RS Vwgh 1987/11/23 87/15/0061

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Veröffentlicht am 23.11.1987
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Norm

GebG 1957 §33 TP16 Abs1 Z1 litb;
GebG 1957 §33 TP16 Abs1 Z1 litc;

Rechtssatz

Ein Gesellschafterwechsel bei einer OHG, der die Existenz und Identität der Gesellschaft unberührt lässt, (hier Verkauf aller Gesellschaftsanteile an bisher nicht der OHG als Gesellschafter angehörende Personen zum Zwecke der Fortsetzung der Gesellschaft nach dem bisherigen Gesellschaftsvertrag unter unveränderter Fortführung der bisherigen Firma) unterliegt der Bestimmung des § 33 TP 16 Abs 1 Z 1 lit c GebG. § 33 TP 16 Abs 1 Z 1 lit b GebG ist nicht anzuwenden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987150061.X06

Im RIS seit

23.11.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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