Rechtssatz: Wird im angefochtenen Bescheid ausgesprochen, dass das Verfahren zur Entziehung der Lenkerberechtigung bis zur rechtskräftigen Entscheidung des in dieser Angelegenheit im Strafamt der BPD A anhängigen Verwaltungsstrafverfahrens wegen Übertretung nach den §§ 99 Abs. 1 iVm 5 Abs. 2 StVO ausgesetzt wird, so steht aufgrund dieses Ausspruches fest, dass die Aussetzung des Entzugsverfahrens wegen des Lenkens eines Kfz im alkoholisierten Zustand erfolgte. Im Sinne des § 38 2. Satz AVG... mehr lesen...
Rechtssatz: Hinsichtlich der Glaubwürdigkeit eines behaupteten Nachtrunkes kommt dem Umstand, zu welchem Zeitpunkt der Lenker diese Behauptung aufgestellt hat, besondere Bedeutung zu und ist in Anbetracht der Wichtigkeit dieses Umstandes davon auszugehen, dass auf einen Nachtrunk bei erster sich bietender Gelegenheit von sich aus hingewiesen wird. Im konkreten Fall verneinte der Beschuldigte bei seiner Ersteinvernahme durch zwei Gendarmeriebeamte ausdrücklich einen Nachtrunk und kam diese... mehr lesen...
Rechtssatz: Steht aufgrund des Beweisverfahrens vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat fest, dass der Berufungswerberin im erstinstanzlichen Verfahren als Tatort der Verweigerung des Alkomatentests der StrKm 8,1 auf der A-Bundesstraße (B 80), auf Höhe des sogenannten B-Waldes im Gemeindegebiet von C zum Vorwurf gemacht wurde, obwohl auf Grund der Zeugenaussage des E und der von ihm erstatteten Anzeige, die Weigerung der Berufungswerberin die Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen,... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde der Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Sie haben 1) am 22.4.2002 um 21.19 Uhr in Innsbruck, WZ-Polizeidirektion, trotz Aufforderung durch ein ermächtigtes Straßenaufsichtsorgan den Alkotest verweigert, obwohl vermutet werden konnte, dass Sie beim Lenken des Kraftfahrzeuges mit dem Kennzeichen I-xx am 22.4.2002 um 20.55 Uhr in Innsbruck, Conradstraße gegenüber Nr. 2, durch Alkohol beeinträchtigt waren 2) oh... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Reutte vom 22.05.2002, Zahl VA-24-2002-SIK, wurde dem Berufungswerber, Folgendes zur Last gelegt: ?Tatzeit: 20.01.2002 um 19.15 Uhr Tatort: Reutte, B 198 bei km 75,25 Fahrzeug: elektr. Rollstuhl 1. Sie haben das angeführte Fahrzeug auf öffentlichen Straßen gelenkt und haben sich trotz Aufforderung eines besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organes der Straßenaufsicht geweigert, sich Blut abn... mehr lesen...
Rechtssatz: Alkoholverdächtige Personen müssen der Aufforderung zur Atemluftprobe sofort, also ohne gerechtfertigte Verzögerung, nachkommen. Als Verweigerung des Tests ist jedes Verhalten des Betroffenen anzusehen, das die sofortige Vornahme des Tests verhindert, sofern der Beamte hiezu keine Zustimmung erklärt. Der Berufungswerber verhinderte gegenständlich das Zustandekommen des Alkomatentests dadurch, dass er sich Schnupftabak aufzog und somit das Zustandekommen der Atemluftuntersuchung... mehr lesen...
Mit den erstinstanzlichen Straferkenntnissen wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt: Zu VA-202-2001: ?Tatzeit: 21.10.2001 um 19.55 Uhr Tatort: Wildermieming auf der B189 bei km 4,2 Fahrzeug: Pkw, Kennzeichen ILxxx (Opel Omega) 1. Sie lenkten zur angeführten Zeit den genannten Pkw, wobei Sie sich vermutlich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befanden. Sodann verweigerten Sie gegenüber einem besonders geschulten und von der Behörde hiez... mehr lesen...
Rechtssatz: Laut ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kommt hinsichtlich der Glaubwürdigkeit eines behaupteten Nachtrunkes dem Umstand besondere Bedeutung zu, zu welchem Zeitpunkt der Lenker diese Behauptung aufgestellt hat. In Anbetracht der Wichtigkeit dieses Umstandes ist davon auszugehen, dass auf einen allfälligen Nachtrunk bei erster sich bietender Gelegenheit - von sich aus - hingewiesen wird (VwGH 12.12.2001, Zahl: 98/03/0308 und die darin zitierte Vorjudikatur). D... mehr lesen...
Nach Lage der Akten des erstinstanzlichen Verwaltungsstrafverfahrens (siehe Anzeige der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Simmering, vom 22.12.1999) wurde der Berufungswerber (Bw) am 22.12.1999 um 22:30 Uhr in Wien, R-Ring zu einer Lenker- und Fahrzeugkontrolle angehalten. Bei der Anhaltung habe dieser keinen Führerschein vorweisen können. Weiters hätten folgende Symptome einer Beeinträchtigung durch Alkoholeinwirkung wahrgenommen werden können: Alkoholgeruch aus dem ... mehr lesen...
Rechtssatz: Im Abs 4a des § 5 StVO 1960 wird die Vorführberechtigung der Straßenaufsichtsorgane zu einem bestimmten Arzt zur Blutabnahme zum Zwecke der Bestimmung des Blutalkoholgehaltes geregelt, im Abs 5 die Vorführberechtigung zur klinischen Untersuchung zum Zwecke der Feststellung des Grades der Beeinträchtigung durch Alkohol. Die korrespondierenden Verpflichtungen der zu diesen Ärzten gebrachten Personen sind im Abs 6 bzw im Abs 5 des § 5 StVO 1960 festgelegt (siehe dazu Messiner, StV... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird der Beschuldigte an der Unfallstelle zum Alkotest aufgefordert und wurde er mit dem Rettungsdienst zum Amtsarzt der Bundespolizeidirektion A gebracht und dort vom Meldungsleger vor seiner Überstellung in die psychiatrische Abteilung des LKH neuerlich zur Atemluftuntersuchung aufgefordert, so ist nicht von einem einheitlichen Tatgeschehen auszugehen, da, wenn nach einer erstmaligen Aufforderung zum Alkotest, dem der Betroffene nicht Folge leistet, die Amtshandlung nicht für... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe am 01.07.2001 um 21.33 Uhr im Bezirkskrankenhaus Hall in Tirol, nachdem er Kraftfahrzeug Motorrad, Kennzeichen IL-, vermutlich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt habe, die Blutabnahme verweigert. Dadurch habe der Beschuldigte eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs 1 lit c iVm § 5 Abs 4 StVO begangen und wurde über ihn gemäß § 99 Abs 1 lit c StVO eine Geldstrafe in der Höhe v... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber spruchgemäß nachfolgender Sachverhalt zur Last gelegt: Der Beschuldigte, Herr G. R. jun., geb. 25.07.1967, wohnhaft in 6580 St. Anton a.A. , hat am 05.08.2000 um 4.16 Uhr das Fahrzeug (PKW), Kennzeichen LA-XY, auf der Gemeindestraße, im Zugangsbereich zum Festzelt der Schützenkompanie St. Anton a. A., in Fahrtrichtung Süden und weiter auf der Arlbergstraße, B197 bis zur Mitteleinfahrt, und von dort weiter auf der Gemeindestr... mehr lesen...
