Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten zur Last gelegt, er habe sich am 15.08.2012 um 15.28 Uhr an einer näher bezeichneten Stelle in *** gegenüber einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht geweigert, seine Atemluft auf Alkohol untersuchen zu lassen, obwohl er zuvor gegen 15.00 Uhr ein bestimmtes Kraftfahrzeug auf einer näher bezeichneten Strecke in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt habe.... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 99 Abs. 1 lit. b StVO begeht eine Verwaltungsübertretung, wer sich bei Vorliegen der in § 5 bezeichneten Voraussetzungen weigert, seine Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen. Nach § 5 Abs. 2 StVO sind uA besonders geschulte und von der Behörde hiezu ermächtigte Organe der Straßenaufsicht zur Untersuchung berechtigt. Die nach der Alkomatverordnung erforderliche Schulung hat sich auch auf die Handhabung der Geräte zu erstrecken. Wenn dies nicht erfolgt ist, feh... mehr lesen...
In angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten Folgendes zur Last gelegt: ?Sie haben am 16.4.2012 gegen 22.30 Uhr den Pkw mit dem Kennzeichen *** im Gemeindegebiet von *** auf Höhe des Radweges bei der Fa. *** in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand in Betrieb genommen und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO 1960 begangen.? Wegen Übertretung des § 99 Abs. 1 lit. a StVO wurde eine Geldstrafe von 1.600 Euro (Ersatzfreiheitsstrafe von 14 Tagen) verhäng... mehr lesen...
Rechtssatz: Wer in einem PKW, bei abgestelltem Motor auf der Rückbank schläft, hat das Kraftfahrzeug nicht in Betrieb genommen. Das bloße Verwahren des Fahrzeugschlüssels im Scheckkartenformat (der ein Starten des Fahrzeuges auch ermöglicht hätte, ohne dass der Schlüssel in das Zündschloss gesteckt wird) in der Jackentasche des Schlafenden, ist nicht als Inbetriebnahme zu werten. Schlagworte Inbetriebnahme, in Betrieb nehmen, Kraftfahrzeug, Fahrzeugschlüssel Zuletzt aktualisiert a... mehr lesen...
1. Im angefochtenen Straferkenntnis wurden dem Beschuldigten folgende Verwaltungsübertretungen zur Last gelegt: ?Sie haben am 08.10.2009 um 00.30 Uhr ein Fahrrad in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt und sich am 08.10.2009 um 00.40 Uhr am o.a. Tatort gegenüber dem einschreitenden und besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Polizeibeamten geweigert, Ihre Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen. Bei der anschließenden Kontrolle wurd... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Beschuldigte hat im Zuge der Amtshandlung zwar auf eine ?Krebserkrankung? hingewiesen, jedoch nicht explizit behauptet, dass er nicht in der Lage sei, das Alkomatgerät ausreichend zu beatmen. Im vorliegenden Fall hat er überhaupt nicht in das Mundstück des Alkomaten hineingeblasen, sodass daher am Alkomaten auch kein Ergebnis angezeigt wurde. Ob im gegenständlichen Fall tatsächlich eine Unmöglichkeit der Ablegung des Alkomatentests vorgelegen habe, ist insofern irrelevant, ... mehr lesen...
Beachte VwGH 28.6.2001, 99/11/0155 Rechtssatz: Die Ansicht des Berufungswerbers, dass die Führerscheinbehörde an das Straferkenntnis insoweit gebunden sei, als dieses nur von einem Verdacht des Lenkens ausgehe, wird nicht geteilt. Eine solche Bindung besteht nur hinsichtlich des Umstandes der nicht gerechtfertigten Verweigerung der Ablegung des Alkotests. Hingegen stellt der ?Verdacht? im Sinne des § 5 Abs 2 zweiter Satz StVO kein wesentliches Tatbestandselement der Übertretung dar u... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber Folgendes zur Last gelegt: ?Sie haben am 21.03.2008 um 02.43 Uhr in Innsbruck, XY, den PKW XY gelenkt und sich 1) anschließend um 02.47 Uhr geweigert, Ihre Atemluft in der nächstgelegenen Polizeiinspektion auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, (Alkomattest), obwohl die Voraussetzung nach § 5 Abs 2 StVO (Aufforderung durch ein besonders geschultes und von der Behörde hiezu ermächtigtes Organ der Straßenaufsicht) vorlag und... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber Folgendes vorgeworfen: ?Sie haben am 9.9.2006 zw 04.32 Uhr und 04.34 Uhr als Lenker des PKW mit dem amtlichen Kennzeichen XY in Innsbruck 1) an der Kreuzung K. , J. unterlassen, die bevorstehende Fahrtrichtungsänderung anzuzeigen und sind nach links in die J. abgebogen sowie anschließend an der Kreuzung mit der Grillparzerstraße nach rechts in diese sowie an der Kreuzung mit der D. nach links in die D. abgebogen und haben es... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerberin folgendes vorgeworfen: ?Sie haben am 24.07.2007 um 02.20 Uhr den Pkw XY in Innsbruck, XY gelenkt und sich anschließend um 02.48 Uhr in der Polizeiinspektion Hötting, in Innsbruck, Mariahilfpark 1 etabliert, durch unrichtige Durchführung des Alkomatentestes diesen de facto verweigert, obwohl die Voraussetzung nach § 5 Abs 2 StVO (Aufforderung durch ein ermächtigtes Organ der Straßenaufsicht) vorlag. Sie haben dadurch folg... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber Folgendes zur Last gelegt: ?Tatzeit: 23.09.2007 um 01.58 Uhr Tatort: Hall in Tirol, auf der L8, km 10,900 Fahrzeug: Fahrrad 1. Sie haben sich, obwohl sie im Verdacht gestanden sind, zum angeführten Zeitpunkt, am angeführten Ort das angeführte Fahrzeug in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt zu haben, nach Aufforderung eines besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Str... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Verkehrsunzuverlässigkeitsprognose von zweieinhalb Jahren bei einem Alkounfall (1,74 Promille) mit Todesfolge ist selbst bei einem über sieben Jahre zurückliegenden Alkoholereignis (0,42 mg/l) deutlich überzogen. Festsetzung auf 13 Monate vom Ereignis aus. mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe den Personenkraftwagen mit dem amtlichen Kennzeichen XY am 24.06.2007 um 07.20 Uhr am Parkplatz des Baggersee Weißenbach in einem vermutlich durch Suchtgift beeinträchtigten Zustand gelenkt und sich nach Aufforderung eines besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht geweigert, sich zum Zweck der Feststellung des Grades der Beeinträchtigung durch Suchtgift einem im ... mehr lesen...
Rechtssatz: Zwar hat der Beschuldigte gegenüber dem Polizisten, der ihn zur Durchführung des Alkomattests aufforderte, zum Ausdruck gebracht, dass er vor Ablegung des Alkomattests auf das WC müsse. Auf Grund des durchgeführten Ermittlungsverfahrens war aber davon auszugehen, dass der Beschuldigte nicht so dringend auf das WC musste, dass ihm die Durchführung des Alkomattests unzumutbar war. mehr lesen...
I. Zum Straferkenntnis: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber Folgendes vorgeworfen: Sie weigerten sich am 26.06.2007, um 03.05 Uhr, in Hopfgarten iB auf der Polizeiinspektion, Ihre Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl vermutet werden konnte, dass Sie sich zuvor beim Lenken des PKW, Ford, Kz: XY, in Hopfgarten iB., L 41, Strkm 5,4 in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden haben. Dadurch habe der Berufungswerber gegen § 99 A... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt: Tatzeit: 09.06.2006, um ca 21.45 Uhr Tatort: Tarrenz; auf der Gemeindestraße von GH Seewald bis zum Forsthaus Fahrzeug: Personenkraftwagen, XY 1. Sie haben das angeführte Fahrzeug in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt und sich nach Aufforderung eines besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigtem Organ der Straßenaufsicht gew... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachfolgender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Tatzeit: 28.07.2006, 16.15 Uhr Tatort: Gemeinde Niederndorf, Niederndorferbergstraße L 43, km 0001.080 Fahrzeug: Sonstiges Fahrzeug, FAHRRAD Sie haben das angeführte Fahrzeug in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt. Die Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt war aus in Ihrer Person gelegenen Gründen nicht möglich. Sie haben sich nach Auff... mehr lesen...
Rechtssatz: Verweigerung der Atemalkoholuntersuchung nicht zurechenbar ? epileptischer Anfall ? Nachweis einer nicht der Verweigerung zugrunde liegenden Alkofahrt. mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber Folgendes vorgeworfen: ?Datum und Zeit: 26.10.2006 um 00.53 Uhr Ort: St. A. a. A., Untere Nassereinerstraße, Höhe Haus Nr XY Fahrzeug: Kombinationskraftwagen, XY Sie haben das angeführte Fahrzeug in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt und sich nach Aufforderung eines besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht geweigert, Ihre Atemluft auf Alkoholgehalt u... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Tatzeit: 04.05.2006, um ca 18:40 Uhr Tatort: Innsbruck; auf dem Boznerplatz Nr 5 bis zur Wilhelm-Greil-Straße gegenüber Hypo Bank, Bozner Platz westseitig Fahrzeug: KKW, XY 1. Sie haben das angeführte Fahrzeug in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt. Die Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt war aus in Ihrer Person gelegenen Gründen ... mehr lesen...
