RS Vwgh 1987/11/23 87/15/0061

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.11.1987
beobachten
merken

Index

21/01 Handelsrecht
32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

EVHGB 04te Art7 Nr10;
EVHGB 04te Art7 Nr11;
GebG 1957 §33 TP16 Abs1 Z1 litc;

Rechtssatz

Ex lege ist die Mitgliedschaft an einer Personengesellschaft wegen ihres persönlichen Charakters unübertragbar. Es ist jedoch allgemein anerkannt, daß die gesetzliche Regel (Art 7 Nr 10 und 11 EVHGB) nicht zwingendes Recht ist. Für die gänzliche oder anteilige Übertragung von Mitgliedschaftsrechten wird gefordert, daß sie auf Grund des Gesellschaftsvertrages oder mit Zustimmung aller Gesellschafter und des Betreibenden erfolgt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987150061.X03

Im RIS seit

23.11.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten