Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der nunmehrige Berufungswerber (BW) für schuldig erkannt, am 3.7.1994 um 02.20 Uhr in Wien, M-Gürtel das KFZ mit dem Kennzeichen W-54 in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt und dadurch § 5 Abs 1 StVO iVm § 99 Abs 1 lit a StVO verletzt zu haben. Wegen dieser Verwaltungsübertretung wurde über ihn eine Geldstrafe von S 8.000,--, falls diese uneinbringlich ist, eine Ersatzfreiheitsstrafe von 7 Tagen gemäß § 99 Abs 1 lit a... mehr lesen...
Beachte Behandlung vom VwGH abgelehnt Rechtssatz: Durch die handschriftliche Änderung des Ablaufdatums der - gesetzlich normierten - Nacheichfrist auf dem Eichschein verliert die Eichung des Meßgerätes ihre Gültigkeit nicht. mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen mündlich verkündeten Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 27.7.1995 wurde dem Beschuldigten eine Übertretung nach §5 Abs2 StVO zur Last gelegt und wurde über ihn gemäß §99 Abs1 litb StVO eine Geldstrafe in der Höhe von S 13.000,--, im Uneinbringlichkeitsfalle 13 Tage Ersatzfreiheitsstrafe, verhängt. Das diesbezügliche Protokoll betreffend das mündlich verkündete Straferkenntnis verweist dabei auf die Angaben in der Anzeige vom 4.7.1995. Gegen... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei der hier maßgeblichen rechtlichen Beurteilung des gegenständlichen Falles geht es darum, ob der Berufungswerber bei seinen sieben Beatmungen des Alkomaten ein Verhalten gesetzt hat, welches als eine Alkotestverweigerung qualifiziert werden kann. Dabei ist auf Grund des auch von der Erstbehörde angenommenen Sachverhaltes von einer ausdrücklichen Verweigerung bzw. von einer absichtlichen Vereitelung des Beblasens nicht auszugehen. Auf eine Verweigerung auf Grund des Verhalten... mehr lesen...
Mit dem obzit Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber folgende Verwaltungsübertretung zur Last gelegt: Sie haben am 06 10 1995 um 18 40 Uhr in , den PKW Kennz OW 50 GO gelenkt, um 19 10 Uhr im Hause , die Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt gegenüber besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organen der Straßenaufsicht verweigert, obwohl Sie verdächtig sind, das Fahrzeug in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigten Z... mehr lesen...
Beachte Gegenteilig VwGH vom 08 11 1996, Zl 96/02/0362 Rechtssatz: Liegen die Voraussetzungen des § 5 Abs 4 StVO vor und verweigert der Lenker das Vorführen zur nächstgelegenen Dienststelle, bei der sich ein Atemalkoholmeßgerät befindet, ist er nicht mehr (wie nach der alten Rechtslage) wegen Verweigerung des Alkotestes, sondern wegen Verweigerung der Vorführung zum Alkotest gemäß § 99 Abs 1 lit b (zweiter Fall) StVO zu bestrafen. Schlagworte Alkoholisierung, Atemluftmessung, Ve... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß der im Verfassungsrang stehenden Bestimmung des § 5 Abs.6 StVO 1960 in der Fassung der 19. StVO-Novelle ist an Personen, die gemäß Abs.5 Z2 zu einem Arzt gebracht werden und die verdächtig sind, sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand zu befinden, eine Blutabnahme zum Zweck der Bestimmung des Blutalkoholgehaltes vorzunehmen; die Betroffenen haben diese Blutabnahme vornehmen zu lassen. Gemäß § 5 Abs.5 Z2 StVO 1960 sind Organe der Straßenaufsicht berechtigt, Pe... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Berufungswerber war zur vorgewofenen Tatzeit im Bereich der Gemeinde U., Bezirk F., in einen Verkehrsunfall verwickelt. Am Unfallort wurde er von einem den Verkehrsunfall erhebenden Gendarmeriebeamten zur Vornahme eines Alkotests aufgefordert. Dieser Alkotest konnte jedoch an Ort und Stelle nicht durchgeführt werden, zumal der dem Unfall beigezogene Arzt mit einer entsprechenden Wartezeit (ca 20 Minuten) nicht einverstanden war. Der Berufungswerber wurde sodann von der Rett... mehr lesen...
