Norm
MRG §30 Abs2 Z3 Fall3 DRechtssatz
Richtet sich die strafbare Handlung ausschließlich gegen eine im gekündigten Bestandobjekt wohnende Person und sind andere Mieter nicht vorhanden, dann ist der Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 3
3. Fall MRG nicht gegeben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0070426Zuletzt aktualisiert am
25.09.2008