Norm: MRG §30 Abs2 Z3 F
Rechtssatz: Stellt eine Partei rechtswidriges und einem vollstreckbaren Exekutionstitel widersprechendes Verhalten schließlich unter dem Druck exekutiver Strafbeschlüsse ein und gibt sie dadurch zu erkennen, sich künftig rechtmäßig zu verhalten und sich ein nicht bestehendes Recht nicht mehr weiter anzumaßen, haben die Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung den ihr von der Rechtsordnung zugedachten Zweck erreicht. Tritt diese... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z4 C
Rechtssatz: Der Kündigungstatbestand des § 30 Abs 2 Z 4 erster Fall MRG ist nicht verwirklicht, wenn ein insolventes Unternehmen von einer Auffanggesellschaft weitergeführt wird. Entscheidungstexte 4 Ob 131/97m Entscheidungstext OGH 13.05.1997 4 Ob 131/97m European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH... mehr lesen...
Norm: MRG §14 Abs3MRG §30 Abs2 Z4 E
Rechtssatz: Der Kündigungsgrund nach § 30 Abs 2 Z 4 MRG liegt nicht vor, wenn der Mieter die aufgekündigte Wohnung seinem Lebensgefährten, mit dem er im Zeitpunkt der Weitergabe mindestens drei Jahre im gemeinsamen Haushalt gelebt hat (§ 14 Abs 3 MRG), überläßt und dieser an der Wohnung ein dringendes Wohnbedürfnis hat (so Oberster Gerichtshof in 1 Ob 526/82 = MietSlg 34.441); der Kündigungsschutz fällt weg, ... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z4 B
Rechtssatz: Die Weitergabe der Wohnung ist ein rechtsgeschäftlicher Akt, der Geschäftsfähigkeit der Parteien erfordert. Entscheidungstexte 3 Ob 142/97x Entscheidungstext OGH 26.03.1997 3 Ob 142/97x 3 Ob 152/97t Entscheidungstext OGH 15.10.1997 3 Ob 152/97t Beisatz: Hier: Mietrechtsabtretung gemäß § 12 MRG... mehr lesen...
Norm: GmbHG §74MRG §30 Abs2 Z7 B
Rechtssatz: Hat die Überlassung der Nutzung eines Geschäftslokals eigenkapitalersetzenden Charakter, dann hat der Gesellschafter dieses Lokal bei Fortdauer der Krise grundsätzlich weiter zur Verfügung zu stellen. Die Dauer der (Zwangs)Überlassung hängt davon ab, wie lange ein außenstehender Dritter das Lokal bei objektiver Würdigung aller Begleitumstände überlassen hätte. Wird kein Geschäftsbetrieb mehr entfalte... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z4 Fall2 FZPO §502 Abs1 HIII4ZPO §502 Abs1 K
Rechtssatz: Ob eine unverhältnismäßig hohe Gegenleistung vorliegt, ist aufgrund der Umstände des Einzelfalles nach pflichtgemäßem Ermessen zu beurteilen. Entscheidungstexte 4 Ob 2302/96z Entscheidungstext OGH 12.11.1996 4 Ob 2302/96z 10 Ob 327/97d Entscheidungstext OGH 04.... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z4 H
Rechtssatz: Für das Vorliegen dieses Kündigungsgrundes ist auf den Zeitpunkt der Aufkündigung abzustellen (JBl 1987, 447). Entscheidungstexte 4 Ob 2302/96z Entscheidungstext OGH 12.11.1996 4 Ob 2302/96z 9 Ob 97/97y Entscheidungstext OGH 27.08.1997 9 Ob 97/97y 10 Ob 32... mehr lesen...
