I. 1. In der Beschwerde vom 19. Mai 2008 wird im Wesentlichen vorgebracht, dass G P Inhaber eines chemisch, technischen Betriebes und Vertreter der Beschwerdeführerin mit Sitz in P 58, A E, sei. Er habe dort Büroräumlichkeiten, das Lager sowie ein Schulungscenter. Im Büro empfange er Kunden und verwalte den Betrieb, im Lager verlade und versende er Waren per LKW und nehme die angelieferten Waren auch dort entgegen. Im Schulungscenter werden die Anwendungstechniker geschult. Die Räumlichkei... mehr lesen...
Rechtssatz: Der verfassungsrechtliche Schutz des Eigentums, der nach Art 5 StGG auch Eigentumsbeschränkungen umfasst, kommt auch natürlichen und juristischen Personen zu (VfSlg. 5513, 5531). Eine derartige Eigentumsbeschränkung ist anzunehmen, wenn eine Zufahrt zu einem Privatgrundstück durch eine Amtshandlung (in concreto eine Lenker- und Fahrzeugkontrolle nach § 97 Abs 5 StVO, § 102 Abs 5 lit. b KFG und § 14 FSG) versperrt wird, auch wenn dieser Vorgang nur ca fünf Minuten in Anspruch ni... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 09.05.2008, eingelangt beim Unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol am 14.05.2008, erhob Herr DI C. D. durch seinen ausgewiesenen Rechtsvertreter eine Maßnahmenbeschwerde gemäß Art 129a Abs 1 Z 2 B-VG in Verbindung mit § 67a Abs 1 Z 2 und § 67c Abs 1 AVG. Auf Sachverhaltsebene wurde im Wesentlichen darauf verwiesen, dass der Beschwerdeführer österreichischer Staatsbürger sei und für eine türkische Firma arbeite. Für eine Geschäftsreise nach Libyen sei ihm bereits ein e... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer wurde über Ersuchen der Beamten der österreichischen Botschaft in Ankara von türkischen Polizeibeamten aus der Botschaft gewiesen. Diese Entfernung stellt keinen Akt österreichischer Befehls- und Zwangsgewalt dar, da den Beamten der Österreichischen Botschaft keine Befehlsgewalt gegenüber türkischen Beamten zukommt. Es liegt daher keine vor dem Verwaltungssenat bekämpfbare Maßnahme vor. Die Beschwerde ist zurückzuweisen. Schlagworte Beschwerdeführer, ü... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 10.11.2003 hat der Berufungswerber durch seinen Rechtsvertreter eine Maßnahmenbeschwerde mit nachstehendem Inhalt erhoben: ?In Zusammenhang mit der an ihm in bewusstlosem Zustand am 01.10.2003 um 0:00 Uhr und um 01:25 Uhr im AÖ Krankenhaus St. V. in Z., im Auftrag der Gendarmerie vorgenommenen Blutabnahmen, Maßnahmen bzw Ausübungen unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, erhebt der Beschwerdeführer als Betroffener nachstehende Beschwerde. Die Bezirkshaup... mehr lesen...
I. 1. In der Beschwerde vom 3. März 2008 wird im Wesentlichen vorgebracht, dass eine Personendurchsuchung in der Regel nur nach vorausgegangenem Vernehmen dessen, bei dem sie vorgenommen werden soll und nur insofern zulässig ist, als durch die Vernehmung die freiwillige Herausgabe des Gesuchten nicht herbeigeführt werden kann. Weiters wird vorgebracht, dass bei einer Personendurchsuchung stets mit Vermeidung allen unnötigen Aufsehens, jeder nicht unumgänglich nötigen Belästigung oder Störu... mehr lesen...
Herr K. E., Restaurant ?XY?, T., hat mit Schriftsatz vom 30.10.2007, beim Unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol eingebracht am 06. November 2007, eine Maßnahmenbeschwerde gegen die Bezirkshauptmannschaft R. als belangte Behörde wegen Anwendung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt eingebracht. Die Beschwerde betraf das Einschreiten vorerst zweier Polizeibeamter der PI R. vor und im Restaurant ?XY? sowie auf der vorbeiführenden öffentlichen Straße und dem gegenübe... mehr lesen...