Rechtssatz: Selbst wenn der Berufungswerber gesundheitliche Probleme (Asthma bronchiale)bescheinigen kann, spricht dies nicht gegen einen Schuldspruch wegen § 94 Abs 2 lit b StVO wenn zum Tatzeitpunkt keine Anhaltspunkte für einen akuten Leidenszustand wie ?husten? und ?schwere Atmung? vorhanden sind. Schlagworte gesundheitliche, Probleme, keine, Anhaltspunkte, akuten, Leidenszustand mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Verweigerung der Atemluftuntersuchung ist auch dann gegeben, wenn mehrere Versuche zu keiner gültigen Messung geführt haben (VwGH 20.4.2001, Zahl: 2001/02/0003). Dies liegt dann vor, wenn fünf Blasversuche kein gültiges Messergebnis ergeben, da die ?Blaszeit" zu kurz war. Es liegen auch keine medizinischen
Gründe: vor, dass der Beschuldigte nicht in der Lage gewesen wäre, den Alkomaten ausreichend zu beatmen, wenn der medizinische Sachverständigenbeweis ein diesbezügliches ... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtssprechung sind die Bestimmungen des § 3 VStG von Amts wegen wahrzunehmen und bildet die Zurechnungsfähigkeit eine unbedingte Voraussetzung der Strafbarkeit. § 3 VStG gilt uneingeschränkt für alle Verwaltungsübertretungen. Die Frage ob der Täter zur Zeit der Tat zurechnungsfähig im Sinne des § 3 Abs 1 VStG war oder seine Zurechnungsfähigkeit im hohen Grad (§ 3 Abs 2 VStG) vermindert war, ist eine Rechtsfrage, die allerdings mit Hilfe eines ärztlichen Sachver... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 09.07.2001 zu Zahl VST-196935/01 A wurde in der Niederschrift gemäß § 44 Abs 3 lit b VStG 1950 festgehalten, dass der Berufungswerber die ihm in der Anzeige vom 31.05.2001 vorgeworfene Verwaltungsübertretung begangen habe. Es wurde ihm folgendes Straferkenntnis verkündet: Übertretung nach § 99 Abs 1 StVO Bestrafung nach § 99 Abs 1 StVO Geld-(Ersatz) Freiheitsstrafe 290,69 Euro / 40 Stunden Weiters wurde ein Be... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Lenken von Fahrzeugen in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gehört zu den schwerwiegendsten Übertretungen nach der Straßenverkehrsordnung. Auf Grund der reduzierten Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit bei alkoholisierten Lenkern erhöht sich die Unfallgefahr und damit auch das Risiko der Gefährdung anderer Straßenverkehrsteilnehmer. Negative Auswirkungen auf das Fahrverhalten des Lenkers und damit auf die Verkehrssicherheit ergeben sich in mehreren Ausprägungen.... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde der Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Die Beschuldigte, Frau P. H., geb. am 06.11.1961, wohnhaft in 6531 Ladis, hat am 13.01.2001 um 21.20 Uhr das Fahrzeug (Kombi), Kennzeichen LA-, aufder Ladiserstraße, L-296 bei km 3,05 in Ladis gelenkt 1. und sich am 13.01.2001 in Ladis im Haus Nr. um 22.00 Uhr, trotz Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen, gegenüber einem von der Behörde hiezu ermächtigten Orga... mehr lesen...
Rechtssatz: Tatbestand einer Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 2 StVO ist bereits die Verweigerung der Atemluftuntersuchung auf Alkoholgehalt, sodass eine nach Beendigung der Amtshandlung auf eigene Kosten durchgeführte Blutuntersuchung, bei der eine Blutalkoholkonzentration von lediglich 0,5 Promille festgestellt wurde, für die Strafbarkeit des Verhaltens ohne Bedeutung ist. Schlagworte Blutalkoholkonzentration, Atemluftuntersuchung, Blutuntersuchung, Amtshandlung, Atemalkoholmess... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe am 18.11.2000 um 17.20 Uhr den Pkw KB- auf der Inntalautobahn aus Richtung Innsbruck kommend bis km 86,470 in Kematen gelenkt, wobei er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand (0,97 mg/l) befand und habe hierdurch eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs1 lita StVO iVm § 5 Abs1 StVO 1960 begangen und wurde gemäß § 99 Abs1 lita StVO über den Berufungswerber eine Geldstrafe im Betrage von S 16.... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, dass er am 18.05.2000 in Innsbruck 1. vor dem Haus Leopoldstraße 53 zwischen 16.17 Uhr und 16.27 Uhr durch lautstarkes Schreien und beschimpfen von Wachebeamten und wiederholte Versuche eine Frau zu attackieren, die Ordnung an einem öffentlichen Ort in besonders rücksichtsloser Weise gestört habe und 2. um 16.32 Uhr im Bereich Anton-Melzer-Straße 2 den Alko-Test trotz Aufforderung durch ein ermächtigtes Straße... mehr lesen...
