RS OGH 1992/7/7 4Ob1560/92, 3Ob2275/96x, 8Ob112/98y

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Veröffentlicht am 07.07.1992
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Norm

MRG §30 Abs2 Z6 C

Rechtssatz

Die bloße Möglichkeit einer anderweitigen Befriedigung des Wohnbedürfnisses eines Wohnungsmieters reicht zur Erfüllung des Kündigungstatbestandes des § 30 Abs 2 Z 6 MRG nicht aus.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0070242

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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