I. 1. In der Beschwerde vom 25. Februar 2008, einschließlich des Schriftsatzes der Mängelbehebung, behauptet der Beschwerdeführer durch seine zwangsweise Verbringung in die Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde Graz am 08. Jänner 2008 und seine Verbringung am 09. Jänner 2008 in die Psychiatrie der Universitätsklinik Graz durch eine Polizeiärztin der Bundespolizeidirektion Graz, sowie seine Anhaltung und Zwangsbehandlung bis 14. Jänner 2008, in seinen verfassungsgesetzlich gewä... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Rettungsfahrer, der einen Jugendlichen auf Betreiben einer Privatperson in ein Landeskrankenhaus bringt, setzt auch dann keinen Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, wenn er dem Jugendlichen mitteilt, im Falle seines Nichtmitkommens den "Polizeiarzt" einzuschalten. Es fehlt hiebei an der Unmittelbarkeit der Befehlsgewalt, da eine alleinige verbale Drohung, die Polizei hinzuzuziehen, einen Rettungsfahrer nicht zu einem verlängerten Arm der Behö... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Einlieferung einer Person in eine geschlossene Abteilung einer Krankenanstalt für Geisteskranke, ihre Aufnahme in die Anstalt und ihre zwangsweise Anhaltung, stellen Akte der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt dar (siehe Hauer/Keplinger, Sicherheitspolizeigesetz - Kommentar, S 508 ff, Linde Verlag, Wien 2005, 3. Auflage). Materiellrechtliche Voraussetzung der Unterbringung ist unter anderem das Vorliegen einer psychischen Krankheit; § 3... mehr lesen...
Rechtssatz: Dient eine Personendurchsuchung ausschließlich der Aufklärung eines nach dem StGB strafbaren Deliktes - im konkreten Fall der Aufklärung eines Diebstahls nach § 127 StGB -, also nicht der Gefahrenabwehr, ist die Rechtmäßigkeit der Personendurchsuchung nach der StPO und nicht nach dem SPG zu beurteilen. § 106 Abs 1 Z 2 StPO räumt das Recht ein, Einspruch an das Gericht zu erheben, wenn jemand behauptet, durch Staatsanwalt oder Kriminalpolizei in einem subjektiven Recht verletzt ... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 29.05.2008, beim Unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol am 02.06.2008 eingelangt, wandte sich der Beschwerdeführer mit seiner Maßnahmenbeschwerde gegen die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck als belangte Behörde und führte aus wie folgt: ?In vorbezeichneter Beschwerdesache bringt der Beschwerdeführer nachstehenden SACHVERHALT zur Kenntnis: Am 27.4.2008 wurde von der belangten Polizeiinspektion um 17 Uhr 42 bzw um 17 Uhr 43 ein Alkoholtest durchgeführt, welcher um 17 U... mehr lesen...
Mit einem Schriftsatz vom 22.11.2007 erhob Frau A. K. eine Maßnahmenbeschwerde gemäß Artikel 129a Abs 1 Z 2 B-VG in Verbindung mit § 67a Abs 1 Z 2 und § 67c ff AVG. Auf Sachverhaltsebene wurde im Wesentlichen darauf verwiesen, dass auf der Grundlage eines Hausdurchsuchungs- und Beschlagnahmebefehls vom 09.11.2007 des Landesgerichtes Innsbruck die Wohnräumlichkeiten des Ehegatten der Beschwerdeführerin sowie die Geschäftsräumlichkeiten des Aktivhotel V. und der Reisebüro V.-Travel in S. d... mehr lesen...
I. 1. In der Beschwerde vom 19. November 2007 wird neben der Richtlinienbeschwerde (§ 89 SPG) vorgebracht, dass der Beschwerdeführer als Redakteur des Radio H bei der Räumung einer Hausbesetzung in G anwesend gewesen sei. Während der Räumung wurde er von einem Polizisten aufgefordert den Presseausweis vorzuweisen, nachdem der Beschwerdeführer ihm mitgeteilt habe, er würde Pressearbeit durchführen. Der Beschwerdeführer zeigte daraufhin den Ausweis von Radio H mit seinem Foto und, nachdem de... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 35 Z 1 VStG dürfen die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes, außer in den gesetzlich besonders geregelten Fällen, Personen, die auf frischer Tat betreten werden, zum Zwecke ihrer Vorführung vor die Behörde festnehmen, wenn der Betretene dem anhaltenden Organ unbekannt ist, sich nicht ausweist und seine Identität auch sonst nicht sofort feststellbar ist. Voraussetzung ist jedoch zumindest der Verdacht eine Person "auf frischer Tat betreten" zu haben. Ein solcher V... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer, der im Aktionsraum eines Platzverbotes nach § 36 Abs 2 SPG als Redakteur eines Radios in einer Liveübertragung berichtete und die Entfernung von Personen durch einschreitende Beamte fotografierte, fühlte sich durch seine Wegweisung aus dem Aktionsraum in seinem Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt, wobei er auf seinen vorgewiesenen Presseausweis hinwies. Dem war entgegen zu halten, dass sich das Platzverbot, welches wegen der vehementen Behinderung de... mehr lesen...
