Norm: ABGB §1118 CMRG §30 Abs2 Z3 B
Rechtssatz: Der Auflösungsgrund des § 1118 erster Fall ABGB ist nur dann gegeben, wenn der Mieter von dem Mietgegenstand einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht, was eine ordnungswidrige Benützung des Bestandobjektes voraussetzt; der Auflösungsgrund liegt daher nicht vor, wenn der Mieter vom Bestandgegenstand nur den nach dem Verwendungszweck (hier: Gastwirtschaft) üblichen Gebrauch macht. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 Abs1 BIIgABGB §879 Abs1 CIIl4ABGB §1118 AMRG §29 Abs1 Z5MRG §30 Abs2 Z13
Rechtssatz: Die vertragliche Erweiterung der Auflösungsgründe des § 1118 ABGB um andere Tatbestände, mögen sie auch als Kündigungsgründe anerkannt sein, ist im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes unzulässig. Ein als Auflösungsgrund (unzulässig) vereinbarter Tatbestand kann aber als Kündigungsgrund nach § 30 Abs 2 Z 13 MRG verstanden werden und diesen d... mehr lesen...
Norm: ABGB §901 II2MRG §30 Abs2 Z13
Rechtssatz: Auch wenn im Mietvertrag der Verkauf des Hauses, in dem sich das Bestandobjekt befindet, als Kündigungsgrund vereinbart worden war, gehört es nicht zu den typischen Voraussetzungen eines im Kündigungsprozeß geschlossenen Räumungsvergleiches, daß das Haus, in dem sich das Bestandobjekt befindet, schon verkauft ist. Entscheidungstexte 3 Ob 517/... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z4 Fall1 D
Rechtssatz: Das Wesen dieses Kündigungsgrundes besteht im Wegfall eines schutzwürdigen Interesses des Mieters. Entscheidungstexte 7 Ob 717/87 Entscheidungstext OGH 26.11.1987 7 Ob 717/87 8 Ob 548/89 Entscheidungstext OGH 09.03.1990 8 Ob 548/89 Veröff: ImmZ 1990,345 ... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z9 A1
Rechtssatz: Beim dringenden Eigenbedarf nach § 30 Abs 2 Z 9 MRG muss ein echter Notstand gegeben sein, nämlich die unabweisliche Notwendigkeit, den vorhandenen Zustand so bald als möglich zu beseitigen. Entscheidungstexte 3 Ob 536/87 Entscheidungstext OGH 28.10.1987 3 Ob 536/87 3 Ob 544/90 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z9 A2
Rechtssatz: Kein dringender Eigenbedarf an einem Geschäftslokal zwecks Schaffung einer Existenzgrundlage für ein Kind des Vermieters, wenn die (zweite) Berufsausbildung (Gastwirt) nicht typischerweise auf die Ausübung des Berufes in Form einer selbständigen Tätigkeit abzielt und nicht dargetan wurde, daß der Beruf nur in dieser Form (und nicht etwa auch als Geschäftsführer oder Pächter) ausgeübt werden könne. ... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z3 F
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des OGH ist für die Berechtigung der Aufkündigung wesentlich, ob der Tatbestand zur Zeit der Aufkündigung erfüllt war. Allerdings kann eine Einstellung eines dem Mieter zum Vorwurf gemachten Verhaltens nach der Aufkündigung bei der Beurteilung, ob das Gesamtverhalten die Aufkündigung im Einzelfall rechtfertigte, mitberücksichtigt werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z7 BMRG §30 Abs2 Z7 C
Rechtssatz: Die Gleichwertigkeit ist am Wesen des Kündigungsgrundes nach § 30 Abs 2 Z 7 MRG, nämlich des Wegfalles eines schutzwürdigen Interesses des Mieters an der Aufrechterhaltung des Mietverhältnisses, zu prüfen. Verlegt der Mieter seinen Geschäftsbetrieb anderswohin und benützt er den Mietgegenstand nur noch für minderwertige Zwecke, als Archiv, Lager oder Abstellraum, dann ist Gleichwertigkeit nic... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z7 B
Rechtssatz: Bei Lagerräumen setzt regelmäßige geschäftliche Betätigung das regelmäßige Holen und Bringen von Lagergegenständen voraus (MietSlg 25351 ua). Entscheidungstexte 4 Ob 537/87 Entscheidungstext OGH 29.09.1987 4 Ob 537/87 Veröff: MietSlg XXXIX/40 4 Ob 506/96 Entscheidungstext OGH 16.01.1996 ... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z7 C
Rechtssatz: Der Kündigungsgrund ist dann gegeben, wenn ein gekündigter Geschäftsraum nur noch als Rumpelkammer oder zur Lagerung von Gegenständen benützt wird, die mit der geschäftlichen Betätigung des Mieters in keinem Zusammenhang stehen. Entscheidungstexte 4 Ob 537/87 Entscheidungstext OGH 29.09.1987 4 Ob 537/87 Veröff: MietSlg XXXIX/40 ... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z7 E
