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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1090;Rechtssatz
Wird in einem RAHMENMIETVERTRAG UND MIETVERTRAG über ein Kopiergerät eine monatliche Grundmiete und zusätzlich ein Preis für die eine bestimmte Anzahl von Kopien übersteigenden Kopien vereinbart, so fällt dieses zusätzliche Entgelt unter die zu entrichtende Gerätemiete (Hinweis E 28.4.1976, 527/1975).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987150084.X04Im RIS seit
23.11.1987Zuletzt aktualisiert am
22.11.2017