Rechtssatz: Eine- ohne Bescheid erfolgte - Betriebssperre nach § 16 Abs 2 FuttermittelG 1993 ist auch dann ein Akt unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, wenn sie aus einer bloßen Anordnung eines Amtstierarztes besteht, da das Futtermittelunternehmen als Adressat der Anordnung bei Nichtbefolgung sehr wohl mit einer zwangsweisen Realisierung zu rechnen gehabt hätte (VwGH 17.1.1995, 93/07/0126). Hiebei stellt bereits eine Betriebssperre von (nur) einer Stunde und zwanzig Minut... mehr lesen...
I.1. In der Beschwerde vom 21. Juni 1999 wird Nachfolgendes vorgebracht: 1.) Sachverhaltsdarstellung: Der Beschwerdeführer hat im Jahre 1998 in Deutschland bei einem zu diesem Verkehre befugten Gewerbsmanne den Pkw Mercedes S 300 TD, FIN: WDB gekauft. Dieser Pkw mit dem amtlichen Kennzeichen wurde nach erfolgtem Kauf bzw. ist auf den Beschwerdeführer mit Fahrzeugschein vom 8.9.1998 behördlich zugelassen. Anläßlich einer Anfrage seitens des Beschwerdeführers beim Fahrzeughersteller bzw. des... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein rechtswidriger Eingriff in das Eigentum liegt vor, wenn ein Kriminalbeamter ein Fahrzeug, das ihm von dessen Erwerber anfangs freiwillig überlassen wurde, trotz Herausgabeantrag ohne Rechtsgrundlage über zwei Monate zur Sicherstellung zurückbehält, weil es als gestohlen gemeldet gilt. So konnte der Erwerber erst nach diesem Zeitraum einen gerichtlichen Beschlagnahmebeschluss - und damit die Möglichkeit einer Beschwerde an die Ratskammer - erwirken. Korrekterweise hätte das ... mehr lesen...
Rechtssatz: Fest steht, dass gegen den Bf zum Zeitpunkt der Entlassung aus der Strafhaft ein durchsetzbares Aufenthaltsverbot gemäß § 40 Abs2 FrG 1997 bestand. Damit bestand für den Bf die Pflicht, unverzüglich auszureisen. Der Bf hat auch nachweisbar die Ausreise bis zum 30.9.1998 der Behörde zugesichert. An diesen gesetzlichen Folgen ändert auch die Anordnung der Sicherheitsdirektion, mit dem Vollzug zuzuwarten, nichts. Gemäß § 62 Abs2 FrG kann gegen einen Fremden auch dann ein Festnahme... mehr lesen...
Am 08.03.1999 langte die mit 03.03.1999 datierte und am 05.03.1999 zur Post gegebene Beschwerde des Herrn B. S., gerichtet gegen den Bürgermeister der Stadt Kitzbühel Dr. H. W. als belangte Behörde, wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt mit folgendem Inhalt ein: Gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt führe ich innerhalb offener Frist Beschwerde gemäß Art 129a Abs 1 Z 2 B-VG an den Unabhängigen Verwaltung... mehr lesen...
Herr M. G. H. brachte mit Schreiben vom 30.04.1999 bei der Bundespolizeidirektion Innsbruck eine Beschwerde gegen den Beamten mit der Dienstnummer XY des Wachzimmers Innere Stadt ein. Er verbindet diese Beschwerde mit der Bitte, den Vorfall vom 22.04.1999 zu untersuchen, da er sich durch die Vorgangsweise der Beamten in mehrfacher Weise in seinen Bürgerrechten verletzt fühle. Er hoffe, dass von der Bundespolizeidirektion Innsbruck in angemessener Weise auf sein Schreiben reagiert werde, um... mehr lesen...
Rechtssatz: Prozeßvoraussetzung einer Maßnahmenbeschwerde ist die tatsächliche Ausübung physischer Gewalt oder zumindest deren Androhung als unmittelbare Sanktion im Falle des Nichtbefolgens einer behördlichen Anordnung (vgl. die zahlreichen Nachweise zur Rechtsprechung der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts bei Walter-Mayer, Grundriß des österreichischen Bundesverfassungsrechts, 8. A, Wien 1996, RN 610). Als lex specialis zu den vorgenannten Bestimmungen legt § 88 Abs.2 des Sicherheitsp... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach dem festgestellten Sachverhalt hat sich der Gendarmeriebeamte P bei der Anhaltung des Beschwerdeführers diesem gegenüber sogleich als "Zivil-Gendarmeriebeamter" ausgegeben und mit dem Dienstausweis legitimiert. Wenngleich dieser Gendarmeriebeamte und auch der später hinzugetretene Gendarmeriebeamte H dem vom Beschwerdeführer angenommenen äußeren Erscheinungsbild eines Exekutivorgans nicht entsprachen, war der Beschwerdeführer dennoch nicht berechtigt, die betreffende Amtsh... mehr lesen...
