Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §26;GebG 1957 §33 TP5 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 419;
Rechtssatz: Für die Feststellbarkeit des endgültigen Mietzinses kommt es nicht darauf an, welche Beträge vor einer endgültigen Festlegung des Mietzinses tatsächlich geleistet oder in Rechnung gestellt wurden, sondern darauf, welche Zahlungen nach einer endgül... mehr lesen...
Ende 1984/Anfang 1985 beurkundeten die drei Gesellschafter der S-OHG in einem Nachtrag zum Gesellschaftsvertrag (im folgenden nur noch als "Nachtrag" bezeichnet), daß die Gesellschafterin Wilhelmine N aus der OHG ausscheide. Punkt IV des Nachtrages lautet: ZUWACHSEN DER BETEILIGUNG 4.1 Die gesellschaftsrechtliche Beteiligung der ausscheidenden Gesellschafterin Frau Wilhelmine N an der offenen Handelsgesellschaft ... wächst zur Gänze Herrn ... S zu. 4.2 Demgemäß sind ab 1. ... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: EVHGB 04te Art7 Nr15 Abs1;GebG 1957 §33 TP16 Abs1 Z1 litc; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 422;
AnwBl 12/1990, S 719;;
Rechtssatz: Nur dann, wenn keine Vereinbarung über das Zuwachsen an bestimmte Gesellschafter getroffen wird, kommt es nach Art 7 Nr 15 Abs 1 der Vierten EVHGB zu jenem Anwachsen an die (alle) übr... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind die Erben nach dem im Jahre 1981 verstorbenen Dipl.-Ing. Dkfm. X (im folgenden kurz X. sen. genannt). Dieser errichtete mit Notariatsakt vom 17. September 1979 zusammen mit drei weiteren natürlichen Personen eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung zwecks Fortführung eines in Form einer OHG betriebenen Unternehmens. Im Punkt VI/4 des Gesellschaftsvertrages vereinbarten die Vertragsteile (Gesellschafter der zu errichtenden GesmbH), ihre Stammeinlagen dadurch... mehr lesen...
Am 19. Mai 1987 schlossen der Beschwerdeführer und die Bergbahn Aktiengesellschaft X (im folgenden BAG) die mit nachstehendem Inhalt beurkundete Vereinbarung: "1.) Der Fremdenverkehrsverband X beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb des bereits projektierten 18-Loch Golfplatzes "X-Y-Z" und erklärt, über die erforderlichen Berechtigungen seitens der Grundeigentümer auf die Dauer von dreißig Jahren, beginnend mit 1.11.1986, zu verfügen. ... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §33 TP8 Abs1; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1990/12, S 718;
ÖStZB 1991, 338;
Rechtssatz: Nicht die Urkunde als solche, sondern das jeweilige Rechtgeschäft unterliegt der Gebühr. Die Urkunde ist lediglich Bedingung für die Gebührenpflicht eines Rechtsgeschäftes. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1090;GebG 1957 §33 TP5 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 421;
Rechtssatz: Nach der Rsp des VwGH (Hinweis E 15.11.1984, 83/15/0181, 0182, VwSlg 5930 F/1984) umfaßt § 33 TP 5 Abs 1 GebG a) die lupenreinen Bestandverträge im Sinne der § 1090ff ABGB und b) Verträge, die sich ihre... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1056;ABGB §1090;GebG 1957 §33 TP5 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 421;
Rechtssatz: Die Festsetzung des Ausmaßes der Nutzungen iSd § 1056 ABGB ist nach herrschender Ansicht als Grundlage einer allg Regelung der Leistungsbestimmung durch eine Vertragspartei oder einen Dritten... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1090;GebG 1957 §33 TP5 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 421;
Rechtssatz: Das Bestandrecht ist ein obligatorisches Recht; es können daher auch unselbständige Teile einer Sache vermietet oder verpachtet werden. Es kommt daher auch die
Begründung: von Bestandrechten an Wandfläch... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1090;GebG 1957 §33 TP5 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 421;
Rechtssatz: Ein Bestandvertrag kommt als Konsensualvertrag - Abschlußwille vorausgesetzt - mit der Einigung darüber zustande, daß ein bestimmter (bestimmbarer) Bestandgegenstand gegen einen bestimmten (bestimmbaren... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §33 TP8 Abs1;GebG 1957 §33 TP8 Abs4; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1990/12, S 718;
ÖStZB 1991, 338;
Rechtssatz: Gebührenpflicht kann nur ein Rechtsgeschäft auslösen, über das entweder eine Urkunde errichtet worden ist oder hinsichtlich dessen der Tatbestand einer Ersatzbeurkundung gegeben ist. (Hinweis E 27.9.1984, 83/15/0165... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1090;GebG 1957 §33 TP5 Abs1;GebG 1957 §33; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 421;
Rechtssatz: Weder als Bestandverträge iSd § 1090 bis § 1095 ABGB noch als sonstige Verträge iSd § 33 TP 5 Abs 1 GebG können Vereinbarungen gewertet werden, die ihrem Wesen nach einer anderen Art von R... mehr lesen...
