Norm
MRG §30 Abs2 Z3 GRechtssatz
Geht das unleidliche Verhalten von einem Angehörigen des Mieters aus, trifft die Behauptungslast und Beweislast dafür, daß Abhilfe nicht möglich war, den Mieter (MietSlg 31368), wenn deren Unmöglichkeit nicht offenkundig ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0070374Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.10.2017