Rechtssatz: Im Grunde des als erwiesen festgestellten Sachverhaltes hat die Amtshandlung aufgrund einer Anzeige bzw des Verdachtes einer Verwaltungsübertretung gemäß § 366 Abs1 Z1 GewO (unbefugte Gewerbeausübung, nämlich Ausübung des KFZ-Techniker-Gewerbes) stattgefunden. Die Gendarmeriebeamten haben eine offenstehende Garage vorgefunden und darin einen offensichtlich in Reparatur befindlichen PKW wahrgenommen. Die Gendarmeriebeamten waren daher in Vollziehung der geweberechtlichen Vorschr... mehr lesen...
I.1. In der Beschwerde vom 21. Dezember 1998 wird nachfolgendes vorgebracht: Vorauszuschicken ist, dass vom GPK Liezen eine Vielzahl von Anzeigen gegen die Beschwerdeführer in den letzten Jahren eingebracht wurden, die letztlich sämtliche zu Freisprüchen bzw Einstellungen bisher führten, sodass man sich in Verbindung mit einigen weiteren Umständen, die sich aus den Akten ersehen lassen, des Eindruckes nicht erwehren kann, dass beim GPK Liezen gegen die Beschwerdeführer nicht nur nach objek... mehr lesen...
Rechtssatz: Die ohne richterlichen Auftrag erfolgten Aufforderungen, wegen Verdachtes einer Sachbeschädigung zum Gendarmerieposten mitzukommen und vor dem Gendarmerieposten den Kofferraum des gelenkten Fahrzeuges zu öffnen, wurden gemäß Artikel V EGVG im Dienste der Strafjustiz vorgenommen. Die Gesetzmäßigkeit einer solchen Maßnahme setzt jedoch gemäß § 24 StPO unter anderem voraus, dass das unverzügliche Einschreiten des Untersuchungsrichters nicht erwirkt werden kann (VwGH 13.11.1991, 91... mehr lesen...
I.1. In der Beschwerde vom 28. Jänner 1999 wird nachfolgendes vorgebracht: I. Sachverhaltsdarstellung: Herr B wurde am 21.12.1998 um 23.12 Uhr in der Einfahrt zur Tiefgarage Leonhardstraße 100b als Lenker seines PKW G 97 XFE von den einschreitenden Beamten des Wachzimmers Schanzelgasse zu einer Lenker- und Fahrzeugkontrolle angehalten. Als Begründung: wurde 'notorisches Falschparken' angegeben. Der Beschwerdeführer hat daraufhin die Fahrzeugpapiere ausgefolgt, die Identität wurde von den Be... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer wurde rechtmäßig zwecks Identitätsfeststellung im Sinne des § 35 Z 1 VStG festgenommen, da er nach dem vom Exekutivorgan unmittelbar wahrgenommenen Verdacht der Alkoholtestverweigerung auch die Herausgabe des Führerscheines verweigerte, indem er dies - wie die Vornahme des Alkoholtestes - an die unzulässige Bedingung knüpfte, dass eine Zeugin im Polizeifahrzeug mitfahren müsste. Damit hatte er ein Verhalten gesetzt, dass die Ausweisleistung verhinderte, zum... mehr lesen...
I.1. In der Beschwerde vom 29. März 1999 wird nachfolgendes vorgebracht: a) Sachverhalt: Mit Antrag vom 09.07.1996 hat die Beschwerdeführerin bei der belangten Behörde den Antrag gestellt, auf ihrem Grundstück Nr. der KG H die Zwischenlagerung von sortiertem Bauschutt vornehmen und dürfen und je nach Anfall von Bauschutt, Materialien mit einer mobilen Aufbereitungsanlage ca. 2 Mal jährlich den auf diesem Grundstück angesammelten, sortierten Bauschutt für eine Wiederverwendung aufzubereiten... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine bloße Anordnung (ein Befehl) allein kann die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt darstellen, wenn der Adressat einer solchen Anordnung bei Nichtbefolgung mit deren zwangsweiser Realisierung zu rechnen hat (VwGH 17.1.1995, 93/07/0126; in diesem Erkenntnis wird vom Verwaltungsgerichtshof weiter darauf hingewiesen, dass der Verpflichtete nach § 31 Abs 3 Wasserrechtsgesetz mit einer solchen zwangsweisen Realisierung rechnen muss). Bei einer... mehr lesen...