I. 1. In der Beschwerde vom 13. Dezember 2007 wird im Wesentlichen vorgebracht, dass der Ehemann der Beschwerdeführerin, A F, seit Jahren anhaltendes demütigendes und gewalttätiges Verhalten gegenüber der Beschwerdeführerin setze und aufgrund dessen eine Scheidungsklage am 06. Juni 2007 beim BG Graz-Ost eingebracht wurde. Die dementsprechenden Schriftsätze wurden vorgelegt. A F neige gegenüber der Beschwerdeführerin zu Gewalttätigkeiten und aggressivem Handeln, sodass bereits am 14. Dezemb... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Wegweisung nach § 38 a Abs 1 SPG setzt eine bestimmte Tatsache voraus, wonach man von der Prognose eines bevorstehenden gefährlichen Angriffes auf Leben, Gesundheit oder Freiheit der gefährdeten Person ausgehen kann. Bei der Prognoseerstellung ist von einer ex ante Sichtweise der einschreitenden Beamten auszugehen. Nach deren gegenständlichen Kenntnisstand hatte der Gatte der Beschwerdeführerin, der mit ihr in Scheidung lebte, die Beamten herbeigerufen, da ihn die Beschwer... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 10.03.2008 beim Unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol persönlich eingebracht am 26.03.2008, erhob der Beschwerdeführer folgende nachstehend wiedergegebene Maßnahmebeschwerde: ?In umseits bezeichneter Rechtssache wird wegen der Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, nämlich der Maßnahme der Bezirkshauptmannschaft K., Wasserrechtsabteilung, angeordnet durch Frau Dr. E. O., durchgeführt am 11. 12.2007 von 14.15 bis 14.30 Uhr nachstehende MAßNAHMENBESCHWERDE e... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Abschleppung eines Fahrzeuges iSd § 89a Abs 2 oder Abs 3 StVO stellt eine Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt dar. Der Unabhängige Verwaltungssenat folgt nicht der im Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes Slg Nr 15839 vertretenen Rechtsansicht, eine Maßnahmenbeschwerde nach Art 129a Abs 1 Z 2 B-VG iVm § 67a Abs 1 Z 2 AVG komme nicht in Betracht, wenn das Fahrzeug bereits ausgefolgt worden sei. Es geht bei der weitaus überwiegenden Anzahl der Maßn... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer hat vorgebracht, dass allenfalls ein Abschleppen des Fahrzeuges nicht erforderlich gewesen wäre, sondern ein geringfügiges Versetzen des Fahrzeuges ausgereicht hätte. Dem ist entgegenzuhalten, dass der § 89a Abs 2 StVO im gegenständlichen Zusammenhang von der ?Entfernung ??. ohne weiteres Verfahren? spricht. Es handelt sich bei einer Abschleppung iS des § 89a Abs 2 und 3 StVO um eine Anordnung , die einer notstandsbehördlichen Maßnahme ähnlich ist und der d... mehr lesen...
I. In der Beschwerde vom 14. Jänner 2008 wird im Wesentlichen vorgebracht, dass es einen Jugendamtstermin am 14. Dezember 2007 unter Anwesenheit der Beschwerdeführerin, DSA T (Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung), DSA H und Mag. G gegeben habe, bei dem folgende Anordnungen festgelegt wurden: Sollte Fr. F zum Mann zurück gehen, werden Kinder auf einem Krisenpflegeplatz untergebracht. Auch wenn Fr. F die Kinder abholen und ins Frauenhaus bringen sollte, werden die Kinder vorübergehend fremd... mehr lesen...
Rechtssatz: In den Gesetzesmaterialien zu § 215 ABGB in der Fassung BGBl 162/1989 geht der Gesetzgeber unverändert davon aus, dass der Jugendwohlfahrtsträger bei der Ergreifung einstweiliger Maßnahmen nach der in Rede stehenden
Norm: nicht im Rahmen der Hoheitsverwaltung tätig wird. Gegen diese (im Bereich des Zivilrechts als Sachwalter) gesetzten Maßnahmen kann nun das Pflegschaftsgericht angerufen werden; Rechtsbehelfe des Verwaltungsverfahrens sind nicht möglich. Der Jugendwohlfahrtsträg... mehr lesen...
