Die Beschwerdeführerin und die U. GmbH schlossen am 13. Dezember 1989 einen Vertrag ab, bestehend aus - Rahmenvertrag Nr. C 40 - Allgemeine Zusatzvereinbarung zum Rahmenvertrag - Zusatzvereinbarung zum Rahmenvertrag für UX-Produkte - Zusatzvereinbarung zum Rahmenvertrag über die Lieferung eines Systems 2200/424 und UNIX-Systeme - Kaufliefervereinbarung Nr. E 1 (über ein Netzwerk mit einem "Projektpreis" von S 907.000,--) - Zusatzvereinbarung über die ETHERNET Installation - Kaufliefer... mehr lesen...
Mit dem in Linz errichteten "Geschäftsanteilveräußerungs- und Abtretungsvertrag" vom 21. Dezember 1989 erwarb die Beschwerdeführerin von der V. GmbH, München, "Geschäftsanteile" an der D. GmbH, deren Sitz in Düsseldorf ist, im Nennbetrag von 30,000.000 DM um einen Preis von 39,615.147,51 DM. Gegen den im Instanzenzug ergangenen Bescheid, in dem von der belangten Behörde die Auffassung vertreten wurde, die Abtretung des Geschäftsanteils an der deutschen GmbH unterliege der Rechtsge... mehr lesen...
Gerhard B. veräußerte mit Notariatsakt vom 6. Juni 1990 dem Beschwerdeführer seinen Geschäftsanteil an der Gerhard B Gesellschaft mbH (in der Folge: GB GmbH). Der Vertrag hat (auszugsweise) nachstehenden Inhalt: II Gerhard B. tritt diesen seinen Geschäftsanteil in Höhe von S 1,000.000,-- hiemit um den vereinbarten Betrag von S 1,-- an Anton B. (Beschwerdeführer) ab und dieser erklärt die Vertragsannahme. III Der Abtretungspre... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin schloß am 5. Juni 1992 als Vermieter mit den Österreichischen Bundesbahnen (Mieter) einen Mietvertrag ab. Vertragsgegenstand waren nach § 1 Abs. 1 der Vertragsurkunde 150 Stück fabriksneue Güterwagen eines bestimmten Typs. Die §§ 3, 7 und 8 der Vertragsurkunde lauten folgendermaßen: "§ 3 Mietdauer und Mietzins (1) Der Mietvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. (2) Der Mietzins bleibt auf Vertragsdauer un... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein21/03 GesmbH-Recht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: AbgÄG 1989;GebG 1957 §33 TP21 Abs1 Z2 idF 1976/667 1989/660;GebGNov 1976;GmbHG;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/06/03 92/16/0174 4 Stammrechtssatz Der im § 33 TP 21 Abs 1 Z 2 GebG 1957 gebrauchte Begriff der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1090;GebG 1957 §33 TP5 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/15/0138 E 22. Juni 1987 RS 2 Stammrechtssatz Übernimmt der Bestandgeber dem Bestandnehmer gegenüber neben der bloßen Überlassung des Gebrauches der Bestandsache auch anderstypische Verpflichtungen, die der Sicherung, der Erhaltung ... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §33 TP5 Abs1 Z1;GebG 1957 §33 TP5 Abs3; Beachte Besprechung in:AnwBl 1994/9, S 714-717;
Rechtssatz: Dem Mieter steht im konkreten Fall eine Kündigung ohne Pönalezahlungen nur bei einem schuldhaften Verhalten des Vermieters zu. Da die Geltendmachung des Kündigungsgrundes somit von einem schuldhaften Verhalten des anderen Vertr... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein21/03 GesmbH-Recht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §33 TP21 Abs1 Z2;GmbHG §113 Abs3;GmbHG;VwRallg;
Rechtssatz: Der Gesetzgeber des GmbHG ist - wie aus dessen sechsten Hauptstück hervorgeht - ausdrücklich davon ausgegangen, daß unter dem Begriff der GmbH nicht nur Gesellschaften mit dem Sitz im Inland, sondern auch solche, mit dem Sitz im Ausla... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein21/03 GesmbH-Recht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §33 TP21 Abs1 Z2;GebG 1957 §33 TP21;GmbHG;VwRallg;
Rechtssatz: Unter Bedachtnahme auf den Regelungsinhalt des § 33 TP 21 GebG, durch den grundsätzlich Abtretungen von Rechten aller Art erfaßt werden, ist somit davon auszugehen, daß unter dem dort gebrauchten gebührenrechtlichen Begriff der Ges... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §17 Abs1;GebG 1957 §33 TP21 Abs1 Z2 idF 1989/660; Beachte Besprechung in AnwBl 1994/8, S 631-633;
Rechtssatz: Da nach § 17 Abs 1 zweiter Satz GebG zum Urkundeninhalt auch der Inhalt einer Schrift zählt, die durch Bezugnahme zum rechtsgeschäftlichen Inhalt gemacht wird (Hinweis Fellner, Kommentar zum Gebührengesetz 1957, Textz... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein21/03 GesmbH-Recht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §16;GebG 1957 §33 TP21 Abs1 Z2;GebG 1957 §33;GmbHG;VwRallg;
