RS Vwgh 1987/3/16 85/15/0102

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Veröffentlicht am 16.03.1987
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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
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Norm

ABGB §1404;
GebG 1957 §33 TP16 Abs1 Z1 litc;

Beachte

Besprechung in: AnwBl 1987/9, S 460;

Rechtssatz

Erklärt ein Kommanditist einer GmbH und Co KG in einem Abtretungsvertrag, mit der Übernahme des Gesellschaftsanteiles des abtretenden Kommanditisten an der KG sowie der Übernahme des Geschäftsanteiles des Abtretenden an der GmbH die Verbindlichkeiten des Abtretenden gegenüber der KG an dessen Stelle in die eigene Vertretung zu übernehmen und verpflichtet sich der Übernehmer in diesem Vertrag, den Abtretenden bezüglich dieser Verbindlichkeiten vollkommen schadlos und klaglos zu halten, so liegt eine interne Schuldübernahme (Belastungsübernahme oder Erfüllungsübernahme) iSd § 1404 ABGB vor (Hinweis E 7.10.1985, 84/15/0071, VwSlg 6036 F/1985).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985150102.X05

Im RIS seit

16.03.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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