I. 1. Mit Schreiben vom 31. Oktober 2007 wurde die Beschwerde gemäß § 6 Abs 1 AVG vom Unabhängigen Verwaltungssenat Wien dem örtlich zuständigen Unabhängigen Verwaltungssenat für die Steiermark weitergeleitet. Begründet wurde dies deshalb, da der Beschwerdeführer am 06. April 2007 von der Bundespolizeidirektion Graz in Schubhaft genommen wurde, und aufgrund des Abschiebeauftrages der Bundespolizeidirektion Graz am 24. September 2007 nach Nigeria abgeschoben wurde. Die Beschwerde langte bei... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Tatsache, dass eine Ausweisung, die mit einer Entscheidung gemäß § 10 Abs 1 Z 1 AsylG verbunden ist, gemäß § 14 Abs 4 AsylG stets auch als Feststellung der Zulässigkeit der Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung in den betreffenden Staat gilt, bedeutet nicht, dass der Fremde nur in diesen Staat abgeschoben werden darf. Andernfalls könnte ein Asylwerber, der über seine Identität falsche Angaben machte, nach erfolgreicher Identifizierung (und Feststellung, dass er An... mehr lesen...
I. 1. In der Beschwerde vom 05. September 2007 (Poststempel 06. September 2007) wird im Wesentlichen vorgebracht, dass der Beschwerdeführer am 08. August 2007 um 19.10 Uhr die Grenzübergangsstelle Spielfeld passieren wollte, weil er in Kroatien auf Urlaub gewesen sei. Er lebe seit 1990 in Österreich im Familienverband, habe hier die Pflichtschulen besucht und arbeite als Bauarbeiter. Aufgrund des nunmehrigen Einreiseverbotes habe ihn sein Arbeitgeber zwar beurlaubt, jedoch sei ihm zugesagt... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer wurde bei der Grenzkontrolle nach § 41 Abs 3 FPG von der dem Grenzkontrollorgan erteilten fremdenpolizeilichen Anordnung, ihn an der Grenze zurückzuweisen, in Kenntnis gesetzt und konnte diese Anordnung nicht an Ort und Stelle entkräften. Seine Absichtserklärung, er habe "zwar ein Fehlverhalten" nach dem Suchtmittelgesetz gesetzt, dies sei jedoch eine "alte Geschichte und er möchte daran nicht mehr denken", reicht hiezu sicher nicht aus. Das Grenzkontrollor... mehr lesen...
I. 1. In der Beschwerde vom 18. November 2007 wird im Wesentlichen vorgebracht, dass die Beschwerdeführerin Teilnehmerin einer Demonstration am Grazer Hauptplatz war. In der Folge zog sich der Demonstrationszug in Richtung Ä, und wurde an der Ecke N/K in Graz von Organen der Bundespolizeidirektion Graz gestoppt. Dort erfolgte eine Anhaltung in einem Polizeikessel in der Dauer von ca 20 Minuten. Danach wurde ihr von einem Polizisten erklärt, dass sie nach § 21 VStG ermahnt werde und aufgetr... mehr lesen...
Rechtssatz: Die zu beurteilende Versammlung nach der polizeilichen Beendigung einer Hausbesetzung war eine so genannte "Spontanversammlung", da sie sich ohne vorherige Einladung oder sonstige Absprache gebildet hatte. Hier fallen Entschluss und Durchführung der Versammlung unmittelbar zusammen (Keplinger, Versammlungsrecht, Linde Verlag, Wien, S 74). Die Beschwerdeführerin und die übrigen Demonstrationsteilnehmer manifestierten ihr gemeinsames Wirken dadurch, dass sie, als sie im Rathaus k... mehr lesen...
I. 1. In der Beschwerde vom 05. November 2007 wird im Wesentlichen angeführt, dass es bei einer Amtshandlung mit Polizisten der Bundespolizeidirektion Graz am 12. Oktober 2007 zu einer Sicherstellung sowie Beschlagnahme von insgesamt vier Kleidungsstücken, zwei Hosen, einem Pullover sowie ein Paar Socken, alle der Marke Hugo Boss gekommen sei und dadurch der Beschwerdeführer in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Eigentum gemäß Art 5 StGG sowie Art 1 des ZPR zur EMRK ver... mehr lesen...