RS Vwgh 1987/3/16 85/15/0155

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Veröffentlicht am 16.03.1987
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Norm

GebG 1957 §33 TP5 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Ein Vertrag mit der Überschrift LEASING-VERTRAG, in dem die Abkürzung MK (Mietkauf) angekreuzt ist, der jedoch keine Kaufoption und keine Vereinbarung dahingehend enthält, daß der Mieter den Mietgegenstand nach Ablauf der Vertragsdauer, also nach vereinbarungsgemäßer Abwicklung des Vertrages, nicht dem Vermieter zurückgeben müsse, sondern am Mietgegenstand ohne weitere Zahlung Eigentum erwerbe, gilt als sonstiger Vertrag iSd § 33 TP 5 Abs 1 Z 1 GebG und nicht als Kaufvertrag.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985150155.X01

Im RIS seit

16.03.1987

Zuletzt aktualisiert am

29.04.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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