Norm
MRG §30 Abs2 Z5 CRechtssatz
Kein dringendes Wohnbedürfnis eines Eintrittsberechtigten, der selbst auf Grund eines befristeten Mietvertrages über Wohnung verfügt, wenn dieser Mietvertrag beim Tod des bisherigen Mieters noch vier Jahre weiterläuft.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0070733Zuletzt aktualisiert am
25.09.2008