Beachte Beschwerde gegen vorstehende Entscheidung wurde abgewiesen. VwGH vom 20.04.2007, Zl.: 2007/02/0096-2 Rechtssatz: Beweiswürdigung von mehreren nachgereichten Zeugen, die die Lenkeigenschaft verneinen. Gefolgt wurde jedoch den Erstangaben ? Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachfolgender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Tatzeit: 26.07.2006, 02.20 Uhr Tatort: Obertilliach, südöstlich des Hotel Weiler, unbenannte Gemeindestraße Fahrzeug: Mountainbike, Marke KTM, Seconda Race, silber Sie haben sich, obwohl Sie im Verdacht gestanden sind, dass Ihr Verhalten als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges, am angeführten Unfallsort mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang gestanden ist... mehr lesen...
Rechtssatz: Devolutionsantrag berechtigt, da auf Grund der Gutachtenlage keine bestimmte Tatsache nach § 7 FSG. mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kufstein vom 25.09.2006, Zl VA-275-2006, wurde Herrn A. S. spruchgemäß folgender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Tatzeit: 15.06.2006, 00.00 Uhr Tatort: Gemeinde Kufstein, Oskar-Pirlo-Str. beim städt. Kindergarten S Fahrzeug: PKW, XY 1. Sie haben das angeführte Fahrzeug in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt. Sie haben sich geweigert gegenüber einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu e... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber Folgendes vorgeworfen: ?Tatzeit: 01.05.2006 02.15 Uhr Tatort: Brixentalerstraße 75 B170, km 0001.200 Fahrzeug: Personenkraftwagen, XY Sie haben das angeführte Fahrzeug in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigten Zustand in Betrieb genommen und sich nach Aufforderung eines besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht geweigert, Ihre Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber Folgendes vorgeworfen: ?Tatzeit: 16.12.2005, 04.00 Uhr Tatort: Gemeinde Erl, L 209, km 0001.600 Fahrzeug: Personenkraftwagen, XY Sie haben sich, obwohl Sie im Verdacht gestanden sind, zum angeführten Zeitpunkt am angeführten Ort, das angeführte Fahrzeug in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt zu haben, nach Aufforderung eines besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der S... mehr lesen...
Mit dem nunmehr vorgeworfenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten sinngemäß vorgeworfen, dass er am 22.12.2005 ein Kraftfahrzeug in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand in Betrieb genommen habe. Der Test am geeichten Alkomaten habe einen Alkoholgehalt der Atemluft von 0,33 mg/l ergeben. Dadurch habe der Beschuldigte eine Verwaltungsübertretung gemäß § 99 Abs 1 lit a iVm § 5 Abs 1 StVO begangen und wurde über ihn eine Geldstrafe in der Höhe von Euro 1.700,00 (408 Stunden Ersatza... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Berufungswerber im Spruchteil I gemäß § 24 iVm § 7 und 8 Führerscheingesetz 1997 (FSG) die mit Führerschein der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Mur vom 03. November 2000, Zl. 11.2 2663/2000, erteilte Lenkberechtigung für die Gruppe(n) ABCFG, auf die Dauer von 4 Monaten, hinsichtlich der Gruppe(n) CG jedoch für die Dauer der gesundheitlichen Nichteignung, gerechnet vom Tage der Rechtskraft dieses Bescheides an, entzogen und gemäß § 29 Abs 3 FSG d... mehr lesen...
Rechtssatz: Beim Lenken eines PKW in einem durch Alkohol erheblich beeinträchtigten Zustand (AAW 0,83 mg/l) kann eine sonst unbescholtene Person nach einem Verstreichen von 31 Monaten nicht mehr als verkehrsunzuverlässig angenommen werden. Bei dieser Wertung ist auch auf das Wohlverhalten seit der Tat Bedacht zu nehmen. Somit war der Bescheid vom 23.3.2006, mit dem die Lenkberechtigung wegen des angeführten Lenkens am 18.12.2003 auf die Dauer von vier Monaten, gerechnet vom Tage der Rechts... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid (Vorstellungserledigung) hat die Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pg. dem Berufungswerber gemäß §§ 24 Abs 1 Z 1 und 25 Abs 3 iVm 7 Abs 1 und 3 Z 1 FSG die Lenkberechtigung für die Klassen B, C, E, F und G für die Dauer von vier Monaten, gerechnet ab 23.1.2006 entzogen. Gleichzeitig wurde dem Berufungswerber für den Entzugszeitraum gemäß § 32 Abs 1 Z 1 FSG das Lenken eines Motorfahrrades, eines vierrädrigen Leichtkraftfahrzeuges sowie eines Invalidenkraftf... mehr lesen...