Norm: MRG §14 Abs3MRG §30 Abs2 Z4 E
Rechtssatz: Bestand zum Zeitpunkt des Verlassens der Wohnung und deren Überlassung an den nahen Angehörigen ein gemeinsamer Haushalt, beendete der nahe Angehörige aber dann die Benützung der Wohnung und zog erst Jahre später wieder in die Wohnung ein, ohne daß zu diesem Zeitpunkt ein gemeinsamer Haushalt mit dem Mieter bestand, ist der Kündigungsgrund nach § 30 Abs 2 Z 4 MRG gegeben. Entsc... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z6 C
Rechtssatz: Es besteht kein dringendes Wohninteresse des Mieters, der nur ein gelegentliches Absteigquartier in der Nähe jenes Ortes haben will, an dem er einen Teil seiner geschäftlichen Tätigkeit ausübt (7 Ob 685/79). Entscheidungstexte 8 Ob 2056/96b Entscheidungstext OGH 29.08.1996 8 Ob 2056/96b 6 Ob 207/97b En... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIIdMRG §30 Abs2 Z4 G
Rechtssatz: Hat ein Vermieter im Mietvertrag auf Kündigung wegen einer Untervermietung "welcher Art auch immer" verzichtet, so kann dies im Hinblick darauf, daß bei der Auslegung von Verträgen auf die Grundsätze von Treu und Glauben Bedacht zu nehmen und zu beachten ist, daß jede Partei gegenüber dem Partner Schutzpflichten und Sorgfaltspflichten treffen, nur dahin verstanden werden, daß der Vermieter jede ... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z5 C
Rechtssatz: Trotz grundsätzlicher rechtlicher Gleichwertigkeit der einem Eintrittsberechtigten zum Zeitpunkt des Todes der Mieterin zur Verfügung stehenden Dienstwohnung ist die Annahme seines dringenden Wohnbedürfnisses an der aufgekündigten Wohnung gerechtfertigt, wenn in naher Zukunft der Verlust der Dienstwohnung mit Sicherheit zu erwarten war. Das Risiko einer - geradezu aussichtslosen - Prozeßführung zur Erhaltung ... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z5 C
Rechtssatz: Eine eigene Dienstwohnung, die dem Eintrittswerber im Zeitpunkt des Todes des Mieters einer aufgekündigten Wohnung tatsächlich zur Verfügung steht (hier: eine Hausbesorgerdienstwohnung), ist bei aufrechtem Dienstverhältnis als rechtlich gleichwertige Wohnmöglichkeit anzusehen; es liegt demnach am Eintrittswerber, zu behaupten und zu beweisen, daß mit dem Verlust der Dienstwohnung in absehbarer Zeit zu rechnen... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z5 C
Rechtssatz: Es muß die unabweisliche Notwendigkeit bestehen, den anderwärts nicht in rechtlich gleichwertiger Weise gedeckten Wohnbedarf des Eintrittsberechtigten zu befriedigen. Entscheidungstexte 1 Ob 2057/96y Entscheidungstext OGH 04.06.1996 1 Ob 2057/96y European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH000... mehr lesen...
Norm: ABGB §1116aMRG §14MRG §30 Abs2 Z5 BMRG §30 Abs2 Z5 D
Rechtssatz: Fehlt es an eintrittsberechtigten Personen, kann der Vermieter ein den gesetzlichen Kündigungsbeschränkungen unterliegendes Bestandverhältnis gemäß § 30 Abs 2 Z 5 MRG kündigen. Das ändert jedoch nichts daran, dass der Mietvertrag - hier mit dem ruhenden Nachlass - bis zu dessen Kündigung fortbesteht. Entscheidungstexte 1 O... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z4 B
Rechtssatz: Eine Weitergabe des Bestandobjektes an einen Dritten liegt nicht vor, wenn die als Mieterin auftretende juristische Person das Objekt durch ihr Organ benützen läßt. Entscheidungstexte 4 Ob 2050/96s Entscheidungstext OGH 16.04.1996 4 Ob 2050/96s European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:... mehr lesen...
