RS Vwgh 1987/10/5 86/15/0117

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Veröffentlicht am 05.10.1987
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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

ABGB §1392;
GebG 1957 §33 TP21 Abs1;

Beachte

Besprechung in: AnwBl 1988/5, S 282;

Rechtssatz

Wie auch bei den anderen von § 33 TP 21 GebG erfassten Zessionen, welchen die Abtretung von Anteilen an einer GmbH durch den Gesetzgeber gleichgestellt worden ist, stellt die Abtretung selbst ein Verfügungsgeschäft dar. Davon ist das Titelgeschäft (Verpflichtungsgeschäft) zu unterscheiden, das zB in einem Kaufvertrag bestehen kann. Was als Entgelt für die Abtretung des Anteils gegeben wird, ist daher stets dem Verpflichtungsgeschäft zu entnehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986150117.X01

Im RIS seit

05.10.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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