenzuganges als Abstellraum). Entscheidungstexte 7 Ob 624/91 Entscheidungstext OGH 14.11.1991 7 Ob 624/91 ... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z3 Fall2 C
Rechtssatz: Ein Verhalten im Zusammenhang mit den vereinbarten Dienstleistungen des Mieters als Teil des Mietzinses kann den Tatbestand nach § 30 Abs 2 Z 3 zweiter Fall MRG mitbegründen. Entscheidungstexte 7 Ob 624/91 Entscheidungstext OGH 14.11.1991 7 Ob 624/91 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z3 Fall2 C
Rechtssatz: Der Vermieter ist zur Aufkündigung auch berechtigt, wenn zwar nicht jeder einzelne Vorfall für sich betrachtet für eine Kündigung ausreicht, jedoch durch die Häufung das dem Vermieter zumutbare Ausmaß überschritten wird. Auch ständige Verzögerungen der vereinbarten Geldleistungen oder Sachleistungen und die dadurch hervorgerufenen Diskussionen können bei Beurteilung des Gesamtverhaltens nicht unberücksi... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z5 DZPO §411 Ba
Rechtssatz: Für einen Kündigungsprozeß, in dem einer Verlassenschaft eine Wohnung vom Vermieter unter Geltendmachung des Kündigungsgrundes nach § 30 Abs 2 Z 5 MRG aufgekündigt wird, bildet die rechtskräftige Entscheidung in einem vom Vermieter angestrengten und ohne Beteiligung der Verlassenschaft durchgeführten Feststellungsverfahren, daß dem Nebenintervenienten im Kündigungsprozeß kein Mietrecht an der aufge... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z13
Rechtssatz: Der Kündigungsgrund der Veräußerung des Hauses (§ 30 Abs 2 Z 13 MRG) kann nur dann rechtswirksam vereinbart werden, wenn bei Vermietung des strittigen Bestandobjektes ein vernünftiger Kaufpreis nicht erzielbar ist. Entscheidungstexte 8 Ob 563/91 Entscheidungstext OGH 10.10.1991 8 Ob 563/91 Veröff: EvBl 1992/102 S 446 = JBl 1992,535 ... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z13
Rechtssatz: Ob die Veräußerung des Hauses rechtswirksam als Kündigungsgrund für das Mietrechtsverhältnis einer darin gelegenen Wohnung vereinbart werden kann, richtet sich nicht allein nach der Anzahl der im Bestandobjekt befindlichen Wohnungen, sondern bedarf vielmehr einer Wertung im Einzelfall, vor allem einer Gegenüberstellung der für das Haus erzielbaren Kaufpreise mit und ohne Vermietung des strittigen Bestandobjekt... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z10
Rechtssatz: "Betrieb" setzt im Sinne des § 30 Abs 2 Z 10 MRG ein wirtschaftliches Unternehmen voraus; eine auf das Miethaus beschränkte Hausverwaltungstätigkeit gehört nicht dazu. Entscheidungstexte 6 Ob 1605/91 Entscheidungstext OGH 26.09.1991 6 Ob 1605/91 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH000... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z10
Rechtssatz: Die Vermietung von ehemals zur wohnmäßigen Unterbringung von Dienstnehmern verwendeten Räumen zu geschäftlichen Zwecken setzt die Widmung zur Dienstnehmerunterbringung nicht bloß vorübergehend, sondern für Dauer außer Kraft und bedeutet damit den Verlust der Kündigungsmöglichkeit nach § 30 Abs 2 Z 10 MRG. Entscheidungstexte 6 Ob 1605/91 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z13
Rechtssatz: Da das Gesetz in § 30 Abs 2 Z 13 MRG - anders als etwa § 864 a letzter Halbsatz ABGB oder § 6 Abs 2 KSchG - über die Schriftlichkeit hinaus keine weiteren Gültigkeitsvoraussetzungen normiert, ist die Rechtsprechung auch auf den vorliegenden Fall anzuwenden, wonach der, der eine Urkunde unterfertigt, ohne ihren Inhalt genau zu kennen, diesen Inhalt bewußt in Kauf nimmt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: MRG §14MRG §30 Abs2 Z5 B
Rechtssatz: Pflegekinder gehören nicht zu den eintrittsberechtigten Personen. Entscheidungstexte 7 Ob 577/91 Entscheidungstext OGH 04.09.1991 7 Ob 577/91 Veröff: SZ 64/119 = EvBl 1991/200 S 851 = WoBl 1992,149 10 ObS 300/02v Entscheidungstext OGH 22.10.2002 10 ObS 300/02v Vgl auch; Beisat... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z13