Norm: ABGB §1118 A1ABGB §1118 CMRG §30 Abs2 Z3 B
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 1118 ABGB soll die Auflösung eines Dauerschuldverhältnisses ermöglichen, wenn der Bestandnehmer der Sache einen erheblich nachteiligen Gebrauch davon macht. Ein erheblich nachteiliger Gebrauch im Sinne des § 30 Abs 2 Z 3 MRG sowie des § 1118 ABGB setzt eine wiederholte längerwährende vertragswidrige Benützung des Mietgegenstandes oder eine erhebliche Verletzung od... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z3 Fall1 B
Rechtssatz: Insbesondere wer sich für Umbauarbeiten nicht befugter Gewerbsleute bedient, muss daher alles vorkehren, damit keine Schäden an der Substanz entstehen. Treten Schäden auf, muss er sofort Abhilfe schaffen. Entscheidungstexte 1 Ob 1504/96 Entscheidungstext OGH 26.03.1996 1 Ob 1504/96 6 Ob 269/09s E... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z3 Fall1 BMRG §30 Abs2 Z3 Fall1 E
Rechtssatz: Dass unsachgemäße Installationen Substanzschäden herbeiführen können, ist für jedermann - auch ausländische Staatsangehörige - leicht erkennbar. Entscheidungstexte 1 Ob 1504/96 Entscheidungstext OGH 26.03.1996 1 Ob 1504/96 6 Ob 192/15a Entscheidungstext OGH 23.10.2015 6 Ob... mehr lesen...
Norm: MRG §5 Abs2MRG §30 Abs2 Z4 HMRG §31
Rechtssatz: Die vertragliche Verpflichtung und der Parteienwille zur Zusammenlegung von Bestandobjekten läßt zwar den Willen, ein einheitliches Objekt zu schaffen, erkennen. Die Einheitlichkeit des Bestandobjektes entsteht aber erst durch die Zusammenlegung, weil nur dadurch die gesetzeskonforme und vertragskonforme Standardanhebung hergestellt wird, nicht aber schon durch die bloße örtliche Nahebeziehu... mehr lesen...
Norm: MRG §5 Abs2MRG §30 Abs2 Z4 HMRG §31
Rechtssatz: Die Zusammenlegung zur Standardanhebung von Bestandobjekten ist mit Ausnahme der Willenseinigung über die Zusammenlegung und deren nähere Umstände einschließlich des Mietvertragsinhalts kein von den Parteien frei gestaltbares obligatorisches Rechtsverhältnis, sondern erfolgt im Rahmen der zwingenden Bestimmungen des § 5 Abs 2 MRG. Dessen Auslegung ist maßgeblich, wann nach den Vorstellungen... mehr lesen...
Norm: AO §62MRG §30 Abs2 Z4 Fall1 CPatG 1970 §35
Rechtssatz: Die Übertragung der Verwertungsrechte betreffend ein vom Ausgleichsschuldner gemietetes Geschäftslokal an den Sachwalter der Gläubiger stellt, solange es zu keiner Verwertung kommt, keine Weitergabe des Bestandobjektes im Sinne des § 30 Abs 2 Z 4 1. Fall MRG dar; gleiches gilt auch für den Abschluß eines Franchisevertrages. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z8 A1
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der unabweislichen Notwendigkeit eines Wohnsitzwechsels muss jede Art der Benötigung des Bestandgegenstandes berücksichtigt werden, die sich für den Vermieter aus einem wichtigen persönlichen oder wirtschaftlichen Bedürfnis ergibt, das nur durch Benützung der gekündigten Wohnung befriedigt werden kann. Entscheidungstexte 1 Ob 619/95 ... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z6 AMRG §30 Abs2 Z7 A
Rechtssatz: Ist der Beklagte berechtigt, das Bestandobjekt sowohl zu Wohnzwecken als auch zu Geschäftszwecken zu benützen, so kann der Vermieter mit einer lediglich auf die nicht regelmäßige Verwendung des Mietobjektes zu Wohnzwecken gestützten Aufkündigung nicht durchdringen, weil das Verhalten des Mieters trotz Nichtbenützung zu Wohnzwecken noch immer vertragskonform sein kann. Ents... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z6 AMRG §30 Abs2 Z7 A