Rechtssatz: Hinsichtlich der Beurteilung eines Bestandverhältnisses als Geschäftsraummiete nach der Parteienabsicht hat das MRG nichts geändert. Entscheidungstexte 4 Ob 537/87 Entscheidungstext OGH 29.09.1987 4 Ob 537/87 Veröff: MietSlg XXXIX/40 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:19... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z6 DMRG §30 Abs2 Z7 D
Rechtssatz: Insoweit ein schutzwürdiges Interesse zu beurteilen ist, sind auch nicht bloß die Umstände im Zeitpunkt der Aufkündigung maßgebend, es sind vielmehr auch die während des Verfahrens eingetretenen Entwicklungen zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 7 Ob 615/87 Entscheidungstext OGH 09.07.1987 7 Ob 615/87 Veröff: MietSlg 39458 ... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z6 DMRG §30 Abs2 Z7 D
Rechtssatz: Insoweit ein schutzwürdiges Interesse zu beurteilen ist, sind auch nicht bloß die Umstände im Zeitpunkt der Aufkündigung maßgebend, es sind vielmehr auch die während des Verfahrens eingetretenen Entwicklungen zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 7 Ob 615/87 Entscheidungstext OGH 09.07.1987 7 Ob 615/87 Veröff: MietSlg 39458 ... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z6 BMRG §30 Abs2 Z6 CMRG §30 Abs2 Z7 BMRG §30 Abs2 Z7 C
Rechtssatz: Unter dem Blickwinkel des Wegfalls eines schutzwürdigen Interesses des Mieters ist die Gleichartigkeit der Verwendung, aber auch die Nichtbenützung des Bestandobjektes zu beurteilen: Hat der Vermieter die Nichtverwendung des Bestandobjektes nachgewiesen, kann der Mieter die Kündigung noch immer durch den Nachweis abwehren, dass eine vertragsgemäße Verwendung ... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z6 BMRG §30 Abs2 Z6 CMRG §30 Abs2 Z7 BMRG §30 Abs2 Z7 C
Rechtssatz: Unter dem Blickwinkel des Wegfalls eines schutzwürdigen Interesses des Mieters ist die Gleichartigkeit der Verwendung, aber auch die Nichtbenützung des Bestandobjektes zu beurteilen: Hat der Vermieter die Nichtverwendung des Bestandobjektes nachgewiesen, kann der Mieter die Kündigung noch immer durch den Nachweis abwehren, dass eine vertragsgemäße Verwendung ... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z9 B
Rechtssatz: Sollen Bestandräumlichkeiten zwecks Schaffung einer Existenzgrundlage für ein Kind des Vermieters für ein neu zu gründendes Unternehmen verwendet werden, müssen ganz besondere Umstände vorliegen, die es dem Vermieter oder dessen Verwandten in gerader Linie unzumutbar erscheinen lassen, das erst zu eröffnende Geschäft an anderer Stelle als in den in Bestand gegebenen Geschäftsräumlichkeiten - etwa in den ohneh... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z4 B
Rechtssatz: Ob die Weiterbenützung des Mietgegenstandes durch den Mieter als unerheblich anzusehen und die Annahme gerechtfertigt ist, daß dieser Mietgegenstand von ihm nicht mehr regelmäßig zur Befriedigung seines Wohnbedürfnisses bzw bei Geschäftsraummiete zur Benützung als Büroraum und Geschäftsraum verwendet wird, ist nach dem Umfang der Benützung in räumlicher und zeitlicher Hinsicht und nach der Intensität der Benü... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z10 CMRG §30 Abs2 Z4 C
Rechtssatz: Ist bei einem gespaltenen Bestandverhältnis mit der gänzlichen Weitergabe des Bestandobjektes durch den Erwerber des Unternehmens des Mieters die Einstellung der Unternehmensfortführung verbunden, ist der Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 4 MRG gegeben. Entscheidungstexte 6 Ob 583/87 Entscheidungstext OGH 07.05.1987 6 Ob 583/8... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z11 D1MRG §30 Abs2 Z6 C
Rechtssatz: Kein Verweis des Eintrittsberechtigten auf familienrechtliche Wohnmöglichkeit, da nach Erreichen der Selbsterhaltungsfähigkeit kein den Verbleib sichernder Anspruch besteht. Entscheidungstexte 2 Ob 706/86 Entscheidungstext OGH 28.04.1987 2 Ob 706/86 2 Ob 2371/96g Entscheidu... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs1 DMRG §30 Abs2 Z1
