Norm
MRG §30 Abs2 Z7 CRechtssatz
Die Vereinbarung, daß die Geschäftsräumlichkeiten ausschließlich zur Führung eines Konzertbüros verwendet werden dürfen und Zuwiderhandeln einen Vertragsauflösungsgrund bzw Kündigungsgrund darstellt, ist rechtsunwirksam.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0070346Zuletzt aktualisiert am
25.09.2008