Mit dem bekämpften Straferkenntnis wurde der Berufungswerber für schuldig erkannt, er habe am 03.02.2000 in Innsbruck als Lenker des PKWs I-XY 1) um 01.18 Uhr das Fahrzeug auf der Siebererstraße, Höhe Messeparkplatz, nicht soweit rechts gelenkt, wie ihm dies möglich und zumutbar gewesen sei, sondern auf dem für den Gegenverkehr bestimmten Fahrstreifen; 2) zwischen 01.37 Uhr und 01.39 Uhr beim Südtor der Polizeidirektion den Alkotest trotz Aufforderung durch ein ermächtigtes Straßenaufsic... mehr lesen...
Beachte Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 28.01.2004, Zl. 2001/03/0019-7 die Beschwerde des Berufungswerbers als unbegründet abgewiesen. Rechtssatz: Es ist dem Berufungswerber seit Jahren bekannt, dass er an einer Erkrankung der Lungen leidet. Es ist erwiesen, dass der Berufungswerber den einschreitenden Beamten gegenüber von gesundheitlichen Problemen bei der Amtshandlung betreffend die Alkoholkontrolle keine Erwähnung gemacht hat. Es ist also offenkundig, dass der B... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerber für schuldig erkannt, er habe am 01.08.1999 in Völs vor dem Haus Albertistraße 1 trotz berechtigter Aufforderung durch ein ermächtigtes Straßenaufsichtsorgan um 5.40 Uhr den Alkotest verweigert, obwohl vermutet werden konnte, dass er gegen 04.15 Uhr den Pkw I- von Innsbruck nach Völs in die Albertistrasse gelenkt habe und dabei durch Alkohol beeinträchtigt war. Er habe dadurch die Rechtsvorschrift des § 99 Abs1b StVO verletzt ... mehr lesen...
Rechtssatz: Wurde der Lenker in einem kurzen zeitlichen Abstand zuvor (hier 45 Minuten) in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand betreten (Alkomatmessung) und steht fest, dass der Lenker bei der neuerlichen Fahrt die den im § 5 Abs 1 StVO normierten Wert von 0,8 g/l Alkoholgehalt des Blutes überschreitet, ist er neuerlich wegen Verstoßes nach § 5 Abs 1 StVO zu bestrafen und nicht wegen der Verweigerung des Alkomattests nach § 99 Abs 1 lit b StVO. Schlagworte Lenker, kurzen, zei... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wird dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe am 7.Juli 1999 um ca 02.05 Uhr in Salzburg, Ignaz-Harrer-Straße 55, als Fußgänger einen Verkehrsunfall verursacht und habe sich am 7.Juli 1999 um ca 03.00 Uhr im Landeskrankenhaus Salzburg, Unfallchirurgie, geweigert, die Atemluft von einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der öffentlichen Aufsicht untersuchen zu lassen, obwohl vermutet werden konnte, dass er sich ... mehr lesen...
Rechtssatz: Durch die Verweigerung des Beschuldigten den Alkomattest durchzuführen sind keine nachteiligen Folgen aufgetreten, da dieser selbst bei erwiesener Alkoholisierung deswegen als Fußgänger nicht strafbar gewesen wäre. Überdies war nur er selbst der einzige Geschädigte dieses Verkehrsunfalls. Insgesamt sieht die Berufungsbehörde beim vorliegenden Sachverhalt die Voraussetzungen des § 21 Abs 1 VStG als gegeben an. Schlagworte § 5 Abs 2 zweiter Satz Z 2 StVO; Atemluftuntersuchun... mehr lesen...
Rechtssatz: Da der Beschuldigte als Fußgänger den vorliegenden Verkehrsunfall, bei dem nur er selbst einen Personenschaden erlitt, verursacht hat, wobei er auch alkoholisiert gewesen ist (diesbezügliche Alkoholisierungssymptome wurden auch vom Meldungsleger anlässlich der Amtshandlung im Krankenhaus wahrgenommen), war die Aufforderung zur Durchführung einer Atemluftuntersuchung gemäß § 5 Abs 2 zweiter Satz Z 2 StVO jedenfalls gerechtfertigt. Durch seine Verweigerung der Atemluftuntersuchun... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei einer Alkomatmessung nach dem Führerscheingesetz sind die Eich- bzw. Verkehrsfehlergrenzen abzuziehen. mehr lesen...