Rechtssatz: Wird der Alko-Test am Beschuldigten durchgeführt, obwohl er wegen eines Selbstunfalles die dritte Rippe links gebrochen und eine Trümmerfraktur des Nasenbeines erlitt, und war die Beatmung des Alkomaten aus medizinischen Gründen durchaus möglich, und brachte der Alkomaten-Test auch ein verwertbares Ergebnis von 0,84 mg/Liter, so verantwortet der Beschuldigte die Übertretung nach § 5 Abs 1 StVO. mehr lesen...
Rechtssatz: Kommt im Rahmen des Beweisverfahrens vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat hervor, daß der Beschuldigte, abweichend vom
Spruch: des Straferkenntnisses, nicht in der X-Gasse sondern im "Y-Wachzimmer" sich weigerte seine Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, so ist das Konkretisierungsgebot des § 44a VStG deshalb verletzt, weil dieses im Falle von § 99 Abs 1 in Verbindung mit § 5 Abs 2 StVO verlangt, daß Zeit und Ort der Tathandlung der Verweigerung des Alkotests in d... mehr lesen...
Begründung: Dem Berufungswerber war zur Last gelegt worden: "Sie haben am 6.5.1992 um 01.45 Uhr in Wien, V-gasse als Lenker des KFZ W-62 sich geweigert Ihre Atemluft von einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht auf Alkoholgehalt messen zu lassen, obwohl vermutet werden konnte, daß sie sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befanden." Der Berufungswerber brachte im wesentlichen dagegen vor, daß der verwendete Alkomat nicht fun... mehr lesen...
Rechtssatz: Es bedarf keiner besonderen technischen Ausbildung, um abzuschätzen, welche Zeit der Proband in das Mundstück des Alkomaten bläst. Es ist jedermann leicht möglich, die Zeitspanne von wenigen Sekunden im Hinblick auf die geforderte Mindestdauer von drei Sekunden zu beurteilen. Zählt ein Sicherheitswachebeamter die Sekunden ungefähr mit, kann er mit ausreichender Sicherheit feststellen, ob der vom Alkomat ausgeworfene Ausdruck "Blaszeit zu kurz" auf einer tatsächlich zu kurzen Bl... mehr lesen...
Rechtssatz: Verursachte der Beschuldigte einen Verkehrsunfall, wobei er mit seinem Fahrzeug in einen Bach stürzte, sich nicht befreien konnte und das Bachwasser im Fahrzeug lebensgefährlich bis zum Halse steigt, der Beschuldigte gegenüber den bergenden Beamten aggressiv ist und in der Folge an die Unfallgeschehnisse sich nicht mehr erinnern kann, erlitt einen Unfallschock, der nicht nur seine Erinnerungslücke erklärt, sondern nach den Umständen beim Verkehrsunfall und während der Amtshandl... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Beschuldigte hat kein Wahlrecht zwischen dem Alkomatentest oder der Blutabnahme zur Feststellung des Blutalkoholspiegels. Erreicht der Beschuldigte die beim Alkomatentest erforderliche Mindestbeatmungsdauer von drei Sekunden nicht, setzt er ein Verhalten, welches ein gültiges Zustandekommen eines Alkomatenergebnisses verhindert und ist der Beschuldigte daher verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. mehr lesen...
Rechtssatz: Verursacht der Beschuldigte einen Selbstunfall und erleidet er dabei ein Hämatom im oberen Bereich der rechten Stirnseite des Oberlides, bestand Verdacht auf Gehirnerschütterung und stellte der erhebende Beamte Alkoholsymptome fest, sodaß er den Beschuldigten dem Amtsarzt vorführte und in dessen Anwesenheit aufforderte sich Blut zur Bestimmung des Blutalkoholspiegels nehmen zu lassen, der Arzt gegen diese Aufforderung keine Einwände erhob, der Beschuldigte jedoch dies ablehnte,... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft xx bestrafte den Berufungswerber H E mit Erkenntnis vom 15.4.1992, Zl 3-****-91, wegen einer Verwaltungsübertretung nach §§ 99 Abs1 lita iVm 5 Abs1 StVO mit Geldstrafe von S 8.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 7 Tage, Barauslagen gemäß §5 Abs9 StVO S 2.451,60, Verfahrenskostenbeitrag S 800,--), weil er, so der Spruch: des angefochtenen Erkenntnisses, am 30. März 1991 um 20,45 Uhr im Gemeindegebiet von H auf der Bundesstraße ** von F kommend in Richtung M den PKW mit d... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Hinweis des Beschuldigten, wonach er nicht alkoholisiert sei, weil er nur 2/4 l Wein getrunken habe und er sich in der Folge in das Landeskrankenhaus Villach zwecks Vornahme einer Blutuntersuchung begeben habe, exkulpiert nicht, da von einem tatbestandsmäßigen Verhalten dann auszugehen ist, wenn sich jemand bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 5 Abs 2 StVO weigert, seine Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen. mehr lesen...