Rechtssatz: Die unbefriedigende Behandlung einer Anzeige kann jedenfalls nicht als Maßnahme unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt bewertet werden (Beschwerde gem Art 129a Abs 1 Z 2 B-VG). Die BF rügt offensichtlich, dass die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes in ihrem Fall nicht oder nicht ausreichend eingeschritten sind. Dem kann auch nicht mit einer Beschwerde gemäß § 89 SPG abgeholfen werden. Die BF kann auch nicht durch die Besorgung der Sicherheitsverwaltung im Sinne des § ... mehr lesen...
I.1. In der beim Unabhängigen Verwaltungssenat für die Steiermark am 18. November 1998 eingelangten Beschwerde wurde nachfolgendes vorgebracht: 1. Sachverhaltsdarstellung: Der Beschwerdeführer kam am 10.11.1998 gegen 19.00 Uhr nach einer Dienstbesprechung in die Ehewohung G Straße 32, G. Der Sohn des Beschwerdeführers, mj. C P, begrüßte diesen kurz und verschwand wieder in das Schlafzimmer, wo er gemeinsam mit der Mutter A P fernschaute. A P erwiderte wie schon seit Monaten den Gruß des Be... mehr lesen...
Rechtssatz: Während eine Wegweisung nach § 38a Abs 1 SPG eine bestimmte Tatsache voraussetzt, wonach man einen bevorstehenden gefährlichen Angriff auf Leben, Gesundheit oder Freiheit der gefährdeten Person prognostizieren kann, rechtfertigt die (bloße) Ausübung psychischer Gewalt ohne Hinzutreten weiterer Gefährdungsmomente eine Wegweisung oder Verhängung eines Rückkehrverbotes keinesfalls. So orientiert sich § 38a SPG am Begriff des "gefährlichen Angriffs", während die (Gerichtsverfahrens... mehr lesen...
1.1. Nach dem Beschwerdevorbringen sollte der BF am 24 11 1998 einen Transport von Deutschland nach Rumänien via Passau und im Auftrag seines Dienstgebers, einem holländischen Güterbeförderungsunternehmen, "im grenzüberschreitenden Güterverkehr" im Transitweg durchführen. Bei der Ausreisekontrolle beim Grenzübergang in Richtung Ungarn sei von Organen, deren Verhalten der Bezirkshauptmannschaft zuzurechnen sei, festgestellt worden, daß die notwendigen Ökopunkte über d as... mehr lesen...
Rechtssatz: In der Zurückbehaltung von Frachtpapieren bis zum Erlag einer Sicherheitsleistung (nach dem Güterbeförderungsgesetz) durch ein Zollwacheorgan bei der Ausreisekontrolle ist keine Maßnahme unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt zu sehen, weil der LKW-Lenker sich frei bewegen konnte und seine persönliche Freiheit dadurch nicht eingeschränkt war. Eine faktische Hinderung an der Weiterfahrt mit dem LKW liegt nicht vor. Schlagworte unmittelbare verwaltun... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß §30 Abs2 und 3 VwGG werden mit der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung alle an das Aufenthaltsverbot geknüpften Wirkungen aufgeschoben, sohin die Vollstreckbarkeit, die Bindungswirkung und die Tatbestandswirkung. Dies hat zur Folge, dass im vorliegenden Fall für die Festnahme des Beschwerdeführers die Bestimmung des §110 Abs3 Fremdengesetz, welche eine Festnahmeermächtigung für Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes bei Begehung einer Verwaltungsübertretung nach u... mehr lesen...
Rechtssatz: Wenn die Entziehung der persönlichen Freiheit als rechtswidrig beurteilt wird, so trifft diese Beurteilung auch auf die im Rahmen der Freiheitsentziehung erfolgte Fesselung des Beschwerdeführers mittels Handschellen zu. Wenn schon die Freiheitsentziehung rechtswidrig war, dann konnte auch die im Zuge der Anhaltung vorgenommene Fesselung gesetzlich nicht gedeckt sein. Schlagworte rechtswidrige Fesselung mehr lesen...
I.1. In der eingebrachten Beschwerde vom 19. Oktober 1998 wird nachfolgendes vorgebracht: I. Am 8.September 1998 fuhr ich mit meinem Fahrzeug Puch Maxi, Kennzeichen G 59 CLD, von Gratkorn in Richtung Graz. Um ca. 17.30 Uhr wurde ich im Bereich 'An der Kanzel' zwischen Andritz und Gratkorn von einer motorisierten Verkehrsüberwachung der Bundespolizeidirektion Graz aufgehalten. Frau G, ein Organ der Bundespolizeidirektion - Dienstnummer 1, führte bei meinem Fahrzeug Puch Maxi eine Fahrzeugko... mehr lesen...
