RS Vwgh 1987/4/27 85/15/0135

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Veröffentlicht am 27.04.1987
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32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

GebG 1957 §33 TP16 Abs1 Z1 litb;

Rechtssatz

Bei Gesellschaftsverträgen (im weiteren Sinn) sind nur neu (als Einlage) gewidmete Vermögenswerte der Gebühr gem § 33 TP 16 Abs 1 Z 1 lit b GebG zugrundezulegen, nicht aber schon früher dieser Gesellschaft gewidmete Einlagen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985150135.X12

Im RIS seit

27.04.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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