Rechtssatz: Bei der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs 2 iVm § 99 Abs 1 lit b StVO handelt es sich um ein Delikt, bei dem die Frage der tatsächlichen Alkoholbeeinträchtigung nicht maßgebend ist. Maßgebend sind nur solche Umstände, die die Vermutung der Beeinträchtigung einer Person durch Alkohol gerechtfertigt erscheinen lassen. Bereits Alkoholgeruch aus dem Mund rechtfertigt die Vermutung einer Alkoholisierung, sodaß bereits dadurch die Berechtigung, die Atemluft des Beschuldigten auf Al... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft xx hat gegen den Beschuldigten folgendes Straferkenntnis erlassen: "Sie haben als Fahrzeuglenker folgende Verwaltungsübertretung begangen: Zeit: 01.04.1991 um 20,19 Uhr Ort: Im Gemeindegebiet von V******** auf der W***** A************ (A **), bei km 37, Richtungsfahrbahn St********. Fahrzeug: PKW ** *** * Tatbeschreibung: Die Untersuchung Ihrer Atemluft auf Alkoholgehalt gegenüber einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ ... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs 2 iVm § 99 Abs 1 lit b StVO handelt es sich um einen Ungehorsamsdelikt, bei dem die Frage der tatsächlichen Alkoholbeeinträchtigung nicht maßgebend ist, sondern der Umstand, ob eine ausreichende Vermutung hiefür vorliegt. Für die Vermutung eines durch Alkoholgenuß beeinträchtigten Zustandes ist der Genuß einer bestimmten Alkoholmenge oder eine tatsächliche Alkoholbeeinträchtigung nicht notwendig. Maßgebend sind vielmehr nur solche Ums... mehr lesen...
Der angefochtene Bescheid enthält folgenden Spruch: "Sie haben als Fahrzeuglenker folgende Verwaltungsübertretung begangen: Zeit: 16. April 1991, 00,15 Uhr Ort: Krankenhaus xx Fahrzeug: PKW, Kennzeichen N Tatbeschreibung: Einer erforderlichen und ärztlich unbedenklichen Blutabnahme durch einen diensthabenden Arzt einer öffentlichen Krankenanstalt nicht zugestimmt, obwohl Sie in Verdacht standen, in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand einen Verkehrsunfall verursacht zu haben, b... mehr lesen...
Rechtssatz: Der § 99 Abs. 1 lit. b StVO enthält mehrere Tatbestände, nämlich 1. die Verweigerung der Atemluftprobe, 2. die Weigerung sich dem Arzt vorführen zu lassen und 3.(nach der Vorführung vor den Arzt) die Weigerung, sich von diesem untersuchen zu lassen. Die Verwirklichung eines dieser Tatbestände entspricht somit jeweils einer in sich abgeschlossenen Tathandlung. Die Berufungsbehörde ist im Verwaltungsstrafverfahren nicht berechtigt, die von der Erstbehörde als erwiesen angenommene... mehr lesen...
Rechtssatz: Für die Vermutung eines durch Alkoholgenuß beeinträchtigten Zustandes ist der Genuß einer bestimmten Alkoholmenge oder eine tatsächliche Alkoholbeeinträchtigung nicht notwendig. Maßgebend sind vielmehr nur solche Umstände, die die Vermutung zur Beeinträchtigung einer Person gerechtfertigt erscheinen lassen. Bereits Alkoholgeruch aus dem Mund rechtfertigt die Vermutung einer Alkoholisierung, so daß eine Berechtigung, die Atemluft der Beschuldigten auf Alkohol zu untersuchen und ... mehr lesen...