Begründung: 1. Am 6.4.1998, sohin rechtzeitig, erhob der Einschreiter durch seine rechtsfreundlichen Vertreter Beschwerde gemäß Art 129a Abs 1 Z 2 B-VG, in welcher er wie folgt vorbringt: "I. Sachverhalt: 1) Der Beschwerdeführer bewohnt mit seinem Vater das Haus S-platz, Wien. Am Morgen des 25.2.1998 suchte er die Toilette in dem von seinem Vater bewohnten Stockwerk auf. Dabei kam es zu einem Streit zwischen dem Beschwerdeführer und seinem Vater, woraufhin dieser den Beschwerdeführer mit s... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei einem fahrfähigen Fahrzeug ist nach § 58 Abs 1 zweiter Satz KFG grundsätzlich mit der Abnahme des Zulassungsscheines und der Kennzeichentafel(n) vorzugehen, wenn durch die weitere Verwendung die Verkehrssicherheit gefährdet wird. Eine solche Gefährdung liegt vor, wenn bei einem Motorfahrrad die als Betriebsbremse geltende Handbremse nur 70% der vollen Bremskraft erreicht und nur ein Rad bremst. Dies wurde schlüssig mit zwei Bremsproben festgestellt, wonach die Beamtin das M... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Unterbringung gem § 8 UbG ohne vorangegangene Untersuchung ist auch dann rechtswidrig, wenn die sonst vorliegenden Informationen aus medizinischer Sicht ausreichend erscheinen. Die Bescheinigung gemäß § 8 UbG ist weder ein Bescheid noch eine bloße Formalvoraussetzung, sondern ein Akt unmittelbarer Befehlsgewalt, der den nachfolgenden behördlichen Zwangsakt notwendig nach sich zieht und mit ihm eine Einheit bildet. Ein Wortwechsel in der Dauer von 15 Sekunden stellt keine a... mehr lesen...
I.) Am 1. Juli 1998 langte beim Unabhängigen Verwaltungssenat für die Steiermark die Maßnahmenbeschwerde des Herrn G Z mit nachstehendem Inhalt ein: In umseits bezeichneter Verwaltungssache erstattet der Beschwerdeführer G Z gegen die Verfügung der Bezirkshauptmannschaft Fürstenfeld vom 20.3.1997, GZ. 15.1 1996/439, sowie gegen den Beschluß des Landesgerichtes St. Pölten vom 18.5.1998, GZ. 25 Vr 2/97, Hv 6/97, nachstehende BESCHWERDE an den Unabhängigen Verwaltungssenat Graz. 1. Angefochte... mehr lesen...
Rechtssatz: Das in Beschwerde gezogene Ersuchen der Bezirkshauptmannschaft F. an den Leiter des gerichtlichen Gefangenenhauses St. P. um Vollzug einer Ersatzfreiheitsstrafe im Fall der Nichtbezahlung der rechtskräftig verhängten Geldstrafe ist nicht als Maßnahme unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt zu qualifizieren, weil das Ersuchen nicht unmittelbar auf den Entzug der Freiheit gerichtet ist und daher auch nicht in die durch § 4 PersFrG geschützten Rechte des Beschwerdefüh... mehr lesen...
I.) Die am 7. Juni 1998 bei Unabhängigen Verwaltungssenat für die Steiermark eingelangte Maßnahmenbeschwerde bezieht sich auf die Zurückweisung des Beschwerdeführers an der Grenzkontrollstelle Spielfeld - Autobahn, Bezirk Leibnitz/Steiermark, die von einem Grenzkontrollorgan vorgenommen worden ist. Im einzelnen wird folgendes Vorbringen erstattet: Der Beschwerdeführer sei kroatischer Staatsangehöriger und gemäß § 28 FRG zur sichtvermerksfreien Einreise nach Österreich und zu einem dreimona... mehr lesen...
Rechtssatz: Aus dem Abkommen mit der Republik Kroatien über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht, BGBL Nr. 487/1995, läßt sich kein Rechtsanspruch auf einen ungekürzten drei Monate langen sichtvermerksfreien Aufenthalt auf dem Hoheitsgebiet des Vertragsstaates Österreich ableiten, sofern freiwillig eine vorzeitige Ausreise erfolgt und der neuerlichen sichtvermerksfreien Einreise Artikel 2 des Abkommens entgegensteht, indem der paßpflichtige Fremde zum Zeitpunkt der beabsichtigten (Wieder... mehr lesen...