Rechtssatz: In rechtlicher Hinsicht ist auszuführen, daß sich der in Rede stehende Vorfall am 21. August 1994, also zum Geltungszeitpunkt der Straßenverkehrsordnung idFd 18. StVO-Novelle ereignet hat. Eine Verweigerung der Atemalkoholuntersuchung nach einer auf der Vermutung der Alkoholbeeinträchtigung basierenden Aufforderung durch ein hiezu ermächtigtes Straßenaufsichtsorgan nach einer Inbetriebnahme eines Fahrzeuges erfüllte zum damaligen Zeitpunkt den Tatbestand des § 99 Abs.1 lit.b iV... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Rechtsanwalt gilt in einem Verwaltungsstrafverfahren nach § 99 Abs 1 lit b StVO weiterhin als bevollmächtigt, wenn aus der Niederschrift lediglich hervorgeht, daß die Partei das Vollmachtsverhältnis zu ihrem Anwalt hinsichtlich des Führerscheinentzugsverfahrens gelöst hat. Desgleichen geht auch aus der bezeichneten Niederschrift kein Hinweis darauf hervor, daß hinsichtlich des Verwaltungsstrafverfahrens kein Anwalt bevollmächtigt wäre, welcher Umstand zu diesem Zeitpunkt au... mehr lesen...
Begründung: 1. Das angefochtene Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 23.5.1995, Zl S 21484-d/95, ist gegen den nunmehrigen Berufungswerber als Beschuldigten gerichtet und enthält folgenden
Spruch: "Sie haben am 8.2.1995 um 22.30 Uhr in Wien, Wachzimmer H als Lenker des Kfz W-16 sich geweigert, Ihre Atemluft von einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organe der Straßenaufsicht auf Alkoholgehalt messen zu lassen, obwohl vermutet werden konnte, daß Si... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein insulinpflichtiger Diabetiker ist grundsätzlich in der Lage, sich einer Untersuchung seiner Atemluft auf Alkoholgehalt zu unterziehen. Insbesondere ein in funktioneller, nahe-normoglykämischer Insulinsubstitution geschulter Diabetiker ist zu weitgehender Flexibilität der Lebensführung in der Lage wie jeder Gesunde, sohin auch zur grundsätzlich jederzeitigen Untersuchung seiner Atemluft auf Alkoholgehalt. Schlagworte Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt, Verweige... mehr lesen...
Die spruchgemäße Einstellung des Verwaltungsstrafverfahrens erfolgte aus nachstehenden Gründen: Wie sich aus der Zeugenaussage des AI vom 22 03 1995 vor der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See ergibt, wurde der Beschuldigte an der Grenze Nickelsdorf-Hegyeshalom im Amtsgebäude der ungarischen Grenzkontrollstelle zur Durchführung eines Alkotestes aufgefordert. Der Meldungsleger bezog sich in seiner Aussage auf einen bilateralen Vertrag der Republik Österreich mit der ... mehr lesen...
Rechtssatz: Aus Art 1 Z 1 in Zusammenschau mit Art 4 Abs 1 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn über die Grenzabfertigung im Straßen- und Schiffsverkehr ergibt sich, daß in der Zone (hier: auf jenem Teil des ungarischen Staatsgebietes, auf dem österreichische Organe Amtshandlungen durchführen dürfen) nur die österreichischen Rechtsvorschriften über den Grenzübertritt von Personen und über die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Gütern vollzogen werden dürfen. Zu ... mehr lesen...
Mit dem bekämpften Straferkenntnis wurde der Berufungswerber für schuldig erkannt, er habe als Zulassungsbesitzer des PKW's I-9360E am 22.11.1994 die Lenkung des Fahrzeuges der A N gegen 15.45 Uhr in Innsbruck, Andreas-Di-Pauli-Straße, überlassen, obwohl 1. N nicht im Besitz einer Lenkerberechtigung gewesen sei und sie sich 2. in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden habe, wodurch er ihr die Begehung einer Verwaltungsübertretung vorsätzlich ermöglicht habe, 3. habe er um 17.... mehr lesen...
