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32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren StempelmarkenNorm
GebG 1957 §33 TP21 Abs1 Z2;Beachte
Besprechung in: AnwBl 1988/5, S 282;Rechtssatz
Stellt jemand das Anbot zur Abtretung seines Geschäftsanteiles um das Nominale, wobei die Annahme die Übernahme der Verpflichtung zur Begleichung eines Darlehens der GmbH an einen Dritten voraussetzt, so ist auch der aushaftende Darlehensbetrag wegen der UNTRENNBAREN VERBINDUNG in die Bemessungsgrundlage miteinzubeziehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986150117.X04Im RIS seit
05.10.1987