Rechtssatz: Die - aus völkerrechtlichen Gründen erforderliche - Anknüpfung des Gebührenrechts an sachliche Momente zum Inland erfolgt hinsichtlich der im § 33 GebG 1957 geregelten Rechtsgebühren abschließend im § 16 GebG 1957 (Hinweis... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §33 TP5 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:AnwBl 1994/9, S 714-717;
Rechtssatz: Bei Verträgen auf bestimmte Dauer ist der Wert der vom Bestandnehmer während der gesamten vorgesehenen Vertragsdauer geschuldeten Leistungen in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §33 TP21 Abs1 Z2 idF 1989/660;GmbHG §76; Beachte Besprechung in AnwBl 1994/8, S 631-633;
Rechtssatz: Zum Entgelt gemäß § 33 TP 21 Abs 1 Z 2 GebG gehören alle jene Leistungen, die der Erwerber der Anteile dafür zu erbringen hat - gleichgültig, an wen auch immer -, um diese zu erhalten (Hinweis E 6.5.1993, 92/... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: BAO §4 Abs1;GebG 1957 §17 Abs2;GebG 1957 §33 TP21 Abs1 Z2 idF 1989/660;GmbHG §76; Beachte Besprechung in AnwBl 1994/8, S 631-633;
Rechtssatz: Von einer Abtretung von GmbH-Anteilen iSd § 33 TP 21 Abs 1 Z 2 GebG kann erst dannn die Rede sein, wenn nicht nur das Titelgeschäft... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1090;GebG 1957 §33 TP5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/04/02 89/15/0147 1 Stammrechtssatz Nach der Rsp des VwGH (Hinweis E 15.11.1984, 83/15/0181, 0182, VwSlg 5930 F/1984) umfaßt § 33 TP 5 Abs 1 GebG a) die lupenreinen Bestandverträge im Sinne der § 1090ff ABGB und b) Verträge, d... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §33 TP5 Abs1 Z1;GebG 1957 §33 TP5 Abs3; Beachte Besprechung in:AnwBl 1994/9, S 714-717;
Rechtssatz: Dem Umstand, daß die Auflösung des Mietvertrages wegen der in § 1117 und § 1118 ABGB normierten
Gründe: nicht ausgeschlossen wurde, kommt kein Gewicht in der Frage der Bindung der Vertragsparteien auf bestimmte Zeit zu (Hinweis ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1090;GebG 1957 §33 TP5 Abs1 Z1;GebG 1957 §33 TP5 Abs3; Beachte Besprechung in:AnwBl 1994/9, S 714-717;
Rechtssatz: Von einer einseitigen Beendigung eines Vertragsverhältnisses kann nur dann die Rede sein, wenn die durch die Aufkündigung des Vertragsverhältnisses die Befreiung beider... mehr lesen...
Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist die Frage strittig, ob betreffend einen Leasingvertrag über ein Kraftfahrzeug neben dem Leasingentgelt auch eine vertragsgemäß vom Leasingnehmer abzuschließende und zu finanzierende Vollkaskoversicherung zum "Wert" und damit zur Gebührenbemessungsgrundlage gehört. Der in Rede stehende Vertrag hat auszugsweise folgenden Wortlaut: "VIII. Versicherung: Vollkasko auf Dauer des Leasingvertrages bei EA Versicherungsvermittlun... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Am 28. April 1982 errichtete der Notar Dr. A einen dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien am 30. April 1982 angezeigten Notariatsakt (GZ. 163/1982) zwischen Dr. P und dem Beschwerdeführer über die Abtretung der Gesellschaftsanteile an der B. GmbH an den Beschwerdeführer. Mit dem vom Notar Dr. A am gleichen Tag errichteten Notariatsakt (GZ. 165/1982) stellte der Beschwerdeführer an Dr. F das... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken57/09 Sonstiges Versicherungsrecht
Norm: BAO §115 Abs2;BAO §184 Abs1;GebG 1957 §23;GebG 1957 §33 TP5 Abs1 Z1;VersVG;
Rechtssatz: Beim Versicherungsvertrag handelt es sich um ein entgeltliches Rechtsgeschäft (Hinweis: Schauer, Einführung in das Österreichische Versicherungsvertragsrecht/2 27) und daher ist es nahe... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/05 Wohnrecht Mietrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1090;GebG 1957 §33 TP5 Abs1 Z1;MRG §21 Abs1 Z4;MRG §21 Abs1 Z5;MRG §21 Abs1 Z6;
Rechtssatz: Hat der Leasinggeber für einen entsprechenden Versicherungsschutz des Vertragsgegenstandes zu sorgen, so ist die dafür vom Leasingnehmer an ihn zu leistende Zahlung ohne jeden Zweife... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §33 TP5 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/15/0138 E 22. Juni 1987 RS 1 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH zählen zum WERT, von dem die Gebühr für Bestandverträge zu berechnen ist, alle Leistungen, zu deren Erbringung sich der Bestandnehmer verpflichtet hat, um in den Genuß des Gebrauchsrechtes an der Bestandsac... mehr lesen...