Rechtssatz: Strittig ist ausschließlich die Rechtsfrage, ob das Fortbewegen eines Fahrrades derart, daß auf dem Sitz des Fahrrades sitzend durch Abstoßen vom Boden mit den Füßen Schwung geholt wird, als Lenken bzw Fahren iSd zitierten Gesetzesbestimmungen zu qualifizieren ist. Mit dieser Frage hat sich der unabhängige Verwaltungssenat des Landes Oberösterreich bereits in seiner Entscheidung vom 6. September 1993, VwSen-101092/9/Fra/Ka, auseinandergesetzt und festgestellt, daß die Fortbeweg... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber unter Punkt 6) vorgeworfen, er habe am 2.6.1994 um ca. 02.00 Uhr das Kraftfahrzeug, Marke Opel Kadett GSI, Kennzeichen IL-, in Telfs auf der B 189 vom Obermarkt kommend über die Weißenbachgasse in der Folge auf dem Max-Föger-Weg in Fahrtrichtung B 171 gelenkt, wobei er sich bei dieser Fahrt in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden habe. Dadurch habe er gegen §5 Abs1 StVO verstoßen, weshalb über ihn gemäß §99 Abs1 ... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 99 Abs.1 lit.b StVO 1960, in der Fassung der 18. StVO-Novelle, begeht eine Verwaltungsübertretung, wer sich bei Vorliegen der im § 5 bezeichneten Voraussetzungen weigert, seine Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen. Wann nun eine Verweigerung des Alkotests vorliegt, ist in diversen Publikationen, insbesondere auch in Erlässen klargestellt. So liegt eine Testverweigerung vor, wenn sich der Lenker weigert, in den Alkomat zu blasen. Diese Weigerung wird im Regel... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Art der Beblasung und etwa auch der Umstand, daß zwei gültige Meßergebnisse notwendig sind, ist in keiner dem Fahrzeuglenker im Regelfall zugänglichen Rechtsquelle (Gesetz, Verordnung) enthalten. Die diesbezüglichen Verwendungsrichtlinien sind einerseits der Bedienungsanleitung des Herstellers und andererseits den Verwendungsrichtlinien für Atemalkoholanalysegräte des Bundesministeriums für Inneres vom 11.2.1988 zu entnehmen. Ein Verhalten kann nur dann eine Verwaltungsüber... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe sich am 19.08.1994 um ca. 20.30 Uhr in der Ordination des praktischen Arztes Dr. G O in B geweigert, sich einer Blutabnahme zu unterziehen, obwohl er von den Organen der Straßenaufsicht zwecks Feststellung des Grades der Alkoholeinwirkung diesem Arzt vorgeführt worden sei, weil er im Verdacht gestanden sei, am 19.08.1994, gegen 19.45 Uhr, als Lenker des PKW's mit dem Kennzeichen IM-2PNL auf der B 189 bei km... mehr lesen...
Rechtssatz: Zunächst war zu prüfen, ob im Hinblick auf den Zeitpunkt der Erlassung des Straferkenntnisses am 17.10.1994 die ab 1.10.1994 geltende neue Rechtslage (19. StVO Novelle) Anwendung findet oder die Rechtslage zuvor. Nach § 1 Abs.2 VStG richtet sich die Strafe nach dem zur Zeit der Tat geltenden Recht, es sei denn, daß das zur Zeit der Fällung des Bescheides in erster Instanz geltende Recht für den Täter günstiger wäre. Der diesbezügliche Vergleich der Gesetzesstellen hat erbracht,... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Strafnorm des § 99 Abs.1 lit.b StVO 1960 enthält drei strafbare Tatbestände. Aus den Strafnormen des § 99 Abs.1 lit.b und c StVO 1960 ergibt sich weiters, daß es sich bei der Weigerung, sich vorführen zu lassen und der Weigerung, sich bei Vorliegen der in § 5 bezeichneten Voraussetzungen Blut abnehmen zu lassen, um zwei gesonderte Straftatbestände handelt. Sowohl die Verfolgungshandlung als auch das Straferkenntnis beschreiben im
Spruch: , daß sich der Beschuldigte unter Beru... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis wurde der Rechtsmittelwerber zu Punkt 1 mit einer Geldstrafe von S 10 000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 10 Tage) gemäß § 5 Abs 2 iVm § 99 Abs 1 lit b StVO 1960 und zu Punkt 2 mit einer Geldstrafe von S 2 000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 2 Tage) gemäß § 4 Abs 5 StVO iVm § 99 Abs 3 lit b StVO belegt. Gegen dieses Straferkenntnis richtet sich die fristgerecht eingebrachte Berufung. Zu Punkt 1 des gegenständlichen Straferkenntnisses führt der Berufungsw... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Weigerung, die Atemluft auf Alkoholgehalt zu untersuchen, liegt nur dann vor, wenn aufgrund des Verhaltens des Probanden keine Meßergebnisse erzielt werden. Werden zwei gültige Meßergebnisse erzielt, ist keine Alkotestverweigerung gegeben, selbst wenn diese beiden Messungen wegen der mehr als 10 prozentigen Probendifferenz im Sinne der einschlägigen Bedienungs- bzw Verwendungsrichtlinien für Alkomaten nicht verwertbar sind. Schlagworte Alkomat; Alkotestverweigerung, k... mehr lesen...