Rechtssatz: Beim Kündigungsgrund nach § 30 Abs 2 Z 1 MRG kommt es auf den Zeitpunkt der Zustellung der Aufkündigung an. Entscheidungstexte 1 Ob 566/87 Entscheidungstext OGH 27.04.1987 1 Ob 566/87 1 Ob 602/94 Entscheidungstext OGH 11.10.1994 1 Ob 602/94 Auch; nur: Beim Kündigungsgrund kommt es ... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z1
Rechtssatz: Die Mahnung kann nur dann entfallen, wenn damit ein reiner Formalakt gesetzt würde, so etwa bei unbekanntem Aufenthalt des Mieters oder wenn der Mieter die Leistung ausdrücklich verweigert. Entscheidungstexte 1 Ob 566/87 Entscheidungstext OGH 27.04.1987 1 Ob 566/87 1 Ob 156/15w Entscheidungstext OGH 2... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z1
Rechtssatz: Die Mahnung bezweckt, den Mieter nochmals auf die bereits eingetretene Fälligkeit seiner Mietzinsverbindlichkeit hinzuweisen und ihm durch Setzung oder Gewährung einer Nachfrist Gelegenheit zu geben, durch Bezahlung der Forderung die Gefahr der Aufkündigung abzuwenden. Entscheidungstexte 1 Ob 566/87 Entscheidungstext OGH 27.04.1987 1 Ob 566/87 ... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z8 A2
Rechtssatz: Die Unterbringung von Bediensteten, die sonst über keine Wohnmöglichkeit verfügen, begründet keinen Eigenbedarf. Entscheidungstexte 1 Ob 566/87 Entscheidungstext OGH 27.04.1987 1 Ob 566/87 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0070588 Zulet... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z6 D
Rechtssatz: Zur Beurteilung des Mangels eines schutzwürdigen Interesses ist auch die Sachlage heranzuziehen, wie sie sich bis zum Schluß der mündlichen Verhandlung erster Instanz ergeben hat, sofern diese Entwicklung Rückschlüsse darauf zuläßt, daß der Kündigungsgrund schon im Zeitpunkt der Aufkündigung gegeben war. Entscheidungstexte 1 Ob 566/87 Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z1
Rechtssatz: Die Mahnung kann nicht durch die Kündigung ersetzt werden. Entscheidungstexte 1 Ob 566/87 Entscheidungstext OGH 27.04.1987 1 Ob 566/87 1 Ob 156/15w Entscheidungstext OGH 27.08.2015 1 Ob 156/15w European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:19... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z1
Rechtssatz: Gegenstand des Verfahrens ist ausschließlich der geltend gemachte Rückstand, eine Ausdehnung auf in der Folge fällig gewordene Mietzinse ist nicht möglich. Entscheidungstexte 1 Ob 566/87 Entscheidungstext OGH 27.04.1987 1 Ob 566/87 1 Ob 129/03g Entscheidungstext OGH 18.03.2004 1 Ob 129/03... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z14MRG §33
Rechtssatz: Die baubehördliche Bewilligung zur Abtragung des Miethauses muß im Zeitpunkt der Zustellung der Kündigung an den Kündigungsgegner bereits rechtskräftig sein. Entscheidungstexte 7 Ob 527/87 Entscheidungstext OGH 16.04.1987 7 Ob 527/87 Veröff: WoBl 1988,120 6 Ob 199/18k Entscheidungstext OGH 24... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z4 Fall2 FMRG §30 Abs2 Z4 Fall2 G
Rechtssatz: Hat der Vermieter gegen Entgelt der Untervermietung zugestimmt und konnte diese Zustimmung mangels entsprechender Einschränkung als von der Höhe des Untermietzinses unabhängig erteilt aufgefasst werden, so schließt eine solche rechtsgeschäftliche Erklärung eine spätere Kündigung nach § 30 Abs 2 Z 4, zweiter Fall MRG aus. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z7 B
Rechtssatz: Die Umwidmung von nur zur geschäftlichen Nutzung vermieteten Räumen in Räume, die überwiegend Wohnzwecken dienen, stellt den Kündigungsgrund dar. Entscheidungstexte 1 Ob 572/87 Entscheidungstext OGH 25.03.1987 1 Ob 572/87 4 Ob 537/87 Entscheidungstext OGH 29.09.1987 4 Ob 537/87 Auc... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z4 F
Rechtssatz: Übersteigen die Leistungen der Untermieter jene, die der Mieter dem Hauseigentümer zu erbringen hat, nur um rund ein Drittel, liegt keine unverhältnismäßig hohe Gegenleistung vor. Entscheidungstexte 4 Ob 508/87 Entscheidungstext OGH 27.01.1987 4 Ob 508/87 Veröff: JBl 1987,447 4 Ob 507/87 Entscheid... mehr lesen...