Rechtssatz: Der im Mietvertrag angegebenen Umstand muss bestimmt bezeichnet, für den Vermieter objektiv bedeutsam und den sonst in § 30 Abs 2 MRG angeführten Gründen zwar nicht gleich, aber doch nahekommen (SZ 61/52). Entscheidungstexte 3 Ob 542/91 Entscheidungstext OGH 28.08.1991 3 Ob 542/91 2 Ob 545/91 Entsche... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z13
Rechtssatz: Jene Tatsache, die nach § 30 Abs 2 Z 13 MRG einen Kündigungsgrund bilden soll, muss bereits im Mietvertrag zur Gänze konkret angeführt sein. Es geht nicht an, nur einen allgemeinen Tatbestand (zB Verkauf oder Eigenbedarf) zu nennen und die Konkretisierung der Kündigung zu überlassen. Entscheidungstexte 7 Ob 570/91 Entscheidungstext OGH 25.07.1991 7 ... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z6 E
Rechtssatz: Steht fest, daß der verstorbene Mieter diesen Kündigungsgrund bereits vor seinem Tod erfüllt hat, kann dieser Kündigungsgrund auch anstelle des § 30 Abs 2 Z 5 MRG gegen die Verlassenschaft geltend gemacht werden. Entscheidungstexte 7 Ob 552/91 Entscheidungstext OGH 13.06.1991 7 Ob 552/91 Veröff: WoBl 1992,20 = RZ 1993/4 S 54 ... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z5 DMRG §30 Abs2 Z6 E
Rechtssatz: Der Tod eines Mitmieters kann nur dann zur Kündigung gemäß § 30 Abs 2 Z 5 MRG führen, wenn gegenüber den anderen Mitmietern ebenfalls (wenn auch andere) Kündigungsgründe vorliegen. Entscheidungstexte 7 Ob 552/91 Entscheidungstext OGH 13.06.1991 7 Ob 552/91 Veröff: WoBl 1992,20 = RZ 1993/4 S 54 ... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z5 DMRG §30 Abs2 Z6 E
Rechtssatz: Der Tod eines Mitmieters kann nur dann zur Kündigung gemäß § 30 Abs 2 Z 5 MRG führen, wenn gegenüber den anderen Mitmietern ebenfalls (wenn auch andere) Kündigungsgründe vorliegen. Entscheidungstexte 7 Ob 552/91 Entscheidungstext OGH 13.06.1991 7 Ob 552/91 Veröff: WoBl 1992,20 = RZ 1993/4 S 54 ... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z5 DMRG §30 Abs2 Z6 E
Rechtssatz: Diese beiden Kündigungstatbestände stehen nicht in dem Verhältnis, daß im Fall des Todes des Mieters nur § 30 Abs 2 Z 5 MRG als einziger (spezieller) Kündigungsgrund zur Verfügung steht. Der Tod des Mieters schließt die Geltendmachung anderer Kündigungsgründe gegen die Verlassenschaft nicht aus. Entscheidungstexte 7 Ob 552/91 Entsc... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z5 DMRG §30 Abs2 Z6 E
Rechtssatz: Diese beiden Kündigungstatbestände stehen nicht in dem Verhältnis, daß im Fall des Todes des Mieters nur § 30 Abs 2 Z 5 MRG als einziger (spezieller) Kündigungsgrund zur Verfügung steht. Der Tod des Mieters schließt die Geltendmachung anderer Kündigungsgründe gegen die Verlassenschaft nicht aus. Entscheidungstexte 7 Ob 552/91 Entsc... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z4 H
Rechtssatz: Eine Einschränkung auf den zweiten Fall des § 30 Abs 2 Z 4 MRG ist in der Verwendung der Worte "gegen unverhältnismäßiges Entgelt" in der Aufkündigung zu sehen, wenn erkennbar die gänzliche Weitergabe des Mietgegenstandes und der Mangel eines schutzwürdigen Interesses an der Aufrechterhaltung des Mietvertrages beanstandet wurden und sich das gesamte Tatsachenvorbringen ausdrücklich auf alle geltend gemachten ... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z12
Rechtssatz: Bei den zur Herstellung dieses Kündigungsgrundes erforderlich wichtigen Interessen des Untervermieters muß es sich - abgesehen von Eigenbedarf und Unzumutbarkeit der Aufrechterhaltung der Wohnungsgemeinschaft - jedenfalls um solche handeln, die den im Gesetz angeführten Beispielen an Gewicht gleichkommen und die der Untervermieter deshalb - wie der Vermieter bei der Geltendmachung der Generalklausel des § 30 A... mehr lesen...