Mit Notariatsakt vom 4. Oktober 1982 verkauften B und G die ihnen zu gleichen Teilen als Testamentserben nach dem am 18. September 1982 verstorbenen I angefallene, von ihnen noch nicht angetretene und nicht inventarisierte Erbschaft um den Preis von je S 1,000.000,-- an die Beschwerdeführerin. Die Vertragsparteien stellten einvernehmlich fest, daß die Verbindlichkeiten der Verlassenschaft, insbesondere im Hinblick auf die umfangreiche geschäftliche Tätigkeit des Erblassers, derzeit ni... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1053;ABGB §1054;GebG 1957 §33 TP17 Abs1 Z2;GebG 1957 §33 TP17 Abs1 Z4; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 340;
Rechtssatz: Wenn die Vertragsteile eines Kaufvertrages die Übernahme von Verbindlichkeiten durch den Käufer, die eine Entlastung (= Vermehrung) des Vermögens des Verkäufer... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §33 TP17 Abs1 Z4; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 340;
Rechtssatz: Die durch Erfüllungsübernahme bzw Befreiungsverpflichtung betroffenen Schulden des Übergebers gehören neben dem festbetragsvereinbarten Entgelt zur Hauptleistung (Hinweis E 7.10.1985, 84/15/0071, VwSlg 6036 F/1985). European Case La... mehr lesen...
Mit Vertrag vom 16. Dezember 1983 trat die Verlassenschaft nach Dr. W, der als Treuhänder für die Vereinigung XY Kommanditist der S-GmbH & Co KG war, ihren Kommanditanteil mit einer Vermögenseinlage von S 1,200.000,-- über Anweisung der Treugeberin unentgeltlich an den Beschwerdeführer ab. Das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien setzte mit Bescheid vom 19. Februar 1986 gemäß § 33 TP 16 Abs. 1 Z. 1 lit. c GebG Rechtsgebühr mit 2 v. H. vom anteiligen Einheitswert des K... mehr lesen...
Die S-AG (nunmehr: X-GmbH), im folgenden kurz S-AG (alt), hat mit der X-AG (nunmehr: S-AG), im folgenden kurz S-AG (neu) oder Beschwerdeführerin, am 4. September 1985 einen Sacheinlagevertrag in Form eines Notariatsaktes geschlossen. Gegenstand dieses Vertrages war, "in Erfüllung der bei der S-AG (neu) noch zu fassenden Hauptversammlungsbeschlüsse", die Einbringung eines Großteiles der Betriebe S-AG (alt) gegen die Gewährung von neuen Aktien der S-AG (neu). Gemäß den Punkten 1., 2. un... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §33 TP21 Abs1 Z2; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 123;
Rechtssatz: Gegenstand der Gebühr ist die Abtretung von Rechten an sich, nicht der Gesellschafterwechsel. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1987150082.X05 Im RIS seit 26.11.2001 ... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/06 Verkehrsteuern32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §15 Abs3;GebG 1957 §33 TP21 Abs1 Z2;KVG 1934 §2 Z3 lita; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 123;
Rechtssatz: Werden von einem Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft Anteile an mehreren GmbH gegen Gewährung neuer Aktien abgetreten, so un... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/06 Verkehrsteuern32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §33 TP16 Abs1 Z1 litc;KVG 1934 §2 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 123; AnwBl 8/1990, S 439;
Rechtssatz: Wird der Gesellschaftsanteil einer GmbH an einer KG (hier Kommanditanteil) in das Vermögen einer GmbH eingebracht, so ist nac... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §33 TP16 Abs1 Z1 litc; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 125; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/15/0152 E 20. Jänner 1986 RS 1 Stammrechtssatz Auf Änderungen im Betriebsvermögen der Gesellschaft, die zwischen dem Zeitpunkt, auf den der Einheitswert abgestellt wurde, und dem Zeitpunkt der Anteilsübertragung eingetreten sind... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §186 Abs3;BewG 1955 §1 Abs2;GebG 1957 §26;GebG 1957 §33 TP16 Abs1 Z1 litc; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 125;
Rechtssatz: Bei Bemessung der Gesellschaftsvertragsgebühren gem § 33 TP 16 Abs 1 Z 1 lit c GebG ist zufolge § 26 GebG iVm § 1 Abs 2 BewG der mit vorangehe... mehr lesen...
