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21/01 HandelsrechtNorm
EVHGB 04te Art7 Nr10;Rechtssatz
Ex lege ist die Mitgliedschaft an einer Personengesellschaft wegen ihres persönlichen Charakters unübertragbar. Es ist jedoch allgemein anerkannt, daß die gesetzliche Regel (Art 7 Nr 10 und 11 EVHGB) nicht zwingendes Recht ist. Für die gänzliche oder anteilige Übertragung von Mitgliedschaftsrechten wird gefordert, daß sie auf Grund des Gesellschaftsvertrages oder mit Zustimmung aller Gesellschafter und des Betreibenden erfolgt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987150061.X03Im RIS seit
23.11.1987