Norm
MRG §30 Abs2 Z1Rechtssatz
Dem Rechtsanwender ist bei Beurteilung eines bestimmten Verhaltens als grobes Verschulden an der nicht rechtzeitigen Zahlung des Mietzinses ein gewisser Beurteilungsspielraum eingeräumt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0042773Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.08.2022