Beachte Besprechung in: ÖStZB 1991, 100; Rechtssatz: Maßgeblich ist der im Zeitpunkt der Entstehung der Gebührenschuld geltende Einheitswert des abgetretenen Kommanditanteiles. Die AbgBeh ist daran gebunden. Auf Änderungen zwischen dem Stichtag für den zuletzt festgestellten Einheitswert und dem Tag des Entstehens der Gebührenschuld kann keine Rücksicht genommen werden. Im RIS seit 14.01.2002 mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §16 Abs1 Z1 lita;GebG 1957 §33 TP16 Abs1 Z1 litc; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 100;
Rechtssatz: Tritt ein Kommanditist einen Teil seiner Kommanditeinlage an einen anderen Kommanditisten derselben KG ab, so entsteht die Gebührenschuld gem § 16 Abs 1 Z 1 lit a GebG, mit der Unterfertigung der von der KG gemachten Handels... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §1 Abs2;GebG 1957 §26;GebG 1957 §33 TP16 Abs1 Z1 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/15/0119 E 18. Dezember 1989 VwSlg 6468 F/1989 RS 2 Stammrechtssatz Maßgeblich ist der im Zeitpunkt der Entstehung der Gebührenschuld geltende Einheitswert des abgetretenen Kommanditanteiles. Die AbgBeh ist daran gebunden. Auf Änderung... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §33 TP16 Abs1 Z1 litb;GebG 1957 §33 TP16 Abs1 Z1 litc;
Rechtssatz: Tritt ein Kommanditist seine Kommanditeinlage an einen Kommanditisten derselben KG ab, so entsteht die Gebührenschuld gem § 16 Abs 1 Z 1 lit b GebG spätestens mit der von der KG gemachten Handelsregistereingabe, in der dieser Abtretungsvorgang bekannt gegeben wird. ... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken98/01 Wohnbauförderung
Norm: BundessonderwohnbauG 1982 §8 Abs1;BundessonderwohnbauG 1983 §8 Abs1;GebG 1957 §14 TP11;GebG 1957 §15 Abs3;GebG 1957 §33 TP5 Abs1 Z1;GebG 1957 §6 Abs2;WFG 1968 §35 Abs1;WFG 1984 §53 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 448;
Rechtssatz: Ein mit einer gemeinnützigen Bauvereinigung hinsichtlich einer in einer von... mehr lesen...
Index: Körperschaftssteuer32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §33 TP5 Abs1 Z1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1787/70 E 17. Dezember 1970 VwSlg 4164 F/1970 RS 1 Stammrechtssatz Es liegt kein Bestandvertrag vor, sondern ein Kauf einer beweglichen Sache (Liefervertrag), wenn aus einer Quelle auf fremden Grund (Mineralwasser) Wasser entnommen werden darf und das Entgelt hiefür ausschli... mehr lesen...
Beachte y27720; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis 1965/05/13 1628/64 1 Stammrechtssatz Der Austausch von Geschäftsanteilen an verschiedenen offenen Handelsgesellschaften unterliegt einer Gebühr auch dann, wenn an den verschiedenen offenen Handelsgesellschaften dieselben Personen beteiligt sind und einheitlich bilanziert wird. * E 13.5.1965, 1628/64 #1 VwSlg 3278 F/1965 Im RIS seit 16.10.1989 mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1407;GebG 1957 §33 TP21 Abs1 idF 1976/668; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 317; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/15/0145 E 3. Oktober 1988 RS 6 Stammrechtssatz Die Abtretung der Bestandrechte mit der Übernahme der Verpflichtungen aus dem Bestandverhältnis durch den hinzutreten... mehr lesen...