RS Vwgh 1987/9/11 86/15/0121

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Veröffentlicht am 11.09.1987
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

ABGB §1380;
GebG 1957 §33 TP20 Abs1 Z2 lita;

Rechtssatz

Ein Vergleich ist eine Parteienvereinbarung in der unter beiderseitigen Nachgeben eine neue Festlegung strittiger oder zweifelhafter Rechte erfolgt (Hinweis E 13.2.1969, 1813/67).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986150121.X01

Im RIS seit

11.09.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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