Index: L65000 Jagd Wild32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §33 TP5 Abs1;JagdRallg;
Rechtssatz: Es macht gebührenrechtlich keinen Unterschied, ob ein Jagdpachtvertrag dahin lautet, daß der Pächter einen im Dienst des Verpächters verbleibenden Revierjäger gegen Ersatz der Lohnkosten (an den Verpächter) zugewiesen erhält, oder ob sich der Pächter verpflichtet, einen ihm zugewiesenen Rev... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/03 GesmbH-Recht27/02 Notare32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1392;GebG 1957 §33 TP21 Abs1 Z2 idF 1976/668;GmbHG §76 Abs2;NO 1871 §52;NO 1871 §66;NO 1871 §68;
Rechtssatz: Aus § 52 NO ergibt sich zwar, daß beide Vertragsparteien, bei Errichtung eines Notariatsaktes gleichzeitig anwesend sein müssen (Hinweis Wagner, Notariatsordnun... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1090;GebG 1957 §33 TP5 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Wird vertraglich vereinbart, daß für einen Vollkaskoversicherungsschutz des Bestandobjektes zu sorgen ist, so ist diese Vereinbarung als eine solche anzusehen, die insbesondere die Finanzierung von Reparaturen im Schadensfall und damit die Erhaltung der B... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1090;GebG 1957 §33 TP5 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/15/0138 E 22. Juni 1987 RS 2 Stammrechtssatz Übernimmt der Bestandgeber dem Bestandnehmer gegenüber neben der bloßen Überlassung des Gebrauches der Bestandsache auch anderstypische Verpflichtungen, die der Sicherung, der Erhaltung ... mehr lesen...
Index: L65000 Jagd Wild20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1090;GebG 1957 §33 TP5 Abs1;JagdRallg;
Rechtssatz: Es gehören auch jene Entgelte zum Wert nach § 33 TP 5 Abs 1 GebG, die ein Jagdpächter dem Verpächter für die Beistellung des Jagdschutzpersonales zu bezahlen hat (Hinweis E 30.9.1971, 512/71, VwSlg 4284 F/1971). Dieser Fall ist der ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1392;GebG 1957 §33 TP21 Abs1 Z2 idF 1976/668; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/03/29 91/15/0049 1 Stammrechtssatz Von einer Abtretung von Anteilen einer GmbH im Sinne des § 33 TP 21 Abs 1 Z 2 GebG kann ebenso wie bei Zessionen im Sinne des § 1392 ABGB nur dann die Rede sein, wenn nicht ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin schloß mit einer Vermieterin einen "Untermietvertrag", dessen § 7 Abs. 1 folgenden Wortlaut hat: "§ 7 Vertragsdauer Dieser Vertrag begann am 1.1.1992 und wird zunächst für die Dauer bis zum 31.12.2001 abgeschlossen. Die Vermieterin räumt der Mieterin eine 2-malige Option zur Vertragsverlängerung um je 5 Jahre ein. Die Option ist spätestens zum 31.12.2000 bzw. 31.12.2005 durch eingeschriebenen Brief auszuüben. Nach Ablauf der optierten Mietzeit verlängert sic... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §936;GebG 1957 §26;GebG 1957 §33 TP5 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:AnwBl 1994/9 S 731-732;
Rechtssatz: Zu Fällen von Vertragsverlängerungen durch Optionsausübung hat der Verwaltungsgerichtshof bereits wiederholt ausgesprochen, daß dies im Ergebnis nichts anderes als die Beifügung e... mehr lesen...