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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1404;Beachte
Besprechung in: AnwBl 1987/9, S 460;Rechtssatz
Erklärt ein Kommanditist einer GmbH und Co KG in einem Abtretungsvertrag, mit der Übernahme des Gesellschaftsanteiles des abtretenden Kommanditisten an der KG sowie der Übernahme des Geschäftsanteiles des Abtretenden an der GmbH die Verbindlichkeiten des Abtretenden gegenüber der KG an dessen Stelle in die eigene Vertretung zu übernehmen und verpflichtet sich der Übernehmer in diesem Vertrag, den Abtretenden bezüglich dieser Verbindlichkeiten vollkommen schadlos und klaglos zu halten, so liegt eine interne Schuldübernahme (Belastungsübernahme oder Erfüllungsübernahme) iSd § 1404 ABGB vor (Hinweis E 7.10.1985, 84/15/0071, VwSlg 6036 F/1985).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985150102.X05Im RIS seit
16.03.1987