RS Vwgh 1987/6/22 86/15/0138

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Veröffentlicht am 22.06.1987
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

ABGB §1090;
GebG 1957 §33 TP5 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Die in einem Vertrag über die Vermietung eines Gerätes (hier EDV-Anlage) mitvereinbarte Wartung dieses Gerätes durch den Bestandgeber stellt eine Leistung dar, die dem besseren (störungsfreien) Gebrauch des gemieteten Bestandobjektes dient. Das dafür entrichtete Entgelt ist daher als Teil jener Leistungen zu betrachten, zu deren Erbringung sich der Bestandnehmer verpflichtet hat, um in den Genuss des ungestörten Gebrauchsrechtes an der Bestandsache zu gelangen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986150138.X03

Im RIS seit

22.06.1987

Zuletzt aktualisiert am

12.12.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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