Rechtssatz: Ist der Beklagte berechtigt, das Bestandobjekt sowohl zu Wohnzwecken als auch zu Geschäftszwecken zu benützen, so kann der Vermieter mit einer lediglich auf die nicht regelmäßige Verwendung des Mietobjektes zu Wohnzwecken gestützten Aufkündigung nicht durchdringen, weil das Verhalten des Mieters trotz Nichtbenützung zu Wohnzwecken noch immer vertragskonform sein kann. Ents... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z6 AMRG §30 Abs2 Z7 A
Rechtssatz: Bestandräumlichkeiten, welche nach dem Willen der Parteien sowohl als Wohnung als auch als Geschäftsräumlichkeiten verwendet werden können, ohne daß eine der beiden Verwendungsbestimmungen gegenüber der anderen gänzlich in den Hintergrund tritt, können wegen nicht regelmäßiger Verwendung des Mietobjekts nur dann mit Erfolg aufgekündigt werden, wenn sowohl der Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z ... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z6 AMRG §30 Abs2 Z7 A
Rechtssatz: Bestandräumlichkeiten, welche nach dem Willen der Parteien sowohl als Wohnung als auch als Geschäftsräumlichkeiten verwendet werden können, ohne daß eine der beiden Verwendungsbestimmungen gegenüber der anderen gänzlich in den Hintergrund tritt, können wegen nicht regelmäßiger Verwendung des Mietobjekts nur dann mit Erfolg aufgekündigt werden, wenn sowohl der Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z ... mehr lesen...
Norm: MRG §16 Abs1 Z1MRG §30 Abs2 Z7 A
Rechtssatz: Aus der Anzahl der für das Wohnen und der für den Betrieb der Ordination vorhandenen Räume kann bei der Vermietung einer Wohnung zu Wohnzwecken und zu Ordinationszwecken das Überwiegen des Wohnzweckes oder des Geschäftszweckes nicht abgeleitet werden. Entscheidungstexte 7 Ob 628/95 Entscheidungstext OGH 08.11.1995 7 Ob 628/95 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §92 BMRG §14 Abs3MRG §30 Abs2 Z4 Fall1 DMRG §30 Abs2 Z4 Fall1 E
Rechtssatz: Besteht ein durch § 97 ABGB gesicherter Anspruch des Eintrittsberechtigten an der Ehewohnung, ist die Ehe intakt und werden keine berücksichtigungswürdigen
Gründe: nachgewiesen, warum der Eintrittsberechtigte seinen Wohnsitz nicht (ständig) in der Ehewohnung nehmen will, ist der Bedarf in der vom Ehegatten gewährten Wohnmöglichkeit ausreichend gesichert. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §97MRG §14 Abs3MRG §30 Abs2 Z4 Fall1 DMRG §30 Abs2 Z4 Fall1 E
Rechtssatz: Eintrittsberechtigten, denen familienrechtliche Ansprüche auf die Ehewohnung gegenüber ihrem Ehegatten gemäß § 97 ABGB zustehen, ist ein dringendes Wohnbedürfnis grundsätzlich nur dann zu bejahen, wenn die unabweisliche Notwendigkeit besteht, den anderwärts in rechtlich gleichwertiger Weise nicht gedeckten Wohnbedarf des Eintrittsberechtigten zu befriedigen (Mi... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z6 E
Rechtssatz: Bereits aufgrund eines Vorbringens, der Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 6 MRG sei infolge eines dringenden Wohnbedürfnisses nicht erfüllt, sind alle zur verläßlichen Beurteilung dieser Frage notwendigen Tatsachenfeststellungen zu treffen, auch wenn der - insofern behauptungspflichtige und beweispflichtige - Gekündigte nicht zu jeder in diesen Rahmen fallenden Einzelheit ein konkretes Prozeßvorbringen erstatt... mehr lesen...