Norm
MRG §30 Abs2 Z4 BRechtssatz
Unter "Weitergabe" im Sinne dieser Gesetzesstelle ist jede entgeltliche oder unentgeltliche Gebrauchsüberlassung zu verstehen, sohin auch und gerade eine Untervermietung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0070650Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.12.2020