Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §33 TP16 Abs1 Z1 litc;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 33 TP 16 Abs 1 lit c GebG hat einen Fall im Auge, in dem einer von mehreren Gesellschaftern einer Personengesellschaft seinen Gesellschaftsanteil an einen anderen Gesellschafter oder einen Dritten überläßt, wobei die Gesellschaft selbst durch diesen Vorgang in ihrer Existenz vollkommen ... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §33 TP16 Abs1 Z1 litc;HGB §105;
Rechtssatz: Im Falle des gleichzeitigen Wechsels sämtlicher Gesellschafter einer Personengesellschaft durch echte derivative Übertragung der Gesellschaftsanteile durch Rechtsgeschäfte zwischen den übertragenden Gesellschaftern und den Erwerbern wird die Identität der Gesellschaft durch diesen... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: EVHGB 04te Art7 Nr10;EVHGB 04te Art7 Nr11;GebG 1957 §33 TP16 Abs1 Z1 litc;
Rechtssatz: Ex lege ist die Mitgliedschaft an einer Personengesellschaft wegen ihres persönlichen Charakters unübertragbar. Es ist jedoch allgemein anerkannt, daß die gesetzliche Regel (Art 7 Nr 10 und 11 EVHGB) nicht zwingendes Recht ist. Für die gänzliche od... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §33 TP16 Abs1 Z1 litc;HGB §105;
Rechtssatz: Eine Zwei-Personen-Gesellschaft hat durch den zunächst erfolgten Austritt eines der beiden Gesellschafter zu bestehen aufgehört, da es zum Unterschied von Körperschaften eine Ein-Mann-Personengesellschaft rechtlich nicht gibt. Von einem Eintritt in eine bestehende Gesellschaft kan... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §33 TP16 Abs1 Z1 litb;GebG 1957 §33 TP16 Abs1 Z1 litc;
Rechtssatz: Ein Gesellschafterwechsel bei einer OHG, der die Existenz und Identität der Gesellschaft unberührt lässt, (hier Verkauf aller Gesellschaftsanteile an bisher nicht der OHG als Gesellschafter angehörende Personen zum Zwecke der Fortsetzung der Gesellschaft nach dem bisherigen G... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: EVHGB 04te Art7 Nr10;GebG 1957 §33 TP16 Abs1 Z1 litc;HGB §105;
Rechtssatz: Eine nach dem Gesellschaftsvertrag zulässige oder mit Zustimmung aller Beteiligten vorgenommene Abtretung eines Gesellschaftsanteiles ist ohne weiteres wirksam; mit der Abtretung wird der Abtretungsempfänger anstelle des ausscheidenden Gesellschafters Mitglied... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1090;ABGB §1165;GebG 1957 §33 TP5 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Bei der Benützung technischer Geräte ist es für die Abgrenzung des Werkvertrages vom Bestandvertrag wesentlich, ob die technischen Mittel gegen Entgelt zum Gebrauch überlassen oder aber vom Unternehmer selbst zur eigenverantwortlichen Herbeifüh... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1090;GebG 1957 §33 TP5 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Wird in einem RAHMENMIETVERTRAG UND MIETVERTRAG über ein Kopiergerät eine monatliche Grundmiete und zusätzlich ein Preis für die eine bestimmte Anzahl von Kopien übersteigenden Kopien vereinbart, so fällt dieses zusätzliche Entgelt unter die zu entrichten... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §33 TP5 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/15/0138 E 22. Juni 1987 RS 1 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH zählen zum WERT, von dem die Gebühr für Bestandverträge zu berechnen ist, alle Leistungen, zu deren Erbringung sich der Bestandnehmer verpflichtet hat, um in den Genuß des Gebrauchsrechtes an der Bestandsac... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §33 TP21 Abs1 Z2; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1988/5, S 282;
Rechtssatz: Stellt jemand das Anbot zur Abtretung seines Geschäftsanteiles um das Nominale, wobei die Annahme die Übernahme der Verpflichtung zur Begleichung eines Darlehens der GmbH an einen Dritten voraussetzt, so ist auch der aushaftende Darlehensbetrag wegen d... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §33 TP5 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Ein seinem Wortlaut nach auf unbestimmte Zeit abgeschlossener Bestandvertrag ist gebührenrechtlich dann als ein Vertrag auf bestimmte Dauer anzusehen, wenn sich aus seinem Inhalt ergibt, dass das Vertragsverhältnis vor Ablauf einer bestimmten Zeit von keinem der Vertragsteile einseitig beendet werden kann oder di... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1392;GebG 1957 §33 TP21 Abs1; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1988/5, S 282;
Rechtssatz: Wie auch bei den anderen von § 33 TP 21 GebG erfassten Zessionen, welchen die Abtretung von Anteilen an einer GmbH durch den Gesetzgeber gleichgestellt worden ist, stellt die Abtretung selbst ein ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1151;ABGB;GebG 1957 §33 TP20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Nach § 1389 zweiter Satz ABGB sind auch Generalvergleiche zulässig (Hinweis OGH 29.3.1977, 3 Ob 504/77). Solche Vergleiche dienen insbesondere bei der Auflösung von Dauerschuldverhältnissen (ua gelten Dienstverträge als Dauerschuldverhältnisse)... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1380;GebG 1957 §33 TP20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Das Wesen eines Vergleiches iSd § 1380 ABGB - und damit der Unterschied zum Anerkenntnis - liegt im beiderseitigen Nachgeben der Parteien (Hinweis OGH 29.3.1977, 3 Ob 504/77). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1380;GebG 1957 §33 TP20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Ein Vergleich ist eine Parteienvereinbarung in der unter beiderseitigen Nachgeben eine neue Festlegung strittiger oder zweifelhafter Rechte erfolgt (Hinweis E 13.2.1969, 1813/67). European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §33 TP5 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH zählen zum WERT, von dem die Gebühr für Bestandverträge zu berechnen ist, alle Leistungen, zu deren Erbringung sich der Bestandnehmer verpflichtet hat, um in den Genuß des Gebrauchsrechtes an der Bestandsache zu gelangen. European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1090;GebG 1957 §33 TP5 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Übernimmt der Bestandgeber dem Bestandnehmer gegenüber neben der bloßen Überlassung des Gebrauches der Bestandsache auch anderstypische Verpflichtungen, die der Sicherung, der Erhaltung der Bestandsache oder der Erleichterung der Ausübung des bestimmungsm... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1090;GebG 1957 §33 TP5 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die in einem Vertrag über die Vermietung eines Gerätes (hier EDV-Anlage) mitvereinbarte Wartung dieses Gerätes durch den Bestandgeber stellt eine Leistung dar, die dem besseren (störungsfreien) Gebrauch des gemieteten Bestandobjektes dient. Das dafür entr... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/01 Handelsrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1175;GebG 1957 §33 TP16 Abs1 Z2;HGB §335;
Rechtssatz: Nach herrschender Lehre ist die UNTERBETEILIGUNG an einer Personenhandelsgesellschaft (hier am Anteil eines Kommanditisten einer GmbH & Co KG) schon deshalb nicht als stille Gesellschaft des Handelsrechts, sondern als Erwer... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1175;GebG 1957 §33 TP16 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Werden bei Vereinbarung einer Unterbeteiligung an einer handelsrechtlichen Personengesellschaft Bestimmungen darüber getroffen, in welcher Weise und mit welcher Quote der Unterbeteiligte am Gesellschaftsanteil der Mitglieder der Personengesellschaft bete... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §33 TP16 Abs1 Z2;HGB §335;
Rechtssatz: Die stille Gesellschaft setzt eine Beteiligung an einem Handelsgewerbe, also an einem Unternehmen voraus. Eine solche Beteiligung wird aber durch eine Unterbeteiligung nicht hergestellt. Die Unterbeteiligung ist eine Beteiligung an einer schon vorhandenen Beteiligung. Ein Gesellschafte... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1175;GebG 1957 §33 TP16 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die Unterbeteiligung am Anteil einer handelsrechtlichen Personengesellschaft in Form einer reinen Innengesellschaft des bürgerlichen Rechts ist dann gegeben, wenn die Gesellschaft der Personengesellschaft einen Dritten jeweils im Innenverhältnis quotenmä... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1175;GebG 1957 §33 TP16 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Das ABGB enthält für die GesBR keine zwingenden Vorschriften über ein Gesellschaftsvermögen bzw die Art der Rechte der Gesellschafter an diesem Gesellschaftsvermögen und dem Umfang der Einwirkungsrechte und Mitwirkungsrechte, die jedem Gesellschafter zuk... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §33 TP16 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/15/0071 E 18. März 1982 RS 6 Stammrechtssatz Der Begriff der stillen Gesellschaft bestimmt sich nach dem Handelsgesetzbuch. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1985150135.X01 Im RIS seit 27.0... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §33 TP16 Abs1 Z2;HGB §335;
Rechtssatz: Ein Vertrag über die Errichtung einer stillen Gesellschaft ändert, auch wenn er von der gesetzlichen Struktur (dem Normaltypus) der stillen Gesellschaft abweicht, nichts am Vorliegen einer stillen Gesellschaft im handelsrechtlichen Sinn, sofern nur die unabdingbaren Wesensmerkmale dies... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/01 Handelsrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1175;GebG 1957 §33 TP16 Abs1 Z2;HGB §335;
Rechtssatz: Rechtsgrundlage für die Unterbeteiligung ist in erster Linie § 1175 ABGB. Da die maßgeblichen Bestimmungen des ABGB nicht zwingender Natur sind, haben die Vertragspartner bei
Begründung: einer Unterbeteiligung es in der Hand, vo... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1175;GebG 1957 §33 TP16 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Durch eine Vereinbarung, in der die Unterbeteiligung am Anteil eines Kommanditisten einer GmbH & Co KG festgelegt wird, entsteht eine reine Innengesellschaft. Da eine GesBR sowohl Außengesellschaft als auch Innengesellschaft sein kann, kann die genan... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §33 TP16 Abs1 Z1 litb;
Rechtssatz: Bei Gesellschaftsverträgen (im weiteren Sinn) sind nur neu (als Einlage) gewidmete Vermögenswerte der Gebühr gem § 33 TP 16 Abs 1 Z 1 lit b GebG zugrundezulegen, nicht aber schon früher dieser Gesellschaft gewidmete Einlagen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:198... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1404;GebG 1957 §33 TP16 Abs1 Z1 litc; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1987/9, S 460;
Rechtssatz: Erklärt ein Kommanditist einer GmbH und Co KG in einem Abtretungsvertrag, mit der Übernahme des Gesellschaftsanteiles des abtretenden Kommanditisten an der KG sowie der Übernahme des Gesch... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §33 TP5 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Ein Vertrag mit der Überschrift LEASING-VERTRAG, in dem die Abkürzung MK (Mietkauf) angekreuzt ist, der jedoch keine Kaufoption und keine Vereinbarung dahingehend enthält, daß der Mieter den Mietgegenstand nach Ablauf der Vertragsdauer, also nach vereinbarungsgemäßer Abwicklung des Vertrages, nicht dem Vermieter ... mehr lesen...