Begründung: Das angefochtene Straferkenntnis enthält folgenden
Spruch: "Sie haben am 23.9.1993 als Lenker des PKW W-78 1) um 14.09 in L-gasse die Aufforderung eines SWB aus dem KFZ auszusteigen mißachtet 2) lenkten Sie anschließend dieses KFZ von der L-gasse über die G-gasse/G-straße/B-gasse/W-zeile in einem durch Suchtgift beeinträchtigtem Zustand 3) mißachteten Sie in G-straße/L-platz das Rotlicht der dort befindlichen VLSA sondern fuhren ohne anzuhalten durch den Kreuzungsbereich 4) miß... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine bestehende und sich im Verfahren erweisende objektive Unfähigkeit, eine Alkomatbeblasung durchzuführen, bewirkt, daß eine Verweigerung des Alkotestes den Tatbestand des § 99 Abs. 1 lit. b i. V.m. § 5 Abs. 2 StVO nicht erfüllt. Dies auch dann nicht, wenn der Beschuldigte anläßlich der Verweigerung noch nicht auf den Umstand der medizinischen Unfähigkeit hingewiesen hat, weil dem Gesetz nicht entnommen werden kann, daß diese
Gründe: (bei sonstiger Strafbarkeit) schon während ... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter wurde im gegenständlichen Fall (Anhaltung und Atemluftkontrolle auf einer Gemeindestraße in F. durch Gendarmerieorgane, wobei in F. die Überwachung der Einhaltung straßenpolizeilicher Vorschriften auf den Gemeindestraßen dem Bürgermeister übertragen wurde) nicht verletzt, da der Schuldspruch auf einer vom Berufungswerber freiwillig veranlaßten Blutabnahme basiert. Aber auch durch die Aufforderung zur Ablegung des Alkomatt... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Berufungswerber hat vorgebracht, er glaube, daß er wahrscheinlich an einem "Pförtner-Verschluß" leide, wodurch die ganze Alkoholmenge, die er in einer bestimmten Zeit zu sich genommen habe, plötzlich wirksam werde. Diesen Schluß ziehe er, nachdem er einen Artikel in einer Zeitschrift gelesen habe. Mit diesem Vorbringen hat der Berufungswerber nicht glaubhaft gemacht, daß ihn kein Verschulden trifft. Das unbestimmte Vorbringen des Berufungswerbers ist durch keinerlei Beweise... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Hinweis des Beschuldigten, wonach mit der Messung der Atemluft erst begonnen werden dürfe, wenn zweifelsfrei gewährleistet ist, daß der Probant innerhalb der letzten 15 Minuten keine Handlungen gesetzt hat, die dieses Ergebnis beeinflussen könnte (zB Konsum von Speisen, Alkohol etc) ist nicht von Relevanz, wenn dem Beschuldigten die Weigerung seiner Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen zur Last gelegt wird und nicht, daß er sich beim Lenken des Fahrzeuges in ein... mehr lesen...
Rechtssatz: Durch eine akute Bronchitis ist die ordnungsgemäße Beatmung des Alkomaten möglich. mehr lesen...