Im Punkt 2) des angefochtenen Straferkenntnisses wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 7. Juni 1991 um 21,50 Uhr die Untersuchung seiner Atemluft auf Alkoholgehalt gegenüber einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht verweigert, obwohl er das Fahrzeug PKW am 7. Juni 1991 in der Zeit zwischen 19,15 und 19,30 Uhr auf der B x im Gemeindegebiet G gelenkt hatte und vermutet werden konnte, daß er sich bei dieser Fahrt in einem ... mehr lesen...
Rechtssatz: Unterzieht sich der Beschuldigte einer Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt mittels Alkomat und kommen gültige Meßergebnisse zustande, ist der Beschuldigte nach Vorliegen solcher Ergebnisse nicht gehalten, der an ihn gerichteten Aufforderung sich neuerlich einer Atemluftuntersuchung mittels Alkoteströhrchen zu entsprechen. Gleichfalls besteht für den Beschuldigten bei einer solchen Sachlage keine Verpflichtung, der Aufforderung Folge zu leisten und sich einem im öffentli... mehr lesen...
Begründung: Mit angefochtenem Straferkenntnis wurde der Beschuldigten wie im
Spruch: gegenständlichen Bescheides umschrieben zur Last gelegt und über sie eine Geldstrafe von S 8.000,--, im Falle der Uneinbringlichkeit 7 Tage Ersatzfreiheitsstrafe verhängt und ein erstinstanzlicher Strafkostenbeitrag von S 800,-- zur Zahlung vorgeschrieben. Im wesentlichen gründet sich dieses Straferkenntnis auf die Anzeige des RevI Johann W vom 14.12.1991, auf die niederschriftliche Einvernahme der Beschuld... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach VwGH 11.12.1978, 23/78, entschuldigt sogenannter Unfallschock nur in besonders gelagerten Fällen und bei gravierenden psychischen Ausnahmefällen das Unterlassen eines pflichtgemäßen Verhaltens. Ist ein Unfallbeteiligter dispositionsfähig geblieben, so ist ihm selbst in Verbindung mit einer begreiflichen affektiven Erschütterung pflichtgemäßes Verhalten zumutbar, weil von einem Kraftfahrer, welcher die Risken einer Teilnahme am Straßenverkehr auf sich nimmt, ein solches Maß... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach VwGH 9.5.1975, 1925/74, 17.11.1982, 82/03/00107, 19.10.1988, 88/02/0074 ist die Verwaltungsübertretung nach §99 Abs1 litb iVm §5 Abs2 StVO nicht bereits mit der ersten Verweigerung der Vornahme des Alkotestes verwirklicht, die Amtshandlung war aber nicht erst mit Ausstellung der Bestätigung nach §76 KFG abgeschlossen, sondern bereits zu dem Zeitpunkt da sich der Meldungsleger mit der Beschuldigten aufs Kommissariat begab. Zu diesem Zeitpunkt war die der Feststellung des Gr... mehr lesen...
Begründung: I) Folgender wesentlicher Sachverhalt ist aktenkundig: Laut Anzeige (Blatt 1) wurde der Meldungsleger zum Unfallsort Wien, F-straße zu einem Verkehrsunfall beordert. Am Unfallsort habe er den Aufforderer angetroffen, welcher über einen Verkehrsunfall berichtete und ausführte, er habe den unfallsverursachenden Lenker zur Rede gestellt, dieser habe jedoch keine Fahrzeugpapiere mit sich geführt. Er habe sich vom Unfallsort entfernt, um seine Papiere zu holen. Zurückgekehrt sei er ... mehr lesen...
Rechtssatz: Dem
Spruch: des Bescheides muß zu entnehmen sein, durch welche konkrete Tathandlung oder Unterlassung es der Beschuldigte unterlassen hat, an der Sachverhaltsfeststellung konkret mitzuwirken. Ein gegenseitiger Datennachweis ist nur dann geeignet, von der Meldepflicht im Anschluß an einen Verkehrsunfall mit Sachschaden zu befreien, wenn er an Ort und Stelle oder zumindest in zeitlich engstem Konnex zum Unfallsereignis erfolgt. Entfernt sich der Beschuldigte von der Unfallstelle, ... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Umstand, daß der Beschuldigte gegenüber den Polizeibeamten zugegeben hat, Alkohol konsumiert zu haben, befreit ihn nicht von der Verpflichtung zur Durchführung des Alkotests, weil ein Geständnis, welches grundsätzlich widerruflich ist, nicht jenen Indizienwert hat, wie die Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt mit einem Gerät, das den Alkoholgehalt der Atemluft mißt und entsprechend anzeigt. Auch der Umstand, daß der Beschuldigte einige Zeit später wiederum ins Wachzi... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft xx hat gegen dem Beschuldigten folgendes Straferkenntnis erlassen: "Sie haben am 8.2.1991 um 23,55 Uhr im Gemeindegebiet von B*******-H********, auf der Gemeindestraße vor dem Haus N******* Nr * die Untersuchung Ihrer Atemluft auf Alkoholgehalt gegenüber einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht (Bez Insp F) verweigert, obwohl Sie um 23,30 Uhr des 8.2.1991 ein Kraftfahrzeug gelenkt hatten und vermutet werden kon... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft xx hat gegen den Beschuldigten folgendes Straferkenntnis erlassen: "Sie haben als Fahrzeuglenker folgende Verwaltungsübertretung begangen: Zeit: 10.06.1991 um 01,45 Uhr Ort: Gemeindegebiet von T Feldweg zwischen der H**********gasse und der F********straße Richtung F********straße nächst der Fa B******* Fahrzeug: PKW ******B Tatbeschreibung: Die Untersuchung Ihrer Atemluft auf Alkoholgehalt gegenüber einem besonders geschulten und von der Behörde hie... mehr lesen...
Rechtssatz: Lenken eines Fahrzeuges in einem durch Suchtgift beeinträchtigten Zustand begründet die Strafbarkeit nach § 99 Abs. 1 lit. a StVO (und nicht nach § 5 Abs. 1 StVO, der überdies nur auf eine Alkohol- und nicht auch auf eine Suchtgiftbeeinträchtigung Bezug nimmt). Entsprechende Spruchkorrektur, wenn sich die vorgeschriebenen Barauslagen tatsächlich nicht auf eine Alkomatuntersuchung, sondern auf eine klinische Untersuchung beziehen. Stattgabe hinsichtlich Ersatzfreiheitsstrafe. mehr lesen...
Rechtssatz: Nimmt der ermittelnde Beamte deutlichen Geruch aus der Atemluft nach alkoholischen Getränken, einen unsicheren, schwankenden Gang sowie deutliche Rötung der Bindehäute wahr, so ist die Vermutung begründet, daß sich der Lenker in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befindet. Bläst der Lenker beim Alkotest viermal hintereinander bei Meßvorgängen zu kurze Zeit in den Alkomaten hinein, sind die Blasversuche ungültig und liegt eine Alkotestverweigerung vor. mehr lesen...
Rechtssatz: Ereignet sich um zirka 16.45 Uhr ein Verkehrsunfall mit Sachschaden, begeben sich der Beschuldigte und sein Unfallsgegner in der Folge gemeinsam in ein Gasthaus zur Schadensregulierung, es jedoch dort zu keiner Einigung über die Schadenshöhe kommt, der Unfallsgegner in der Folge die Polizei verständigt, welche um 17.30 Uhr am Unfallsort eintrifft, dort von einem anonymen Zeugen die Mitteilung erhält, daß der Beschuldigte alkoholisiert sei, danach die Polizei den Beschuldigten z... mehr lesen...
Begründung: Der Berufungswerber bestreitet an sich nicht die ihm zur Last gelegte Verwaltungsübertretung, führt jedoch lediglich in rechtlicher Hinsicht aus, daß er gegen das ursprüngliche Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Liesing, Berufung erhoben hätte, worauf der Unabhängige Verwaltungssenat durch zwei getrennte Bescheide je vom 9.9.1991 seiner Berufung Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis behoben und die jeweiligen Verfahren gemäß ... mehr lesen...
Rechtssatz: Steht die im
Spruch: eines Straferkenntnisses enthaltene Übertretung des §99 Abs1 litb iVm §5 Abs2 StVO 1960 hinsichtlich des tatsächlichen Tatortes nicht ausreichend und unverwechselbar fest, ist das Straferkenntnis zu beheben und die Einstellung des Verfahrens im Hinblick auf die bezüglich des Tatortes falsch angelastete Tat zu verfügen. Erläßt die Behörde in der Folge ein Straferkenntnis mit dem richtigen und rechtzeitig angelasteten Tatort, so handelt es sich daher nicht um ... mehr lesen...